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| BVerwG, 21.04.1977 - 1 D 67.76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit einer Enthebung eines Postbeamten aus einem Beförderungsamt wegen Diebstahls von ihm dienstlich anvertrauten Kupferkabelresten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 14.04.1976 - I VL 14/76
- BVerwG, 21.04.1977 - 1 D 67.76
Papierfundstellen
- BVerwGE 53, 277
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.11.1975 - 1 D 21.75
Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 1 D 67.76
Diese Disziplinarmaßnahme, die sich im Rahmen der Rechtsprechung des Senats hält (vgl. Urteil vom 13. November 1973 - I D 69.73 = BVerwG Dok.Ber. B 1974, 75; Urteil vom 13. November 1975 - I D 21.75 = BVerwG Dok.Ber. B 1976, 53), ist nicht zuletzt wegen ihrer Außenwirkung geeignet, dem Beamten und seiner Umgebung nachdrücklich vor Augen zu führen, wie schwer sein Dienstvergehen zu werten ist. - BVerwG, 13.11.1973 - I D 69.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 1 D 67.76
Diese Disziplinarmaßnahme, die sich im Rahmen der Rechtsprechung des Senats hält (vgl. Urteil vom 13. November 1973 - I D 69.73 = BVerwG Dok.Ber. B 1974, 75; Urteil vom 13. November 1975 - I D 21.75 = BVerwG Dok.Ber. B 1976, 53), ist nicht zuletzt wegen ihrer Außenwirkung geeignet, dem Beamten und seiner Umgebung nachdrücklich vor Augen zu führen, wie schwer sein Dienstvergehen zu werten ist.
- BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 105.85
Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der mit den Gegenständen umgehenden Personen - …
In anderen, minderschweren aber dennoch gravierenden Fällen, so bei einschlägigen Vorbelastungen, Vorgesetzteneigenschaft, Eigenschaft als Sicherungs- oder Bahnpolizeibeamte ist auf Dienstgradherabsetzung erkannt worden (BVerwG 1 D 69.73 ; BVerwG 1 D 1.74; BVerwG 1 D 67.76 <BVerwGE 53, 277>; BVerwG 1 D 45.79; BVerwG 1 D 37.81; BVerwG 1 D 108.81; BVerwG 1 D 29.82). - BVerwG, 25.06.1980 - 1 D 45.79
Rechtsmittel
War dies hingegen der Fall, so hat der erkennende Senat wenigstens die Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt ausgesprochen, so in der Entscheidung vom 21. April 1977 - BVerwG 1 D 67.76 - (BVerwGE 53, 277). - BVerwG, 11.08.1983 - 1 WB 79.81
Rechtsmittel
Der Antragsteller mußte sich bei der Abfassung seiner Erklärung auch vor Augen halten, daß die Bekundung, mit einer "in Folge seiner Weiterverpfiichtung" notwendig werdenden Versetzung nicht einverstanden zu sein, schon deshalb als auf eben diese Weiterverpflichtung beschränkt aufzufassen war, weil eine zeitlich unbeschränkt Geltung für die gesamte restliche Dienstzeit dem allgemein anerkannten Grundsatz jederzeitiger Versetzbarkeit der Zeit- und Berufssoldaten widersprechen würde (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]; 53, 280) [BVerwG 21.04.1977 - I D 67/76]. - BVerwG, 24.06.1981 - 1 D 48.80 Wie der Senat wiederholt festgestellt hat (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 1 D 110.76 - und vom 21. April 1977 - BVerwG 1 D 67.76 - [BVerwGE 53, 277]), ist ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes einen Diebstahl zum Nachteil seiner Dienstbehörde begeht, grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragbar, weil durch eine derartige Straftat regelmäßig das Vertrauensverhältnis zu der Verwaltung zerstört wird.
- BVerwG, 25.05.1982 - 1 D 82.81
Antrag auf Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Fehlverhaltens - …
Der entscheidende gemeinsame Gesichtspunkt ist dabei, daß sich die Verwaltung auf die Redlichkeit und die Vertrauenswürdigkeit ihrer Beamten bei deren Dienstausübung verlassen muß (BVerwGE 53, 277 [278]).
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