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| BVerwG, 03.08.1960 - I ER 200.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- DVBl 1960, 774
- BB 1960, 957
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerwG, 03.08.1960 - I ER 200.60
Nach den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377 [406/407]) entwickelten Grundsätzen wird das Grundrecht der freien Berufswahl nicht verletzt, wenn die Aufnahme eines Berufs von der Erfüllung bestimmter subjektiver Voraussetzungen abhängig gemacht wird, die eine Gewähr dafür bieten sollen, daß überragende Gemeinschaftsgüter, die der Freiheit des einzelnen vorgehen, nicht beeinträchtigt werden.
- BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 27.02
Ermächtigungsgrundlage, Forderungskauf, gesetzesvertretende Verordnung, …
In seiner früheren Rechtsprechung ist das Bundesverwaltungsgericht von der weiterhin bestehenden Anwendbarkeit dieser Vorschrift ausgegangen (Beschluss vom 3. August 1960 - BVerwG 1 ER 200.60 - DVBl 1960, 774 = GewArch 1963, 19 …und Urteil vom 16. August 1977, a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 9, 3 ; 22, 1 ). - BVerwG, 16.08.1977 - I C 23.69
Erlaubnispflicht für eine geschäftsmäßige Einziehung von an Erfüllungs Statt …
Diese Beurteilung entspricht auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Schutzzweck des § 1 der 5. RBerV (Beschluß vom 3. August 1960 - BVerwG I ER 200.60 - [DVBl. 1960, 774 f. = GewArch. 1963, 18, 19 ]; vgl. auch Urteile des BGH vom 15. Dezember 1960 [BGHZ 34, 64 [BGH 15.12.1960 - VII ZR 141/59], 67 ], vom 25. Juni 1962 [BGHZ 37, 258, 261 ]).Das Negativattest verstieß seinem Inhalt nach gegen ein gesetzliches Verbot, das dem Schutz der Rechtspflege als einem überragend wichtigen Gemeinschaftsgut dient (Beschluß des erkennenden Senats vom 3. August 1960 - BVerwG I ER 200.60 - [a.a.O.]).
- OVG Niedersachsen, 29.01.2002 - 8 MA 4171/01
Bestehen einer Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz für den Erwerb von …
Da das Bundesverwaltungsgericht ferner erkannt hat, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 1 der 5. AVO bestehen (…BVerwG, Urt. v. 16.8.1977, a.a.O.; Beschl. v. 3.8.1960 - I ER 200.60 - DVBl. 1960, S. 774), ergeben sich auch aus dem Einwand der Antragstellerin, dass ohne eine teleologische Reduktion des § 1 Abs. 1 Satz 1 der 5. AVO ein unzulässiger Eingriff in ihre Freiheitsrechte stattfände, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Beschlusses.
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