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| BFH, 23.11.1983 - I E 3/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.12.1978 - I R 77/76
Gemeinnütziger Zweck - Veranlagungsverfahren - Festsetzungsverfahren - …
Auszug aus BFH, 23.11.1983 - I E 3/83
NV: Über die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft (hier: Verein) ist in dem Veranlagungsverfahren (Festsetzungsverfahren) für die jeweilige Steuer und für den jeweiligen Steuerabschnitt zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1978 I R 77/76). - BFH, 20.11.1969 - I B 34/69
Klage eines Vereins - Bejahung der Steuerpflicht - Überprüfung der Rechtsfrage - …
Auszug aus BFH, 23.11.1983 - I E 3/83
NV: Ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins und damit die Körperschaftsteuerbefreiung verneint worden, liegt eine Beschwer auch dann vor, wenn die Körperschaftsteuer auf null DM festgesetzt worden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 20.11.1969 I B 34/69).2. - BFH, 08.03.1977 - VII R 3/76
Streitwert für die Entscheidung - Zulässigkeit der Revision - Vorschriften des …
Auszug aus BFH, 23.11.1983 - I E 3/83
NV: Es ist grundsätzlich Sache des Rechtsmittelführers, den Wert des Streitgegenstandes, soweit er für die Zulassung des Rechtsmittels Bedeutung hat, selbst zu ermitteln oder bei Zweifeln rechtzeitig eine Festsetzung des Streitwerts durch das FG zu beantragen (vgl. BFH-Urteil vom 8.3.1977 VII R 3/76).
- FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
Beschwer kann auch bei einem Körperschaftsteuerbescheid über 0 Euro gegeben sein …
Denn in der Festsetzung einer Steuer in Höhe von Null ist die Feststellung enthalten, dass der Steuerpflichtige nicht gemeinnützig und damit nicht steuerbefreit ist (BFH, Beschluss vom 23. November 1983 I E 3/83, n.v.; s. auch Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 14/98, BStBl. II 2000, 325). - BFH, 27.12.2021 - X S 35/21
Streitwert für die Anfechtung einer Aufforderung des FA, die Steuererklärung in …
Rn. 19 Dieser Auffangstreitwert kommt auch in vergleichbaren Fallgestaltungen zur Anwendung, so beispielsweise beim Streit über das Bestehen einer Steuererklärungspflicht dem Grunde nach bei nicht streitigen Besteuerungsgrundlagen (FG Berlin, Urteil vom 15.03.1988 - VII 27/88, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1988, 504; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.10.1996 - 1 K 52/96, EFG 1997, 138), über das Bestehen einer Buchführungspflicht (BFH-Beschlüsse vom 30.09.1983 - IV R 250/82, BFHE 139, 230, BStBl II 1984, 39, …und vom 14.05.1985 - IV R 191/83, BFH/NV 1987, 316), über einen Antrag auf kostenfreie Zusendung amtlicher Steuererklärungsvordrucke (…BFH-Beschluss vom 25.03.2003 - VII B 261/01, BFH/NV 2003, 938) oder über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit (BFH-Beschluss vom 23.11.1983 - I E 3/83).
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