Rechtsprechung
| BFH, 11.05.1988 - I R 12/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; EStG §§ 26 Abs. 1, 42, 42a
- Wolters Kluwer
Lohnsteuer-Jahresausgleich - Arbeitnehmer - Ehegatten von Arbeitnehmern - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Änderung eines Bescheids - Erstbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 154, 56
- BB 1988, 2097
- BB 1988, 2303
- DB 1988, 2236
- BStBl II 1988, 928
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66
Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung …
Auszug aus BFH, 11.05.1988 - I R 12/86
Damit gilt sein Inhalt - soweit er nicht bestritten ist - als festgestellt (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285). - FG Köln, 13.11.1985 - XI 446/82
Auszug aus BFH, 11.05.1988 - I R 12/86
Das Finanzgericht (FG) hob in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1986, 103 veröffentlichten Urteil die Ablehnungsverfügung vom 10. März 1982 auf und verpflichtete das FA, die o.g. Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheide zu ändern und dabei konkret benannte Beträge als steuerfreie Einkünfte außer Ansatz zu lassen.
- BFH, 30.08.1989 - I R 215/85
Bindung des BFH - Tatsachenwürdigung des FG - Gewöhnlicher Aufenthalt - …
Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird der Lohnsteuer-Jahresausgleich nur gegenüber unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern durchgeführt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Mai 1988 I R 12/86, BFHE 154, 56, BStBl II 1988, 928). - BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86
Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei …
Die aufgeworfenen Fragen könnten in mehreren beim BFH anhängigen Verfahren (V R 30/81; I R 12/86) entscheidungserheblich sein.Dagegen stimmen mit der Rechtsansicht des vorlegenden Senats in jeweils nicht rechtskräftigen Entscheidungen das Niedersächsische FG im Urteil vom 13. August 1985 VIII 277/82 (EFG 1986, 155, BFH Az. VIII B 103/85) und das FG Köln im Urteil vom 13. November 1985 XI 446/82 L (EFG 1986, 103, BFH Az. I R 12/86) überein.
- BFH, 07.05.1986 - VI R 172/82
Steuerbescheid - Aufhebung - Änderung - Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen - …
Die aufgeworfenen Fragen können in mehreren beim BFH anhängigen Verfahren (V R 30/81; IX R 24/85; I R 12/86) entscheidungserheblich sein.
- BFH, 14.06.1996 - III B 105/96
Einspruch gegen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid
Die Klägerin selbst hätte -- im Rahmen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung -- den Lohnsteuer-Jahresausgleichs bescheid und die Einspruchsentscheidung allenfalls mit der Begründung angreifen können, sie hätten nicht auch ihr gegenüber ergehen dürfen (s. hierzu z. B. das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Mai 1988 I R 12/86, BFHE 154, 56, BStBl II 1988, 928, Abschn. II Nr. 3 der Entscheidungsgründe). - BFH, 25.08.1995 - III B 220/90
Berücksichtigung von Grundfreibeträgen für Ausbildung und Kinder
Die Klägerin selbst hätte den Lohnsteuer- Jahresausgleichsbescheid und die Einspruchsentscheidung allenfalls mit der Begründung angreifen können, sie hätten nicht auch ihr gegenüber ergehen dürfen (s. hierzu z. B. das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Mai 1988 I R 12/86, BFHE 154, 56, BStBl II 1988, 928, Abschn. II Nr. 3 der Entscheidungsgründe). - BFH, 03.08.1994 - III B 137/94
Fehlen jeglicher Begründung für den Erlaß einer Beschwerde
Die Klägerin selbst hätte den Lohnsteuer- Jahresausgleichsbescheid und die Einspruchsentscheidung allenfalls mit der Begründung angreifen können, sie hätten nicht auch ihr gegenüber ergehen dürfen (s. hierzu z. B. das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Mai 1988 I R 12/86, BFHE 154, 56, BStBl II 1988, 928, Abschn. II Nr. 3 der Entscheidungsgründe). - BFH, 30.08.1989 - I R 212/85
Unbeschränkte einkommensteuerpflichtigkeit von Arbeitnehmern
Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird der Lohnsteuer-Jahresausgleich nur gegenüber unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern durchgeführt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Mai 1988 I R 12/86, BFHE 154, 56, BStBl II 1988, 928).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".