Rechtsprechung
| BVerwG, 13.11.1973 - I D 66.73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 11.02.1982 - 1 D 2.81
Disziplinarmaßnahmen bei Zugriffen auf den Geldinhalt von Postsendungen - …
Wer sich als Beamter untragbar gemacht hat, kann nicht Ruhestandsbeamter bleiben (Weiß, GKöD, Disziplinarrecht K § 12 BDO Rz 7); es geht hier um die Reinigungsfunktion des Disziplinarrechts, nicht um eine etwaige Besserung des Täters (Urteil vom 13. November 1973 - BVerwG 1 D 66.73 -). - BVerwG, 21.03.1974 - I D 1.74 Demzufolge hat der Senat die Diebstähle zum Nachteil der eigenen Verwaltung in aller Regel als innerdienstliches Dienstvergehen angesehen (vgl. Urteile vom 13. November 1973 - I D 66.73 und I D 69.73 -).
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