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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.01.1974 - I DB 15.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1147
BVerwG, 14.01.1974 - I DB 15.73 (https://dejure.org/1974,1147)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1974 - I DB 15.73 (https://dejure.org/1974,1147)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1974 - I DB 15.73 (https://dejure.org/1974,1147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 46, 218
  • BVerwGE 46, 219
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 29.07.1985 - 1 DB 36.85

    Teil eines Tages - Geringste Zeiteinheit - Arbeitsstunde

    Die bisherige Rechtsprechung des Senats, wonach die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge voraussetzt, daß der Beamte mindestens einen vollen Arbeitstag dem Dienst ferngeblieben ist (BVerwGE 46, 219 [BVerwG 14.01.1974 - I DB 15/73]; Beschluß vom 12. Oktober 1979 - BVerwG 1 DB 24.79 - ), kann im Hinblick auf diese Gesetzesänderung nicht mehr aufrechterhalten werden.
  • BVerwG, 17.03.1988 - 2 C 48.86

    Beamtenrecht - Übergangsgeld - Maßgebende Beschäftigungszeiten - Unterbrechung

    Abgesehen davon führte das Fernbleiben vom Dienst in dem hier maßgeblichen Zeitraum vom 25. August 1975 bis zum 5. September 1975 gemäß § 9 BBesG a.F. ebenfalls erst dann kraft Gesetzes zum Verlust der Dienstbezüge, wenn der betroffene Beamte dem Dienst mindestens einen vollen Arbeitstag ferngeblieben war (BVerwGE 46, 219 [BVerwG 14.01.1974 - I DB 15/73]; Beschluß vom 12. Oktober 1979 - 1 DB 24.79 - ).
  • BVerwG, 14.08.1975 - IWB 78.75

    Rechtsmittel

    In rechtlicher Hinsicht ist festzustellen, daß der Senat - außer aus Gründen des altersmäßigen Aufbaues des Offizierkorps (vgl. BVerwGE 33, 306 [BVerwG 10.06.1969 - I WB 97/68]; 46, 220 [BVerwG 14.01.1974 - I DB 15/73]/226 f; BVerwG Beschluß vom 9. Juni 1975 - I WB 92/73) - bisher nur die von vornherein als vorläufig gedachte, "im allgemein-organisatorischen und nicht im konkret-persönlichen Bereich des Antragstellers" wurzelnde Verwendung eines Soldaten auf einer unterwertigen Stelle für rechtmäßig erachtet hat (BVerwG Beschluß vom 17. Juli 1974 - I VB 124/70) und insoweit gerade auf die STAN-mäßige Einschätzung der Funktion abgestellt hat (BDH. Beschluß vom 27. November 1959 - WB 16/59).
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