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Rechtsprechung
   BFH, 23.09.2015 - I E 8/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43126
BFH, 23.09.2015 - I E 8/15 (https://dejure.org/2015,43126)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2015 - I E 8/15 (https://dejure.org/2015,43126)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2015 - I E 8/15 (https://dejure.org/2015,43126)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Erinnerung - Kostenschuldnerstellung - fehlende Prozessvollmacht

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GKG § 66
    Erinnerung - Kostenschuldnerstellung - fehlende Prozessvollmacht

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erinnerung - Kostenschuldnerstellung - fehlende Prozessvollmacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 GKG
    Erinnerung - Kostenschuldnerstellung - fehlende Prozessvollmacht

  • IWW

    § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG), § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 8 GKG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 5 S. 1
    Zulässigkeit von Einwendungen gegen den Kostenansatz

  • datenbank.nwb.de

    Keine Erinnerung gegen die Entscheidung der Kostenschuldnerstellung in der Kostengrundentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen den Kostenansatz

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.08.2012 - I E 2/12

    Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft als Gegenstand einer Erinnerung

    Auszug aus BFH, 23.09.2015 - I E 8/15
    Anträge und Erklärungen im Erinnerungsverfahren können nach § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten schriftlich eingereicht werden; demgemäß besteht insoweit auch vor dem BFH kein Vertretungszwang (Senatsbeschluss vom 20. August 2012 I E 2/12, BFH/NV 2013, 46).
  • BFH, 29.10.2009 - X E 22/09

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

    Auszug aus BFH, 23.09.2015 - I E 8/15
    Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, d.h. gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert richten (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447).
  • BFH, 05.08.2002 - IV E 1/02

    Gerichtskosten - Prozessführungsbefugnis - OHG - Offene Handelsgesellschaft - …

    Auszug aus BFH, 23.09.2015 - I E 8/15
    Sie lässt hierbei jedoch außer Acht, dass über die Stellung als Kostenschuldnerin in der Kostengrundentscheidung des Beschwerdebeschlusses vom 25. Februar 2015 (…a.a.O.) entschieden worden ist und dies in einem Erinnerungsverfahren nicht mehr angegriffen werden kann (BFH-Beschluss vom 5. August 2002 IV E 1/02, nicht veröffentlicht;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., Vor § 135 Rz 70, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.2024 - IX E 1/24

    Keine Erinnerung gegen Kostenentscheidung wegen fehlender Prozessvollmacht im …

    Anträge und Erklärungen im Erinnerungsverfahren können nach § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten schriftlich eingereicht werden; demgemäß besteht insoweit auch vor dem BFH kein Vertretungszwang (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23.09.2015 - I E 8/15, Rz 5, m.w.N.).

    Rn. 10 a) Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, das heißt, gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert richten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30.09.2020 - VIII E 1/20, Rz 12; vom 23.09.2015 - I E 8/15, Rz 6).

    Dies kann in einem Erinnerungsverfahren nicht mehr angegriffen werden (BFH-Beschlüsse vom 30.09.2020 - VIII E 1/20, Rz 12 und vom 23.09.2015 - I E 8/15, Rz 6).

  • BFH, 30.09.2020 - VIII E 1/20

    Keine Erinnerung gegen Kostenlastentscheidung

    Sie lässt hierbei jedoch außer Acht, dass über die Stellung als Kostenschuldnerin in der Kostengrundentscheidung des Beschwerdebeschlusses vom 15.04.2016 - VIII B 27/15 entschieden worden ist und dies in einem Erinnerungsverfahren nicht mehr angegriffen werden kann (BFH-Beschluss vom 23.09.2015 - I E 8/15, BFH/NV 2016, 414, Rz 6).
  • BFH, 18.11.2025 - X E 15/25

    Streitwert für Nichtzulassungsbeschwerde - Streitwert bei nicht bezifferter …

    Anträge und Erklärungen im Erinnerungsverfahren können nach § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten schriftlich eingereicht werden; demgemäß besteht insoweit auch vor dem BFH kein Vertretungszwang (vgl. BFH-Beschluss vom 23.09.2015 - I E 8/15, BFH/NV 2016, 414, Rz 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2025 - 12 S 1222/24

    Gerichtskostenfreiheit bei Verweisung an das Sozialgericht

    Damit kann im Wege einer Erinnerung insbesondere die Kostengrundentscheidung des Gerichts nicht inhaltlich auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 12.06.2015 - IX ZB 8/15 -, juris Rn. 2; BFH, Beschluss vom 23.09.2015 - I E 8/15 -, juris Rn. 6).
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