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| BFH, 14.10.1981 - I R 177/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.04.1970 - IV R 20/67
Geschäftslage - Gepachtete gewerbliche Räume - Kundenstamm - Konkurrenzlage - …
Auszug aus BFH, 14.10.1981 - I R 177/78
NV: Zwischen den Hinzurechnungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 und § 8 Nr. 7 GewStG besteht ein Unterschied nur insofern, als es für die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag genügt, daß die Wirtschaftsgüter nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen bilanzierungsfähig sind, während für die Hinzurechnung zum Gewerbekapital Bewertungsfähigkeit der Wirtschaftsgüter im Sinne des Bewertungsgesetzes erforderlich ist (vgl. Urteil des BFH vom 29.4.1970 IV R 20/67).3.
- BFH, 20.06.1990 - I R 160/85
Nach dem Umsatz bemessener Pachtzins für eine Apotheke schließt die …
Diese Grundsätze lassen sich nicht - wie der Kläger meint (…ebenso Berberich/Köster, Pachten und Verpachten von Apotheken, Stuttgart 1989, S. 79 ff.) - auf die pachtweise Überlassung einer Geschäftseinrichtung übertragen (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1981 I R 177/78, nicht veröffentlicht - NV - vgl. auch BFH-Urteil vom 2. August 1988 VIII R 56/86, BFH/NV 1989, 125).
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