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| BDH, 07.07.1962 - I DV 1/62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BDH, 11.09.1959 - I DV 6/59
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 07.07.1962 - I DV 1/62
Die Disziplinarverfügung, mit der er seine Disziplinargewalt ausübt, ist ein Verwaltungsakt und - anders als das Urteil der Disziplinarkammer im förmlichen Verfahren - mit ihrer Erlassung wirksam und je nach der verhängten Strafart vollstreckt oder vollstreckbar (§§ 25, 102 Abs. 4 und 5 BDO; BDH 4, 96, 97 und in ZBR 1960, 206, 272. = DÖD 1960, 77).
- BDH, 27.10.1964 - II DV 1/64
Rechtsmittel
Es handelt sich also nicht um einen der Fälle, in denen neue Vorwürfe in die Beschwerdeentscheidung selbst einbezogen werden, ein Verfahren, das bedenklich sein könnte (vgl. Beschluß vom 7. Juli 1962 - I DV 1/62 -, aber auch Beschlüsse vom 19. Dezember 1956 - II DV 3/56 - und vom 11. November 1959 - I DV 9/59 -). - BDH, 24.10.1962 - II DV 6/62
Rechtsmittel
Selbst wenn man die Meinung vertreten wollte, daß im Disziplinarverfügungsverfahren in die Beschwerdeentscheidung eine neue Verfehlung nicht einbezogen werden kann (Beschluß vom 7. Juli 1962 - I DV 1/62 - abweichend von den Beschlüssen vom 19. Dezember 1956 - II DV 3/56 - und vom 11. November 1959 - I DV 9/59 -), ist dieser Fall hier deshalb nicht gegeben, weil die in der Entscheidung über die weitere Beschwerde angenommene zusätzliche Verfehlung von vornherein Gegenstand des Verfahrens und bereits in der Disziplinarverfügung vom 15. Mai 1961 bejaht worden war.
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