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Rechtsprechung
   BDH, 18.04.1955 - I DV 13/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1417
BDH, 18.04.1955 - I DV 13/53 (https://dejure.org/1955,1417)
BDH, Entscheidung vom 18.04.1955 - I DV 13/53 (https://dejure.org/1955,1417)
BDH, Entscheidung vom 18. April 1955 - I DV 13/53 (https://dejure.org/1955,1417)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BDH, 06.06.1961 - III DV 3/61

    Rechtsmittel

    Dies ist insbesondere auch deshalb erforderlich, weil dieser Teil der Disziplinarverfügung für die Frage bedeutsam ist, inwieweit die Disziplinargewalt mit Erlaß der Verfügung gegenüber dem Beschuldigten verbraucht ist (vgl. Beschlüsse vom 18.4.55 - I DV 13/53 - und vom 31.8.55 - I DV 3/55 - Behnke BDO § 25 Anm. 4).
  • BDH, 19.12.1956 - II DV 3/56

    Rechtsmittel

    Die klare und deutliche Angabe eines konkreten Sachverhalts ist erforderlich, damit der Beamte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe mit Sicherheit erkennen und seine Verteidigung danach (einrichten kann, damit das Disziplinargericht gegebenenfalls in die Lage versetzt wird, seine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Disziplinarverfügung zu treffen und damit der Umfang, in dem die Disziplinarstrafgewalt gegenüber dem Beamten durch die Disziplinarverfügung verbraucht ist, umrissen wird (Behnke, BDO § 25 Anm 4; Beschlüsse vom 18. April 1955 - I DV 13/53 - und 31. August 1955 - I DV 3/55 -).
  • BDH, 05.04.1966 - II DV 2/65

    Rechtsmittel

    Zu 2) Eine Disziplinarverfügung muß klar und deutlich ergeben, in welchem konkreten Sachverhalt die Pflichtverletzung erblickt und aus welchen Handlungen oder Unterlassungen sich das Dienstvergehen ergibt (Behnke BDO § 25 Anm. 4; Beschlüsse vom 18. April 1955 - I DV 13/53 - vom 19. Dezember 1956 - II DV 3/56 - und vom 3. März 1959 - III DV 1/59 = BDH 5, 99).
  • BDH, 21.07.1967 - II DV 8/66

    Fahrlässiger Verstoß eines Abfertigungsleiters beim Zollamt gegen die …

    Eine Disziplinarverfügung muß klar und deutlich ergeben, in welchem konkreten Sachverhalt die Pflichtverletzung erblickt wird und aus welchen Handlungen oder Unterlassungen sich das Dienstvergehen ergibt (Behnke BDO § 25 Anm. 4; Beschlüsse vom 18. April 1955 - I DV 13/53 - vom 19. Dezember 1956 - II DV 3/56 - und vom 3. März 1959 - III DV 1/59 = BDH 5, 99).
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