Rechtsprechung
| BFH, 26.11.1986 - I E 3/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abhängigkeit der Gerichtsgebühren vom Wert des Streitgegenstandes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.05.1983 - I R 263/82
Körperschaftsteuerveranlagung - Verlusthöhe - Streitwert
Auszug aus BFH, 26.11.1986 - I E 3/86
Diese Schätzung ist jedenfalls nicht zum Nachteil der Erinnerungsführerin fehlerhaft, weil in dem Feststellungsbescheid das verwendbare Eigenkapital mit ./. 364.639,00 DM festgestellt wurde und nach dem BFH-Beschluß vom 18. Mai 1983 I R 263/82 (BFHE 138, 409, BStBl II 1983, 602) 10 v. H. dieses Betrages - also: 36.463,00 DM - den Streitwert bilden.
- BFH, 18.06.1999 - I E 1/99
Streitwert; "überflüssige" Klage
Da die Klägerin im Revisionsverfahren vor Revisionsrücknahme keine Anträge gestellt hat, ergibt sich die Bedeutung der Sache i.S. des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG aus der Beschwer des klageabweisenden FG-Urteils (BFH-Beschlüsse vom 26. November 1986 I E 3/86, BFH/NV 1987, 319;… vom 19. Dezember 1991 III E 2/90, BFH/NV 1992, 484).
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