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| VGH Hessen, 25.04.1980 - I OE 82/76 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 24.04.1985 - 11 TG 270/85 Rn. 10 Mit diesem Ergebnis setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu der von der Antragsgegnerin zur Stützung ihrer Rechtsauffassung bemühten Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, die eine Aufrechnung seitens der Behörde mit einer ihr gegen den Bürger zustehenden Rückforderung auch dann als wirksam ansieht, wenn der Bürger gegen den Rückforderungsbescheid Rechtsbehelfe mit der Folge der aufschiebenden Wirkung eingelegt hat (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - [DÖV 1972 S. 573 = ZBR 1972 S. 188 = DÖD 1972 S. 57 = RiA 1972 S. 97] und vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - [BVerwGE 66, 218 = NJW 1983 S. 776]; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. April 1980 - I OE 82/76 - [ESVGH 30, 218]; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluß vom 23. März 1984 - 5 B 124/83 - [DÖD 1984 S .
Dahingestellt bleiben kann daher auch, ob der Anspruch der Behörde auf Rückzahlung überzahlter Dienst- oder Versorgungsbezüge tatsächlich erst durch Erlaß des Rückforderungsbescheids begründet wird, wie das Verwaltungsgericht mit durchaus erwägenswerten Überlegungen annimmt (vgl. insoweit allerdings Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. April 1980 - I OE 82/76 -[a.a.O.] …und Beschluß vom 19. August 1977 - I TH 19/77 - [a.a.O.]).
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