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Rechtsprechung
   BFH, 19.10.2010 - I R 109/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4917
BFH, 19.10.2010 - I R 109/09 (https://dejure.org/2010,4917)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2010 - I R 109/09 (https://dejure.org/2010,4917)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - I R 109/09 (https://dejure.org/2010,4917)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • lexetius.com

    Keine "überdachende" deutsche Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz - Widerruf eines auf § 1 Abs. 3 EStG gestützten Antrags auf Veranlagung

  • openjur.de

    Keine "überdachende" deutsche Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz; Widerruf eines auf § 1 Abs. 3 EStG gestützten Antrags auf Veranlagung

  • Bundesfinanzhof

    DBA CHE Art 4 Abs 1, DBA CHE Art 4 Abs 1, DBA CHE Art 4 Abs 4, DBA CHE Art 4 Abs 4, DBA CHE Art 15a Abs 1, DBA CHE Art 15a Abs 1, EStG § 1 Abs 3
    Keine "überdachende" deutsche Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz - Widerruf eines auf § 1 Abs. 3 EStG gestützten Antrags auf Veranlagung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine "überdachende" deutsche Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz - Widerruf eines auf § 1 Abs. 3 EStG gestützten Antrags auf Veranlagung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 1 DBA CHE 1971, Art 4 Abs 1 DBA CHE 1992, Art 4 Abs 4 DBA CHE 1971, Art 4 Abs 4 DBA CHE 1992, Art 15a Abs 1 DBA CHE 1971
    Keine "überdachende" deutsche Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz - Widerruf eines auf § 1 Abs. 3 EStG gestützten Antrags auf Veranlagung

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    DBA-Schweiz Art. 4, 15 a
    Keine "überdachende" deutsche Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz

  • Betriebs-Berater

    Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer "überdachenden" deutschen Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz; Erweitertes Besteuerungsrecht Deutschlands bei Umzug eines Arbeitnehmers aus Deutschland in die Nähe seiner Arbeitsstelle in der Schweiz mehrere Jahre nach Aufnahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer "überdachenden" deutschen Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz; Erweitertes Besteuerungsrecht Deutschlands bei Umzug eines Arbeitnehmers aus Deutschland in die Nähe seiner Arbeitsstelle in der Schweiz mehrere Jahre nach Aufnahme ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    DBA Schweiz Art 4 Abs 4
    Schweiz; Verlegung; Wohnsitz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 915
  • DB 2011, 1140
  • BStBl II 2011, 443
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.09.2009 - I R 111/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die …

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I R 109/09
    Soweit die deutsche Finanzverwaltung in späteren Verlautbarungen (Grenzgänger-Handbuch, Fach A, Teil 4 Nr. 1) ohne weitere Begründung eine in diesem Punkt eingeschränkte Auslegung vorgenommen hat, wäre diese Sicht im gerichtlichen Verfahren selbst dann nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen verbindlich, wenn sie auf einer Verständigungsvereinbarung mit den zuständigen Schweizer Behörden beruhen sollte (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. September 2009 I R 111/08, BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387).

    Der Zweck der Vorschrift liegt erkennbar darin, einen bestimmten Personenkreis deshalb von der "Wartepflicht" gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/1992 zu befreien, weil bei ihm der Wegzug aus Deutschland auf anzuerkennenden wirtschaftlichen Gründen beruht und die Gefahr einer "Steuerflucht" nicht besteht (Senatsurteil in BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387).

    Hier ist der Bezug zwischen Umzug und Arbeitstätigkeit sogar eindeutiger und unmittelbarer als z.B. dann, wenn im Zeitpunkt des Umzugs die Aufnahme einer Tätigkeit in der Schweiz geplant ist, sich dieses Vorhaben aber später zerschlägt; da in jenem Fall Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA-Schweiz 1971/1992 eingreift (Senatsurteil in BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387), muss bei einem Umzug im Hinblick auf eine schon bestehende und in Zukunft fortzusetzende Arbeitstätigkeit erst recht dasselbe gelten (ebenso Walter, Internationale Wirtschaftsbriefe 2007, 661, 667).

    Das gilt zum einen in Hinblick auf das Senatsurteil in BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387, in dem es darum ging, dass eine im Zeitpunkt des Wegzugs bestehende Absicht zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz später nicht verwirklicht werden konnte.

  • BFH, 19.11.2003 - I R 64/02

    DBA-Schweiz - Wegzugsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I R 109/09
    Ähnliches gilt in Bezug auf das Urteil vom 19. November 2003 I R 64/02 (BFH/NV 2004, 765), das einen aus persönlichen Gründen in die Schweiz verzogenen und weiterhin in Deutschland tätigen Arbeitnehmer betrifft, und das ebenfalls eine Tätigkeit in Deutschland betreffende Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22. Januar 2008 11 K 245/05 (EFG 2008, 1360).
  • FG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - 12 K 19/04

    Wegzugsbesteuerung von Grenzgängern nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I R 109/09
    In seinem Urteil vom 4. Dezember 2007 12 K 19/04 (EFG 2008, 592) hat das FG Baden-Württemberg zwar Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA-Schweiz 1971/1992 für nicht anwendbar erachtet, wenn bereits Arbeitsverhältnisse in der Schweiz bestehen und dort lediglich ein weiteres Arbeitsverhältnis begründet wird; der dort beurteilte Sachverhalt war aber insoweit besonders gelagert, als der Arbeitnehmer sowohl vor als auch nach seinem Wegzug sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz tätig war.
  • FG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - 11 K 245/05

    Ausnahmeregelung des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA Schweiz (Wegzugsbesteuerung) nur …

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I R 109/09
    Ähnliches gilt in Bezug auf das Urteil vom 19. November 2003 I R 64/02 (…BFH/NV 2004, 765), das einen aus persönlichen Gründen in die Schweiz verzogenen und weiterhin in Deutschland tätigen Arbeitnehmer betrifft, und das ebenfalls eine Tätigkeit in Deutschland betreffende Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22. Januar 2008 11 K 245/05 (EFG 2008, 1360).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 3034/07

    Keine Anwendung der Abwanderungsregelung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei …

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I R 109/09
    Die gegen den Einkommensteuerbescheid gerichtete Klage hatte Erfolg; das Finanzgericht (FG) hob den Bescheid ersatzlos auf (FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 24. September 2009 3 K 3034/07, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 624).
  • BFH, 10.01.2012 - I R 49/11

    Ausnahme von der sog. überdachenden Besteuerung

    Inhalt der Regelung ist eine Verzögerung der Gewährung der Abkommensvorteile für den sog. Wegzüger, um einer "Steuerflucht" entgegenzuwirken (s. Senatsurteile vom 2. September 2009 I R 111/08, BFHE 226, 276, 282, BStBl II 2010, 387, 390; vom 19. Oktober 2010 I R 109/09, BFHE 232, 325, BStBl II 2011, 443;… Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005).

    Im Übrigen schadet auch nicht, wenn der Umzug in die Schweiz erst (mehrere Jahre) nach Aufnahme der dortigen Arbeitstätigkeit erfolgt ist (Senatsurteil in BFHE 232, 325, BStBl II 2011, 443).

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 3 K 2654/11

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Europarechtsmäßigkeit der …

    Die Abkommensvorteile sollen erst dann eintreten, "wenn eine gewisse Verwurzelung mit der Schweizerischen Rechts- und Wirtschaftsordnung eingetreten ist" (…s. BFH-Urteile 10. Januar 2012 I R 49/11, BFH/NV 2012, 922; vom 2. September 2009 I R 111/08, BStBl II 2010, 387, 390; vom 19. Oktober 2010 I R 109/09, BStBl II 2011, 443;… BFH-Beschluss vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005; Debatin, DB 1972, 1983, zu III. C. a;… derselbe, a.a.O.; Walter, Internationale Wirtschafts-Briefe -IWB- 2007, 633;… Kraft, Außensteuergesetz, Kommentar, § 2 Rz. 10 ff., insbesondere auch zum Verhältnis des Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971/2002 zu § 2 des Außensteuergesetzes -AStG-).
  • FG Köln, 18.07.2024 - 1 K 1628/21

    Streit um die Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht im Rahmen der …

    Rn. 40 Das nach § 1 Abs. 3 EStG eingeräumte Wahlrecht kann zeitlich nur bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids ausgeübt werden (…vgl. Stöber in Kirchhof/Kulosa/Ratschow, EStG, § 1, Rn. 301;… Rauch in Brandis/Heuermann, EStG, § 1, Rn. 261; Tiede in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 1, Rn. 255 mit Verweis auf BFH, Urteile v. 19.10.2010 - I R 109/09 BStBl. II 2011, 443; v. 13.08.1997 - I R 65/95, BStBl. II 1998, 21).

    Auch im finanzgerichtlichen Verfahren kann die Antragstellung grundsätzlich noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung der ersten Instanz nachgeholt werden (BFH, Urteil v. 19.10.2010 - I R 109/09, BStBl. II 2011, 443).

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