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Rechtsprechung
   BFH, 11.12.1991 - I R 152/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,451
BFH, 11.12.1991 - I R 152/90 (https://dejure.org/1991,451)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1991 - I R 152/90 (https://dejure.org/1991,451)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - I R 152/90 (https://dejure.org/1991,451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1984
    Körperschaftsteuer; Angemessenheit des Gehalts eines GmbH- Geschäftsführers

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 42
  • NJW 1992, 2502
  • BB 1992, 1203
  • BB 1992, 1985
  • DB 1992, 1455
  • BStBl II 1992, 690
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden …

    Auszug aus BFH, 11.12.1991 - I R 152/90
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1984 auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich auch durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …

    Auszug aus BFH, 11.12.1991 - I R 152/90
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH seit seinem Urteil vom 16. März 1967 I 261/63 (BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626) eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendete, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte.
  • BFH, 18.07.1990 - I R 32/88

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Handlungen, die ein beherrschender …

    Auszug aus BFH, 11.12.1991 - I R 152/90
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1984 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht in Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Juli 1990 I R 32/88, BFHE 163, 321, BStBl II 1991, 484).
  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Zur Feststellung des Sachverhalts gehört u. a. auch, welchen der zahlreichen Kriterien im Einzelfall der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854; vom 11. Dezember 1991 I R 152/90, BFHE 167, 42, BStBl II 1992, 690;… vom 10. Mai 1989 I R 159/85, BFH/NV 1990, 635, zur Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen bei beherrschenden Gesellschaftern).
  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an …

    Ebenso stellt der BFH in mehreren Urteilen (in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 8. April 1997 I R 66/96, BFH/NV 1997, 804, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. Dezember 1991 I R 152/90, BFHE 167, 42, BStBl II 1992, 690) auf den Gegensatz zwischen Geschäftsführern zu den "normalen" Angestellten ab.
  • BFH, 04.06.2003 - I R 38/02

    Angemessenheit der Gehälter bei Anstellung von zwei …

    Zwar ist es namentlich unter den im Streitfall gegebenen Umständen einer sog. kleineren GmbH mit nicht nur einem, sondern zwei Gesellschafter-Geschäftsführern gerechtfertigt, die als angemessen anzusehende Gesamtvergütung für den zweiten Geschäftsführer aus der angemessenen Gesamtvergütung des anderen Geschäftsführers nach den Maßstäben des inneren Betriebsvergleichs abzuleiten (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1991 I R 152/90, BFHE 167, 42, BStBl II 1992, 690).

    Die Vornahme solcher Vergütungsabschläge erfordert es jedoch, im einzelnen auf die Unterschiede in den Aufgabenstellungen, in der zeitlichen Beanspruchung und die für den Betrieb der GmbH zu tragende Verantwortung abzustellen (vgl. Senatsurteil in BFHE 167, 42, BStBl II 1992, 690).

    Beide Geschäftsführer werden sich auch ungeachtet der Aufgabenteilung gleichermaßen in anderer Weise als ein "normaler" Angestellter mit dem "Wohl und Wehe der Kapitalgesellschaft identifizieren" (so Senatsurteil in BFHE 167, 42, BStBl II 1992, 690).

  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an …

    a) Der Senat hat wiederholt entschieden, daß der Geschäftsführer einer GmbH sich regelmäßig in anderer Weise als ein "normaler" Angestellter mit dem Wohl und Wehe der Kapitalgesellschaft identifiziert (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1991 I R 152/90, BFHE 167, 42, BStBl II 1992, 690).
  • FG Saarland, 26.01.2011 - 1 K 1509/07

    Angemessenheit der Geschäftsführergehälter einer im Kfz-Handel tätigen …

    Das von dem Beklagten insoweit angeführte Urteil des BFH vom 11. Dezember 1991 (BStBl II 1992, 690) sei vorliegend nicht anwendbar.

    Außerdem spricht eine hohe Zahl von Geschäftsführern dafür, dass der einzelne Geschäftsführer Aufgaben miterledigt, die in anderen vergleichbaren Gesellschaften von Nicht-Geschäftsführern bearbeitet werden (BFH vom 11. Dezember 1991 I R 152/90, BStBl II 1992, 690 zu vier Gesellschafter-Geschäftsführern).

    Wegen einer Mehrzahl von Geschäftsführern ist in aller Regel ein Vergütungsabschlag vorzunehmen, wobei im einzelnen auf die Unterschiede in den Aufgabenstellungen, in der zeitlichen Beanspruchung und in der für den Betrieb zu tragenden Verantwortung abzustellen ist (BFH vom 11. Dezember 1991 I R 152/90, BStBl II 1992, 690; BFH vom 4. Juni 2006 I R 38/02, BStBl II 2004, 139).

  • BFH, 27.03.2001 - I R 40/00

    VGA bei Überstundenvergütungen

    Erst dieser erwartete und von den Geschäftsführern meist auch erbrachte höhere persönliche Einsatz rechtfertigt es, bei Prüfung der Angemessenheit der Geschäftsführervergütungen diese nicht mit Tarifgehältern zu vergleichen und auch keine allgemeinen absoluten Obergrenzen festzulegen (…vgl. Senatsentscheidungen vom 16. Oktober 1991 I B 227/90, I B 228/90, BFH/NV 1992, 341; vom 11. Dezember 1991 I R 152/90, BFHE 167, 42, BStBl II 1992, 690).
  • BFH, 30.03.1994 - I R 52/93

    Steuerberater - Mandantenstamm - GmbH - Abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut - …

    Auf die Revision der GmbH hob der Bundesfinanzhof (BFH) die Vorentscheidung durch Urteil vom 11. Dezember 1991 I R 152/90 (BFHE 167, 42, BStBl II 1992, 690) auf und verwies die Sache an das FG zurück.
  • FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95

    Geschäftsführerbezüge bei Steuerberatungsgesellschaften

    Die vom Beklagten im Streitfall ursprünglich angewandte "1/3-Methode" entspricht nicht den Kriterien, die die Rechtsprechung zur Prüfung der Angemessenheit von Geschäftsführergehältern anlegt (vgl. etwa BFH, Urteil vom 11. Dezember 1991 1 R 152/90, BStBl. II 1992, 690; FG Saarland, Urteil vom 27. August 1991 1 K 180/90, EFG 1992, 34).

    Denn - so der BFH - ein Geschäftsführer wird sich regelmäßig in anderer Weise als ein "normaler" Angestellter mit dem Wohl und Wehe der Kapitalgesellschaft identifizieren (BFH, Urteil vom 11. Dezember 1991 1 R 152/90, BStBl. II 1992, 690, 691;… BFH. Urteil vom 19. März 1997, a.a.O.).

    Die Klägerin beruft sich auf zwei Fälle, die den erkennenden Senat (Verfahren 1 K 251/89, 1 K 50/92) und den Bundesfinanzhof (Verfahren 1 R 152/90, BStBl. II 1992, 690;… 1 R 18/93, BFH/NV 1995, 440) beschäftigt haben.

  • BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung an DDR-KoKo

    Rn. 31 Auf dieser Grundlage erklärt sich, daß in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in Einzelfällen auf die bezeichneten Vergleichsmaßstäbe verzichtet wird, weil bereits aufgrund anderer Beweisanzeichen die Überzeugung von der betrieblichen oder gesellschaftlichen Veranlassung gewonnen werden konnte, ohne daß die Höhe der Zuwendung am Maßstab des Drittvergleichs noch überprüft wird (vgl. z.B. BFH BStBl II 1992, 690).
  • FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99

    Zur Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen

    Werden von dem Geschäftsführer Aufgaben miterledigt, die bei anderen Unternehmen untergeordnete Angestellte erledigen, wirkt sich auch dies nachteilig auf die Gehaltshöhe aus (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1991 - I R 152/90 -, BFHE 167, 42 , BStBl II 1992, 690 ).

    Auch eine personengebundene Kapitalgesellschaft ist ein Erwerbsunternehmen, dessen Aufgabe es ist Gewinne zu erzielen und nach Möglichkeit zu steigern (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1991 - I R 152/90 -, BFHE 167, 42 , BStBl II 1992, 690 …und vom 8. Juli 1998 - I R 134/97 -, BFH/NV 1999, 370 -372).

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2008 - 6 K 1807/04

    Angemessenheit der Geschäftsführervergütung: kein Abstellen auf den sog. …

  • BFH, 08.07.1998 - I R 134/97

    Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge bei Freiberufler-GmbH

  • OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 13 U 99/98

    GmbH-Jahresabschluß: Maßgebliches Recht für Beschlußanfechtungsklage; Verletzung …

  • FG Hamburg, 11.02.2004 - III 250/03

    Körperschaftsteuer: Unüblichkeit einer Vereinbarung mit dem …

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 8215/06

    Angemessenheit der Gesellschaftergeschäftsführervergütung: Pflicht zur …

  • FG Niedersachsen, 21.09.1999 - 6 K 166/97

    Angemessenheit des Geschäftsführergehalts; Verzinsung eines Darlehens und daraus …

  • FG Hessen, 07.05.2004 - 4 K 2572/02

    Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge als verdeckte Gewinnausschüttungen bei …

  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1998 - 5 K 255/97

    Obergrenze für die Anerkennung von Pensionsrückstellungen; Kappungsgrenze von 75 …

  • FG Düsseldorf, 12.04.2019 - 6 K 2648/17

    Verdeckte Gewinnausschüttung von an Gesellschfter-Geschäftsführer gezahlten …

  • FG Nürnberg, 18.06.1996 - I 227/95
  • FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
  • FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 271/03

    Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH als vGA; …

  • FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 163/93

    Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung; Verdeckte Gewinnausschüttungen durch …

  • FG München, 24.09.2002 - 6 K 2274/02

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Nachtarbeits-, Sonn- und Feiertagszuschlägen; …

  • FG Köln, 19.06.2001 - 13 K 5563/00

    Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte …

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.04.2001 - 6 K 3280/98

    Berechnung des Barwertes von Pensionsrückstellungen; Vorliegen einer …

  • FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 40/98

    Überstundenvergütung bei Gesellschafter-Geschäftsführer

  • FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 214/94

    Steuerberatungspraxiswert: Nutzungsdauer

  • FG Hamburg, 26.09.2003 - III 251/03

    Keine verdeckte Gewinnausschüttung nur durch

  • FG Hessen, 22.09.2000 - 4 V 2852/00

    Angemessenheit; Geschäftsführergehalt; Gehaltstrukturuntersuchung - …

  • FG Niedersachsen, 21.09.1999 - 6 K 678/96

    Angemessenheit eines Geschäftsführergehalts und diesbezüglicher Ansatz von …

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.1998 - 3 K 2739/94

    Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Kapitalgesellschaft …

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.1998 - 3 K 2740/94

    Angemessenheit von Gewinntantiemen; Massstab für Angemessenheitsprüfung; …

  • FG Brandenburg, 28.11.1996 - 2 K 1453/95

    Steuerliche Berücksichtigung von Pensionsrückstellungen; Vorliegen einer …

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2007 - 1 K 296/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Unangemessenheit eines Geschäftsführergehalts: …

  • FG München, 20.11.2001 - 6 K 3763/00

    Überstundenvergütung für Gesellschafter-Geschäftsführer im Gastronomiegewerbe; …

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