Rechtsprechung
| VGH Hessen, 13.01.1970 - I OE 68/68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungsprotokoll - Mangelhaftes Protokoll
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1061
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58
Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer …
Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1970 - I OE 68/68
Ergibt eine Nachprüfung der Prüfungsentscheidung einen Verstoß gegen einen der obengenannten Grundsätze und beruht die Prüfungsentscheidung hierauf, so kann sie aufgehoben werden (BVerwGE 8, 272 ff.).
- BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70
Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …
Der vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in einer anderen Sache (Urteil vom 13. Januar 1970 - I OE 68/68 - [NJW 1970, 1061]), in der es um eine Laufbahnprüfung eines Regierungsinspektorenanwärters ging, aufgestellte Grundsatz (…vgl. a.a.O. S. 1063), in jedem Prüfungsverfahren sei über den Ablauf der Prüfung eine ausführliche Niederschrift anzufertigen, gleichgültig, ob dies von der Prüfungsordnung gefordert werde oder nicht, kann bundesrechtlich für das zweite juristische Staatsexamen nicht gelten.(vgl. hierzu auch Sommer in einer Anmerkung zu dem Urteil vom 13. Januar 1970 [NJW 1970, 1061, 1062 [VGH Hessen 13.01.1970 - I OE 68/68] rechte Spalte]).
- BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
Anfechtung einer "endgültig nicht bestandenen" ärztlichen Vorprüfung - …
Der vom Berufungsgericht für seine Auffassung herangezogenen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 13. Januar 1970 - I OE 68.68 - [NJW 1970, 1061]) und auch den Darlegungen in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Main) vom 16. Dezember 1970 - III/2 - E 296/68 - (DVBl. 1971, 287) sowie in einer Anmerkung zu dem Berufungsurteil (Sauer, DVBl. 1971, 558), kann sich der Senat nach alledem nicht anschließen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1972 - I B 552/72 Entgegen der Auffassung des HessVGH, NJW 1970, 1061 bedeutet es grundsätzlich keinen Verstoß gegen anerkannte Bewertungsmaßstäbe, wenn eine Prüfungsarbeit hinsichtlich ihrer Benotung mit den Leistungen anderer Prüflinge einer Prüfungsgruppe verglichen wird.
Der Senat vermag sich der Auffassung des HessVGH, (NJW 1970, 1061) nicht anzuschließen, der zufolge der in allen Prüfungsverfahren anzuwendende allgemeine Bewertungsmaßstab es verbiete, eine Prüfungsarbeit hinsichtlich ihrer Benotung mit den Leistungen anderer Prüflinge zu vergleichen.
- BVerwG, 26.10.1973 - VII C 73.70 Dies hat der erkennende Senat wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 38, 105 [116 f.] und insbesondere 322 [324 ff.]) und dabei auch das von der Revision herangezogene Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Januar 1970 - I OE 68/68 - (NJW 1970, 1061) berücksichtigt.
- BFH, 24.07.1973 - VII R 88/72
Allgemeine Gewährung des Rechtswegs - Akt der öffentlichen Gewalt - Niederschrift …
Dergleichen ist von verschiedenen Verwaltungsgerichten bisweilen gefordert worden (Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Januar 1970 I OE 68/68, NJW 1970, 1061; Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 26. November 1970 I R 59/70, Deutsches Verwaltungsblatt 1971 S. 557). - VG Freiburg, 05.10.2005 - 1 K 593/04
Wegen Verstoßes gegen die Magisterprüfungsordnung nicht heilbarer …
Rn. 21 2. Das vollständige Fehlen von Protokollnotizen hinsichtlich des klägerischen Antwortverhaltens stellt einen wesentlichen Verfahrensfehler dar, der nicht mehr nachträglich behoben werden kann (vgl. VGH Kassel, Urt. vom 13.01.1970, I OE 68/68, SPE 580 Nr. 4). - BVerwG, 15.01.1976 - 2 B 65.75 Soweit die Beschwerde ferner geltend macht, Wesensmerkmal allgemein gültiger Bewertungsgrundsätze sei, "daß nicht das Leistungsniveau einer Klasse oder einer Prüfungsgruppe den ... Beurteilungsmaßstab bestimmen könne", und hierzu auf ein - übrigens die Bewertung einer Prüfung, nicht also eine dienstliche Beurteilung (Befähigungsbericht) betreffendes - Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Januar 1970 - I OE 68/68 - (NJW 1970, 1061) Bezug nimmt, will sie möglicherweise die Rechtsfrage aufwerfen, ob der Dienstherr berechtigt ist, in einem periodischen Befähigungsbericht bei der Erteilung der Gesamtnote "Durchschnitt" den zu beurteilenden Beamten mit anderen, ihm laufbahnmäßig und funktionell gleichgestellten Beamten zu vergleichen.
- VGH Hessen, 02.05.1973 - I OE 43/71 Soweit der Senat in seinem Urteil vom 13.01.1970 - I OE 68/68 (HessVGRspr. 1970 S. 19) - einen abweichenden Standpunkt vertreten hat, wird hieran - wie bereits im Urteil vom 19.04.1972 - I OE 37/69 - nicht festgehalten.
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