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| VGH Hessen, 26.09.1984 - I OE 62/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16)
- VGH Hessen, 24.09.1986 - 1 UE 2209/85
Dienstunfall - Kausalitätsfragen bei beschleunigtem Ausbruch eines …
Gemessen an den Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 26.09.1984 - I OE 62/80 -zur Frage der Kausalität im Dienstunfallrecht könne auf der Grundlage des dargestellten medizinischen Sachverständigengutachtens nicht festgestellt werden, daß der Körperschaden des Klägers ursächlich im dienstunfallrechtlichen Sinne auf den Rettungssprung vom 07.12.1976 zurückgehe.Der erkennende Senat folgt im Dienstunfallrecht dem Kausalitätsbegriff der wesentlich mitwirkenden (Teil-) Ursache (vgl.. Senatsurteil vom 26.09.1984 - I OE 62/80 -, HessVGRspr. 1985, 53 = ZBR 1985, 251 = DÖD 1985, 262), wobei im Falle eines anlagebedingten Leidens als wesentliche Ursache ein "Verschlimmerungsteil" in Betracht zu ziehen ist, wenn die Krankheit, die zur Dienstunfähigkeit geführt hat, wesentlich früher - im allgemeinen etwa um ein Jahr früher - ausgebrochen ist (so Senatsurteil vom 18.03.1981 - I OE 16/80 -, unter Hinweis auf Riedmaier, RiA 1979, 41, 47).
- VG München, 16.05.2013 - M 12 K 12.1960
Dienstunfall; Herzinfarkt; Kausalität
Ein durch ein Unfallereignis im Dienst ausgelöster Körperschaden stellt dann keine Dienstunfallfolge dar, wenn ein äußeres Ereignis ein anlagebedingtes Leiden beschleunigt oder verschlimmert, wenn dieses Ereignis im Verhältnis zu den anderen Bedingungen - zu denen auch die schon vorhandene krankhafte Veranlagung gehört - derart zurücktritt, dass diese anderen Bedingungen bei natürlicher Betrachtungsweise allein als maßgeblich anzusehen sind (HessVGH v. 26.09.1984, I OE 62/80, juris, m.w.N.).Nicht nur dann, wenn eine Ursache als Gelegenheitsursache anzusehen ist, ist diese aber als für den Schadenseintritt nicht maßgeblich anzusehen, sondern auch dann, wenn ein äußeres Ereignis eine schon vorhandene krankhafte Veranlagung beschleunigt oder verschlimmert, wenn dieses Ereignis - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls - hinter die Veranlagung derart zurücktritt, dass diese bei natürlicher Betrachtung als allein maßgeblich anzusehen ist (vgl. HessVGH v. 26.09.1984, a.a.O.;… BVerwG v. 18.01.1967, a.a.O.;… Schnellenbach, a.a.O., § 14 Rdnr. 14).
- OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 L 3542/00
Voraussetzungen eines Dienstunfalls; Ursachenzusammenhang im Dienstunfallrecht
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…s. etwa Urt. v. 18.4.2002 - BVerwG 2 C 22.01 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 12 = RiA 2003, 245 = IÖD 2002, 260 = NVwZ-RR 2002, 761;… Beschl. v. 8.3.2004 - BVerwG 2 B 54.03 -, Buchholz, aaO, Nr. 13), die auch mit der Rechtsprechung des Senats (…s. etwa Urt. v. 13.2.2002 - 2 LB 247/01 u. Beschl. v. 8.11.2002 - 2 LA 12/02 - sowie schon Urt. v. 15.1.1957 - II OVG A 77/55 -, ZBR 1957, 137(138)) wie auch anderer Oberverwaltungsgerichte (s. z. B. OVG NRW, Bescheid v. 21.6.1957 - VI A 884/54 -, OVGE 12, 273 = ZBR 1958, 10;… Urt. v. 23.11.1994 - 6 A 2621/93 -, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: November 2004, Entscheidungssammlung, ES/C II 3.1 Nr. 54;… Beschl. v. 11.4.1997 - 6 A 4667/95 -, Schütz/Maiwald, aaO, Nr. 62;… Urt. v. 27.5.1998 - 12 A 683/96 -, Schütz/Maiwald, aaO, Nr. 72; HessVGH, Urt. v. 26.9.1984 - I OE 62/80 -, DÖD 1985, 262(263f.) = ZBR 1985, 251f.) übereinstimmt und die auch der allgemeinen Auffassung in der Literatur entspricht (s. etwa Kümmel/Richter, BeamtVG, Stand: Oktober 2004, RdNr. 19 zu § 31; Wilhelm, in: GKÖD, Stand: Dezember 2004, RdNr. 9 zu § 31 BeamtVG;… Bayer, in: Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG/BeamtVG, Stand: November 2004, RdNrn. 80f. zu § 31 BeamtVG), muss der Ursachenzusammenhang im Dienstunfallrecht für eine sachgerechte Risikoverteilung im Interesse des Dienstherrn eingegrenzt werden.
- VG München, 11.06.2015 - M 12 K 15.995
Lehrerin; Bandscheibenvorfall; degenerative Vorschäden; regelgerechte Bewegung; …
Ein durch ein Unfallereignis im Dienst ausgelöster Körperschaden stellt dann keine Dienstunfallfolge dar, wenn ein äußeres Ereignis ein anlagebedingtes Leiden beschleunigt oder verschlimmert, wenn dieses Ereignis im Verhältnis zu den anderen Bedingungen - zu denen auch die schon vorhandene krankhafte Veranlagung gehört - derart zurücktritt, dass diese anderen Bedingungen bei natürlicher Betrachtungsweise allein als maßgeblich anzusehen sind (HessVGH v. 26.09.1984, I OE 62/80, juris, m.w.N.). - VG München, 02.10.2014 - M 12 K 14.2774
Dienstunfall; Gelegenheitsursache; äußere Einwirkung; physiologische Bewegung; …
Ein durch ein Unfallereignis im Dienst ausgelöster Körperschaden stellt dann keine Dienstunfallfolge dar, wenn ein äußeres Ereignis ein anlagebedingtes Leiden beschleunigt oder verschlimmert, wenn dieses Ereignis im Verhältnis zu den anderen Bedingungen - zu denen auch die schon vorhandene krankhafte Veranlagung gehört - derart zurücktritt, dass diese anderen Bedingungen bei natürlicher Betrachtungsweise allein als maßgeblich anzusehen sind (HessVGH v. 26.9.1984, I OE 62/80, juris, m.w.N.). - VG München, 10.07.2014 - M 12 K 14.1393
Essen bei Weihnachtsfeier als dienstlicher Vorgang; Zweck von …
Ein durch ein Unfallereignis im Dienst ausgelöster Körperschaden stellt dann keine Dienstunfallfolge dar, wenn ein äußeres Ereignis im Verhältnis zu den anderen Bedingungen - zu denen auch die schon vorhandene krankhafte Veranlagung gehört - derart zurücktritt, dass diese anderen Bedingungen bei natürlicher Betrachtungsweise allein als maßgeblich anzusehen sind (HessVGH v. 26.9.1984, I OE 62/80, juris m.w.N.). - VG München, 13.06.2013 - M 12 K 12.4259
Dienstunfallfolgen; Reruptur einer Sehne
Ein durch ein Unfallereignis im Dienst ausgelöster Körperschaden stellt dann keine Dienstunfallfolge dar, wenn ein äußeres Ereignis ein anlagebedingtes Leiden beschleunigt oder verschlimmert, wenn dieses Ereignis im Verhältnis zu den anderen Bedingungen - zu denen auch die schon vorhandene krankhafte Veranlagung gehört - derart zurücktritt, dass diese anderen Bedingungen bei natürlicher Betrachtungsweise allein als maßgeblich anzusehen sind (HessVGH v. 26.09.1984, I OE 62/80, juris, m.w.N.). - VGH Hessen, 26.01.1988 - 1 TE 2852/86 Rn. 3 In Fällen, in denen es (allein) um die Anerkennung eines Dienstunfalles geht, hat der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung den Regelstreitwert festgesetzt (vgl. etwa Beschluß vom 26. September 1984 - I OE 62/80 -).
- VG München, 25.03.2014 - M 5 K 14.558
Dienstunfall; Skiunfall einer Lehrerin im Skilager; weitere Dienstunfallfolgen; …
Ein durch ein Unfallereignis im Dienst ausgelöster Körperschaden stellt dann keine Dienstunfallfolge dar, wenn ein äußeres Ereignis ein anlagebedingtes Leiden beschleunigt oder verschlimmert, wenn dieses Ereignis im Verhältnis zu den anderen Bedingungen - zu denen auch die schon vorhandene krankhafte Veranlagung gehört - derart zurücktritt, dass diese anderen Bedingungen bei natürlicher Betrachtungsweise allein als maßgeblich anzusehen sind (HessVGH, U.v. 26.9.1984 - I OE 62/80 - ZBR 1985, 251, 252). - VGH Hessen, 28.06.1989 - 1 UE 197/87
Kausalität im Dienstunfallrecht
Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinn anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-) Ursache im Rechtssinn anzusehen ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30.6.1988 - 2 C 77.86 -, RiA 1989, 157 und Hess. VGH, Urteil vom 26.9.1984 - 1 OE 62/80 - ZBR 1985, 251, jeweils mit weiteren Nachweisen). - VG München, 25.07.2013 - M 12 K 13.716
Dienstunfall; Bizepssehnenruptur; physiologische Bewegung
- VG München, 06.06.2013 - M 12 K 12.3014
Polizeibeamter; (anerkannter) Dienstunfall bei Fortbildung (beim Langlaufen …
- VG Arnsberg, 19.05.2009 - 5 K 2162/08
- VG München, 09.01.2014 - M 12 K 13.2999
Dienstunfallfolgen; Dienstunfallfürsorge; Rückforderung; Bandscheibenvorfall; …
- VG München, 19.09.2013 - M 12 K 13.1135
Dienstunfallfolgen
- VG München, 08.11.2011 - M 5 K 11.3464
Dienstunfall; Körperschaden; wesentliche Ursache; besondere Vorbelastung; mehrere …
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