Rechtsprechung
| VGH Hessen, 12.01.1983 - I OE 86/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 26.08.1992 - 1 UE 470/91
Anspruch eines einsatzdienstunfähigen Feuerwehrbeamten auf Versetzung in den …
Einsatzdienstunfähig ist ein Beamter des Brandschutzdienstes (vgl. § 1 Abs. 1 der Feuerwehrlaufbahnverordnung in der Fassung vom 19. Mai 1980 - GVBl.I S.147 -), wenn er dauernd nicht mehr in der Lage ist, die an die Einsatzfähigkeit zu stellenden besonderen Anforderungen, nämlich die Verwendbarkeit auf jeder seiner Amtsbezeichnung entsprechenden Stelle, ohne Rücksicht darauf zu erfüllen, auf welchem Dienstposten er eingesetzt ist und auch eingesetzt bleiben soll (vgl. zur entsprechenden Definition der Polizeidienstunfähigkeit Hess.VGH, Urteil vom 12. Januar 1983 - I OE 86/81 -, ZBR 1983, 242; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 1990 - 4 S 3102/89 -, NVwZ-RR 1991, 370 ff.; VG Gelsenkirchen, Beschluß vom 19. Oktober 1989 - 1 L 1199/89 -, NWVBl. 1990, 172).
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