Rechtsprechung
| BDH, 08.05.1963 - I D 13/62, I D 66/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anzeigepflicht eines mehrstündigen Ausflugs durch einen erkrankten, aber ausgehfähig geschriebenen Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 57.96
Verspätete Anzeige der Dienstunfähigkeit eines Fernmeldebeamten unter …
Eine Verletzung der Verpflichtung, im Interesse einer raschen Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit seine Kräfte zu schonen und alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern kann (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 40.91 -), setzt voraus, daß der Verstoß objektiv erheblich ist, also eine Verzögerung des Heilungsprozesses ernstlich zu besorgen ist (…so Weiß, GKÖD II, J 665 Rn. 21 m.w.N.; auch Urteil vom 8. Mai 1963 - BDH I D 13/62 und I D 66/62 - ). - BDH, 30.04.1965 - III D 3/65
Bestehen einer Residenzpflicht für einen Beamten - Verletzung der …
In der nicht genehmigten Reise nach Nürnberg sei außerdem ein schuldhafter Verstoß des Beschuldigten gegen § 15 Abs. 3 und 4 ADAB zu erblicken (vgl. Urteil vom 8. Mai 1963 - I D 66/62 -).Die vom Bundesdisziplinaranwalt für seine Ansicht, der Beschuldigte hätte die Reise vorher anzeigen müssen, zitierte Entscheidung des Ersten Disziplinarsenats vom 8. Mai 1963 - I D 66/62 = BDH 6, 100 - trifft auf vorliegenden Fall nicht zu, da der Erste Senat bei dieser Entscheidung davon ausgegangen war, daß die Ortsabwesenheit des Beamten der Beschleunigung der Gesundung dienen sollte.
- VG Saarlouis, 25.09.2009 - 4 K 457/08
Bundesdisziplinarrecht
(zu einem Dienstvergehen im Krankenstand vgl. im Übrigen Bundesdisziplinarhof, Urteil vom 08.05.1963 - I D 13/62 und I D 66/62 -, BDHE 6, 100) Dabei ist es dem Beklagten nicht zu widerlegen, dass er davon ausging, am 29.06.
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