Rechtsprechung
| BFH, 26.01.1972 - I R 145/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rückversicherer - Beurteilung der Verbindlichkeiten - Rückversicherungsprämien - Vertraglich vereinbarte Einbehaltung - Bardepots - Dauerschulden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Frage der Behandlung der sog. Bardepots im Sachversicherungsgeschäft als Dauerschulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 107, 39
- VersR 1973, 190
- VersR 1973, 191
- BStBl II 1972, 908
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.08.1959 - I 197/57 S
Steuerschulden als laufende Geschäftsverbindlichkeiten oder Dauerschulden
Auszug aus BFH, 26.01.1972 - I R 145/69
Ohne solche Feststellungen kann nicht beurteilt werden, ob es sich hierbei um laufende Verbindlichkeiten handelt, die im gewöhnlichen Geschäftsgang entstehen und abgewickelt werden, oder ob sie sachlich der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienen, also Dauerschulden sind (vgl. die BFH-Urteile I 197/57 S vom 11. August 1959 und I 137/58 U vom 18. August 1959, BFH 69, 447, 453, BStBl III 1959, 428, 430). - BFH, 21.07.1966 - I 293/61
Steuerrechtliche Behandlung der Abführung von Sparanteilen einer …
Auszug aus BFH, 26.01.1972 - I R 145/69
Das FG hat sich für seine abweichende Ansicht auf das einen Lebensversicherer betreffende Urteil des BFH I 293/61 vom 21. Juli 1966 (BFH 89, 279, BStBl III 1967, 631) berufen und sie entscheidend auf die Erwägung gestützt, daß das Bardepot und das Wertpapierdepot im Sachversicherungsgeschäft ein Sondervermögen darstellten, das hauptsächlich im Interesse der Versicherten angesammelt werde; da die Mittel der Depots in erster Linie den Versicherten als Garantiekapital und nicht zuerst der Stärkung des Betriebskapitals dienten, handele es sich für die Klägerin nicht um Fremdmittel, die eigenes Kapital ersetzten. - BFH, 08.11.1967 - I B 263/64
Zuwachs der Deckungsrückstellung - Beteiligung des Rückversicherers - Einnahmen …
Auszug aus BFH, 26.01.1972 - I R 145/69
Danach ist die Depotstellung eine Sicherheitsleistung des Rückversicherers für künftige Forderungen des Erstversicherers gegen den Rückversicherer (…vgl. hierzu auch Cruciger, Rückversicherung von heute, a. a. O., S. 303; ders., Die Praxis der Rückversicherung, S. 160;… Hermannsdorfer, a. a. O., S. 273; BFH-Beschluß I B 263/64 vom 8. November 1967, BFH 90, 228, BStBl II 1968, 42); im übrigen vereinfache die Depotstellung den laufenden Verrechnungsverkehr zwischen Erstversicherer und Rückversicherer.
- BFH, 30.07.1997 - I R 55/96
Dauerschulden bei Beitragsdepots
Wirtschaftlich gesehen haben die vorfällig gezahlten Beträge also den Charakter einer Anzahlung oder Vorausleistung auf die zu einem späteren Zeitpunkt zu den jeweiligen Fälligkeiten zu erbringenden Prämien, wobei sich deren Höhe infolge der angesparten Zinsen im entsprechenden Verhältnis vermindert (vgl. ähnlich auch Senatsurteile vom 26. Januar 1972 I R 145/69, BFHE 107, 39, BStBl II 1972, 908, 910 unter 3. b der Entscheidungsgründe zu Prämienbardepots eines Rückversicherers; in BFHE 163, 387, BStBl II 1991, 471).Dies gilt zum einen für die Schwankungsrückstellungen eines Versicherungsunternehmens (Urteil in BFHE 93, 154, BStBl II 1968, 715) und zum anderen für das Prämienbardepot eines Rückversicherers, falls dieses als Sicherheitskaution ausgestaltet ist (Urteil in BFHE 107, 39, BStBl II 1972, 908, 909 f. unter 3. b).
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