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| VGH Hessen, 13.01.1982 - I OE 70/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 13.01.1982 - I OE 70/80
- BVerwG, 18.06.1982 - 2 B 88.82
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 28.02.1990 - 1 UE 1919/86
Zur Anrechnung von Leistungen einer vom Beamten freiwillig abgeschlossenen …
Bei der Beurteilung dieser Frage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.9.1988 -- 2 C 2.87 --, DokBer. 1988, 314 und Urteil vom 17.10.1985 -- 2 C 45.82 --, BVerwGE 72, 170) und des erkennenden Senats (Urteil vom 13.1.1982 -- I OE 70/80 -- und Urteil vom 4.5.1977 -- I OE 73/75 --, HessVGRspr. 77, 62) davon auszugehen, daß bei der Verwendung eines dem Beamten gehörenden Fahrzeugs für dienstliche Zwecke, dessen Benutzung zur Erledigung von Dienstgeschäften ausdrücklich anerkannt worden ist, der Dienstherr das Schadensrisiko der von ihm ausdrücklich im dienstlichen Interesse veranlaßten dienstlichen Verwendung zu tragen hat und daß der Beamte aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt gehalten ist, das von dem Dienstherrn zu übernehmende Schadensrisiko durch den Abschluß einer Vollkaskoversicherung zu mindern. - OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1994 - 2 A 12083/93
Reparaturschaden; Beamter; Unverschuldeter Dienstunfall; Ersatzfahrzeug ; …
Hierbei bleibt nämlich außer acht, daß der Bundesminister des Innern die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 32 BeamtVG - BeamtVGVwV - vom 03. November 1980 (GVBL S. 774), in bezug auf die Erstattung von Sachschäden an dienstlich benutzten privateigenen Kraftfahrzeugen unter dem Eindruck der hierzu ergangenen jüngeren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwGE, Urteil vom 22. September 1988 - 2 C 2.87 -, DÖD 1989, 240 f., Urteil vom 06. März 1986 - 2 C 37.84 -, ZBR 1986, 304 f., Urteile vom 17. Oktober 1985 - 2 C 45.82 - und 2 C 48.82 -, ZBR 1986, 174 f. = NJW 1986, 1122; HessVGH, Urteil vom 13. Januar 1982 - I OE 70/80 - in: Schütz, Beamtenrecht, Entscheidungssammlung, Band 4, ES/C II 3.2 Nr. 2) im Hinblick auf die dort anerkannte, durch das Veranlassungsprinzip gerechtfertigte Verlagerung des Schadensrisikos aus der Rechtssphäre des Beamten in die seines Dienstherrn mit Rundschreiben vom 05. März und 27. August 1990 - D III 4 - 223211/2 - (abgedruckt bei Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, Kommentar, Band 3, 1992, VI/12 S. 85 f.) in wesentlicher Hinsicht geändert hat.
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