Rechtsprechung
| BDH, 05.06.1962 - I D 61/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BDH, 09.01.1962 - II DV 4/61
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 05.06.1962 - I D 61/61
Daß ein Beamter, der schuldhaft eine nach den allgemeinen Strafgesetzen strafbare Handlung begeht, sich damit wegen der dadurch eintretenden Ansehensschädigung zugleich eines Dienstvergehens schuldig macht, hat der Bundesdisziplinarhof mehrfach entschieden (Urteile vom 17. Dezember 1958 - II D 30/58 -, 12. Januar 1960 - II D 72/59 -, Beschluß vom 3. Februar 1961 - II DV 4/61 -). - BDH, 24.06.1959 - III D 31/58
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 05.06.1962 - I D 61/61
Desgleichen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesdisziplinarhofes, daß Beamte, die sich eines alkoholbedingten Verkehrsdeliktes schuldig machen, selbst dann, wenn es sich um eine außerdienstliche Fahrt handelt und dem betreffenden Beamten hinsichtlich der Verkehrsgefährdung nur Fahrlässigkeit zur Last fällt, aus Gründen der allgemeinen Verkehrserziehung mit allem Nachdruck zur Rechenschaft gezogen werden müssen (Urteile vom 24. Juni 1959 - III D 31/58 -, vom 12. Januar 1960 - II D 72/59 -, vom 3. Oktober 1961 - I D 25/61 -).
- BDH, 25.02.1963 - II DV 1/63
Rechtsmittel
Sein sich hieraus ergebendes Verhalten ist in der Disziplinarverfügung mit Recht als Dienstvergehen angesehen worden, wie der Bundesdisziplinarhof in ähnlich gelagerten Fällen stets entschieden hat (vgl. u.a. Urteile vom 13. März 1962 - II D 90/61 -, 5. Juni 1962 - I D 61/61 -, 4. Oktober 1962 - I D 7/62 - Beschluß vom 30. Oktober 1962 - I DV 6/62 - BDH 4, 162).
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