Rechtsprechung
| BDH, 13.03.1956 - I DV 3/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4)
- BDH, 28.03.1956 - III DV 2/56
Rechtsmittel
Da der Beschuldigte dieser Vorschrift nicht genügt hat, war sein Antrag in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Bundesdisziplinarhofs, Erster Disziplinarsenat (13. März 1956 - I DV 3/56 - und 6. Februar 1956 - I DV 1/56) und Zweiter Disziplinarsenat (24. Januar 1956 - II DV 1/56) als unzulässig zu verwerfen. - BDH, 21.09.1959 - III DV 5/59
Rechtsmittel
(Vgl. auch die Beschlüsse des Ersten Disziplinarsenats des Bundesdisziplinarhofes vom 13. März 1956 - I DV 3/56 - und des Zweiten Disziplinarsenats vom 24. Januar 1956 - II DV 1/56 -). - BDH, 25.03.1958 - III DV 2/58
Rechtsmittel
(Vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 28. März 1956 in III DV 2/56 sowie die Entscheidungen des Ersten Disziplinarsenats vom 13. März 1956 (I DV 3/56) und 6. Februar 1956 (I DV 1/56) sowie des Zweiten Disziplinarsenats vom 24. Januar 1956 (II DV 1/56)).- Da die Beschuldigte den dargelegten gesetzlichen Erfordernissen nicht genügt hat, mußte ihr Antrag als unzulässig verworfen werden. - BDH, 26.04.1957 - I DV 3/57
Rechtsmittel
Im übrigen hätte auch die fristgemäße Einreichung des Antrages nicht genügt, sondern dieser hätte nach § 26 Abs. 4 BDO innerhalb der Frist von 2 Wochen auch begründet werden müssen (Beschlüsse vom 24. Januar 1956 - II DV 1/56 - und vom 13. März 1956 - I DV 3/56 -).
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