Rechtsprechung
| BDH, 18.04.1955 - I DV 13/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,1417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4)
- BDH, 06.06.1961 - III DV 3/61
Rechtsmittel
Dies ist insbesondere auch deshalb erforderlich, weil dieser Teil der Disziplinarverfügung für die Frage bedeutsam ist, inwieweit die Disziplinargewalt mit Erlaß der Verfügung gegenüber dem Beschuldigten verbraucht ist (vgl. Beschlüsse vom 18.4.55 - I DV 13/53 - und vom 31.8.55 - I DV 3/55 - Behnke BDO § 25 Anm. 4). - BDH, 19.12.1956 - II DV 3/56
Rechtsmittel
Die klare und deutliche Angabe eines konkreten Sachverhalts ist erforderlich, damit der Beamte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe mit Sicherheit erkennen und seine Verteidigung danach (einrichten kann, damit das Disziplinargericht gegebenenfalls in die Lage versetzt wird, seine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Disziplinarverfügung zu treffen und damit der Umfang, in dem die Disziplinarstrafgewalt gegenüber dem Beamten durch die Disziplinarverfügung verbraucht ist, umrissen wird (Behnke, BDO § 25 Anm 4; Beschlüsse vom 18. April 1955 - I DV 13/53 - und 31. August 1955 - I DV 3/55 -). - BDH, 05.04.1966 - II DV 2/65
Rechtsmittel
Zu 2) Eine Disziplinarverfügung muß klar und deutlich ergeben, in welchem konkreten Sachverhalt die Pflichtverletzung erblickt und aus welchen Handlungen oder Unterlassungen sich das Dienstvergehen ergibt (Behnke BDO § 25 Anm. 4; Beschlüsse vom 18. April 1955 - I DV 13/53 - vom 19. Dezember 1956 - II DV 3/56 - und vom 3. März 1959 - III DV 1/59 = BDH 5, 99). - BDH, 21.07.1967 - II DV 8/66
Fahrlässiger Verstoß eines Abfertigungsleiters beim Zollamt gegen die …
Eine Disziplinarverfügung muß klar und deutlich ergeben, in welchem konkreten Sachverhalt die Pflichtverletzung erblickt wird und aus welchen Handlungen oder Unterlassungen sich das Dienstvergehen ergibt (Behnke BDO § 25 Anm. 4; Beschlüsse vom 18. April 1955 - I DV 13/53 - vom 19. Dezember 1956 - II DV 3/56 - und vom 3. März 1959 - III DV 1/59 = BDH 5, 99).
dejure.org
Übersicht BDH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.