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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.1975 - 1 D 41.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1160
BVerwG, 16.10.1975 - 1 D 41.75 (https://dejure.org/1975,1160)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1975 - 1 D 41.75 (https://dejure.org/1975,1160)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1975 - 1 D 41.75 (https://dejure.org/1975,1160)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Genehmigungspflicht einer Nebentätigkeit - Eigennützige Amtsführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 78
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 09.11.1999 - 1 D 76.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter des höheren Dienstes und Lehrer an …

    Handelt ein Beamter dem zuwider, so beeinträchtigt er das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn und schädigt das Ansehen des Berufsbeamtentums nicht unerheblich (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1975 - BVerwG I D 41.75 - BVerwGE 53, 78 >81<).
  • BVerwG, 04.09.1991 - 1 D 35.90

    Beamtenrecht Dienstvergehen - Dienstliche Überlastrung des Untersuchungsführer - …

    Diese Gesichtspunkte sowie der Umstand, daß die Durchführung ungenehmigter Nebentätigkeiten und die Abgabe der falschen Versicherung jeweils für sich genommen nach der bisherigen Rechtsprechung nicht die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme rechtfertigen (vgl. BVerwGE 53, 78 ; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 63.89 -, BVerwG Dok.
  • LAG Hamburg, 26.09.1990 - 4 Sa 77/88

    Fristlose Kündigung - Auftragsvergabe an Firma für Privatleistung zu günstigeren …

    Ähnlich wie ein Beamter hat sich auch ein Angestellter im öffentlichen Dienst der Tätigkeit im Amt zu enthalten, wenn er ein besonderes und persönliches Interesse hat und dies durch seine dienstliche Tätigkeit berührt wird (BVerwGE 43, 42 ; 53, 78, 81; 63, 353, 361 363).

    Er hätte dies mitteilen müssen, um eine Vermengung dienstlicher mit privater Interessen zu vermeiden und zu ermöglichen, daß seine Vorgesetzten entscheiden konnten, ob der Kläger auch für die Vergabe von Aufträgen an die Firma ... und die Prüfung ihrer Rechnung zuständig sein sollte und ob ggf. insoweit zusätzliche Kontrollen sichergestellt werden sollten (BVerwGE 53, 78, 82).

  • VG Meiningen, 11.09.2006 - 6 D 60009/03

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur Dienstpflichtverletzung eines Beamten im …

    Handelt ein Beamter dieser Regelung zuwider, so beeinträchtigt er schon wegen des möglichen Anscheins der "Interessenkollision" das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn und schädigt das Ansehen des Berufsbeamtentums nicht unerheblich (BVerwG, U. v. 16.10.1975, I D 41.75, BVerwGE 53, 78, 81; sowie U. v. 09.11.1999, 1 D 76/97, BVerw- GE 111, 35 ff.; BDiG, U. v. 03.08.2000, VIII VL 37/99, Juris).
  • BVerwG, 24.11.1999 - 1 D 7.98

    Pflichtwidrige Verknüpfung dienstlicher und privater Interessen zu eigennützigen …

    Handelt ein Beamter dem zuwider, so beeinträchtigt er das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn und schädigt das Ansehen des Berufsbeamtentums nicht unerheblich (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1975 - BVerwG I D 41.75 - BVerwGE 53, 78 [BVerwG 16.10.1975 - 1 D 41/75] ).
  • BVerwG, 20.07.1979 - 1 DB 13.79

    Rechtsmittel

    Ein solches Dienstvergehen würde Insbesondere auch mit Rücksicht auf die damals noch bestehenden schwägerschaftlichen Beziehungen zu dem Inhaber des "Wetterwirtschaftsbüros" zwar eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme rechtfertigen, mangels zusätzlicher, erschwerender Umstände aber nicht die Entfernung aus dem Dienst (vgl. hierzu BDH, Beschluß vom 17. September 1958 - BDH 3 DV 5.58 - [BDHE 5, 29] und Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Oktober 1975 - BVerwG 1 D 41.75 - [BVerwG Dok.Ber. B 1976, 66]).
  • BVerwG, 28.08.2001 - 1 D 54.00

    Eigenverantwortliches Betreiben eines Hotels ohne Nebenbeschäftigungsgenehmigung …

    Handelt ein Beamter dem zuwider, so beeinträchtigt er das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn und schädigt das Ansehen des Berufsbeamtentums nicht unerheblich (so schon Urteil vom 16. Oktober 1975 - BVerwG 1 D 41.75 - BVerwGE 53, 78 ).
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