Rechtsprechung
| BFH, 20.01.1971 - I R 147/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Betriebsinhaber - Veräußerung eines Wirtschaftsguts - Gewährung eines Leibrentenstammrechts - Versteuerung laufender Rentenzahlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 101, 218
- DB 1971, 801
- BStBl II 1971, 302
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BFH, 20.08.1970 - IV 143/64
Betriebsinhaber - Veräußerung eines einzelnen Wirtschaftsgutes - Zeitrente - …
Auszug aus BFH, 20.01.1971 - I R 147/69
d) Soweit dem BFH-Urteil IV 143/64 vom 20. August 1970 (BFH 100, 97, BStBl II 1970, 807) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, kann ihm der erkennende Senat nicht folgen. - BFH, 28.09.1967 - IV 288/62
Gewährung einer Tarifvergünstigung für den durch einen festen Kaufpreis …
Auszug aus BFH, 20.01.1971 - I R 147/69
Doch werden nach ständiger Rechtsprechung -- in Anerkennung der bereits vom RFH im Urteil VI A 706/28 (…a. a. O.) dargelegten Bedenken -- nicht alsbald der Gegenwartswert der Rente und die Summe der Buchwerte des veräußerten Betriebsvermögens einander gegenübergestellt; vielmehr werden die jeweiligen laufenden Rentenzahlungen nur insoweit als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 24 Nr. 2 EStG) im Zeitpunkt ihres Zufließens erfaßt, als sie allein oder zusammen mit einem festvereinbarten Kaufpreisteil die Summe der Buchwerte des veräußerten Betriebsvermögens übersteigen (BFH-Urteil IV 288/62 vom 28. September 1967, BFH 90, 324, BStBl II 1968, 76). - BFH, 03.07.1964 - VI 346/62 U
Steuerliche Behandlung einer Abfindung eines aus einer Personengesellschaft …
Auszug aus BFH, 20.01.1971 - I R 147/69
Der Anspruch auf die Rentenzahlungen sei von der Steuerpflichtigen mit seinem Kapitalwert zu aktivieren, da es sich im Streitfalle angesichts der kaufmännischen Abgewogenheit von Leistung und Gegenleistung um eine betriebliche Veräußerungsrente handele (BFH-Urteil VI 346/62 U vom 3. Juli 1964, BFH 80, 202, BStBl III 1964, 548) und ihre Beurteilung als Veräußerungsrente nicht deshalb ausgeschlossen sei, weil nur ein einzelnes Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens veräußert worden sei und der Betrieb im übrigen fortgeführt werde. - BFH, 16.07.1964 - IV 33/60 U
Berechnung des Geschäftswertes einer personalkonzessionierten Apotheke
Auszug aus BFH, 20.01.1971 - I R 147/69
Unbeachtlich sei für diese Beurteilung, ob der Kaufpreis, soweit er in dem Anspruch aus der Leibrentenverpflichtung bestehe, wirtschaftlich dem Betrieb zufließen oder der privaten Alterssicherung der Steuerpflichtigen dienen solle (Urteil des BFH IV 33/60 U vom 16. Juli 1964, BFH 80, 143, BStBl III 1964, 526).
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis
Es trägt vor allem dem Umstand Rechnung, dass einerseits die Leibrentenforderung mit ihrem Gegenwartswert zu bewerten ist und damit der Veräußerungsgewinn bereits im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen verwirklicht wird (BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323), andererseits jedoch der --gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit-- vorzeitige Tod des (oder der) Rentenberechtigten nicht zu einer (rückwirkenden) Korrektur des Veräußerungsgewinns führt (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179) und deshalb dessen Ansatz mit der Folge verbunden sein kann, dass der Veräußerer Gewinne zu versteuern hat, die er tatsächlich niemals erzielt (dazu BFH-Urteil vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302).Tragend hierfür ist, dass der Gegenwartswert des Leibrentenrechts ausgehend von der statistischen Lebenserwartung des Rentenberechtigten bestimmbar ist (BFH-Urteile in BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302; in BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323).
- BFH, 17.07.2013 - X R 40/10
Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei …
Häufiger wurde indes allein der Gesichtspunkt einer drohenden Übermaßbesteuerung bei frühzeitigem Tod in den Vordergrund gestellt, ohne zugleich die sich für "langlebige" Steuerpflichtige ergebende Chance zur Erzielung eines steuerlichen Vorteils zu erwähnen (vgl. z.B. die Zusammenstellung der Argumente im BFH-Urteil vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302, unter 1.b). - BFH, 26.04.2018 - III R 12/17
Änderung von Antrags- und Wahlrechten
Es trägt vor allem dem Umstand Rechnung, dass einerseits die Leibrentenforderung mit ihrem Gegenwartswert zu bewerten ist und damit der Veräußerungsgewinn bereits im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen verwirklicht wird (BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323), andererseits jedoch der --gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit-- vorzeitige Tod des (oder der) Rentenberechtigten nicht zu einer (rückwirkenden) Korrektur des Veräußerungsgewinns führt (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179;… Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 III R 22/05, BFH/NV 2009, 1409, unter II.3.c) und deshalb dessen Ansatz mit der Folge verbunden sein kann, dass der Veräußerer Gewinne zu versteuern hat, die er tatsächlich niemals erzielt (BFH-Urteile vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302; in BFHE 232, 28, BStBl II 2011, 716).
- BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06
Veräußerungsgewinn; Kaufpreiszahlung in Raten; Versteuerung
Es trägt vor allem dem Umstand Rechnung, dass einerseits die Leibrentenforderung mit ihrem Gegenwartswert zu bewerten ist und damit der Veräußerungsgewinn bereits im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen verwirklicht wird (BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323), andererseits jedoch der --gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit-- vorzeitige Tod des (oder der) Rentenberechtigten nicht zu einer (rückwirkenden) Korrektur des Veräußerungsgewinns führt (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179) und deshalb dessen Ansatz mit der Folge verbunden sein kann, dass der Veräußerer Gewinne zu versteuern hat, die er tatsächlich niemals erzielt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302). - BFH, 29.06.2022 - X R 6/20
Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von …
Rn. 24 aa) Bislang hat der BFH lediglich entschieden, dass ein solches Wahlrecht bei der Veräußerung eines einzelnen Wirtschaftsguts gegen Leibrente aus einem fortbestehenden Betrieb nicht zu gewähren ist (BFH-Urteil vom 20.01.1971 - I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302, unter 1.b). - BFH, 14.12.1988 - I R 44/83
Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz
Dies entspricht der Rechtsprechung, die im Falle der Veräußerung eines im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsgutes gegen eine Leibrente den Gewinnausweis fordert (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302, und vom 14. Januar 1982 IV R 76/79, nicht veröffentlicht - NV -). - FG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - 4 K 28/18
Anwendung des Wahlrechts zur nachgelagerten Besteuerung der Rentenzahlungen gemäß …
Bei einer Sofortbesteuerung fehlten dem Steuerpflichtigen zudem die Mittel zur Entrichtung der Steuer (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BStBl II 1971, 302, unter 1.b;… vom 17. Juli 2013 X R 40/10, BStBl II 2013, 883, juris Rz. 18 und 22, m.w.N.). - BFH, 28.03.1984 - I R 191/79
Renteneinnahmen aus der Veräußerung eines Patents bleiben bei späterer …
Zwar ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302) bei Veräußerung eines einzelnen Wirtschaftsguts durch einen bilanzierenden Steuerpflichtigen gegen Gewährung einer Leibrente eine Besteuerung der laufenden Rentenzahlungen nicht möglich. - BFH, 14.01.1982 - IV R 76/79 Der Kapitalwert des Rentenrechts ist vielmehr zu aktivieren (vgl. BFH-Urteile vom 30.1.1974 IV R 80/70 und vom 20.1.1971 I R 147/69).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".