Rechtsprechung
| BFH, 27.03.1986 - I R 189/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.11.1977 - IV R 113/75
Personengesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Finanzgerichtliches …
Auszug aus BFH, 27.03.1986 - I R 189/85
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann eine Fristversäumnis nur dann als schuldlos angesehen werden, wenn sie auch durch "die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt" nicht verhindert werden konnte (vgl. Urteil vom 24. November 1977 IV R 113/75, BFHE 125, 107, BStBl II 1978, 467). - BFH, 16.08.1979 - IV R 41/79
Prozeßbevollmächtigter - Einspruchsentscheidung - Steuerberater - …
Auszug aus BFH, 27.03.1986 - I R 189/85
Wenn auch die Kläger selbst kein Verschulden an der Fristversäumnis trifft, so müssen sie sich doch das Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung - ZPO - Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. August 1979 IV R 41/79, BFHE 129, 232, BStBl II 1980, 154).
- BFH, 12.09.2012 - I R 29/12
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Rn. 5 a) Die Glaubhaftmachung erfordert zwar nicht den vollen Beweis, wohl aber die überwiegende Wahrscheinlichkeit der unverschuldeten Fristversäumnis (Senatsbeschluss vom 27. März 1986 I R 189/85, BFH/NV 1987, 720;… Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 56 Rz 42).Zudem wird die "zuständige Büroangestellte", die die Revisionsbegründung zur Post gegeben haben soll, nicht namentlich benannt und demgemäß der --ohnehin lückenhafte-- Vortrag zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nicht durch die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht (vgl. auch insoweit BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1987, 720, sowie in BFH/NV 2002, 533).
- BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die anwaltliche Versicherung ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles frei zu würdigen (…vgl. dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a. a. O., § 294 Rdnr. 6;… Zöller/Greger, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl., § 294 Rdnr. 5, 6, und -- allgemein zum Nachweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der die Wiedereinsetzung rechtfertigenden Tatsachen -- BFH- Beschlüsse vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681; vom 27. März 1986 I R 189/85, BFH/NV 1987, 720;… vom 27. Oktober 1989 X R 76/88, BFH/NV 1990, 648).Werden diese Urkunden dem Gericht nicht als präsente Beweismittel vorgelegt, fehlt es regelmäßig an der erforderlichen Glaubhaftmachung (vgl. z. B. -- für Postausgangsbuch mit Absendevermerk -- BFH in BFH/NV 1987, 720;… Urteil vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110;… Beschlüsse in BFH/NV 1993, 616, und -- für Eintragung im Fristenkontrollbuch -- in BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681;… vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33;… in BFH/NV 1994, 644 a. E.;… in BFH/NV 1994, 813).
- BFH, 24.03.1995 - VIII B 62/94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Insoweit wird in ständiger Rechtsprechung ein Tatsachenvortrag und die entsprechende Glaubhaftmachung verlangt, die dafür eine Grundlage bieten müssen, daß nicht nur die fristgerechte Bearbeitung, sondern auch die rechtzeitige Absendung des Schriftstücks als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist (…vgl. BFH- Beschlüsse vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, 814 m. w. N.;… vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616, 617;… vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644;… vom 22. Juni 1992 IV R 125/91, BFH/NV 1994, 553;… vom 24. September 1991 XI R 38/88, BFH/NV 1992, 258; vom 27. März 1986 I R 189/85, BFH/NV 1987, 720; vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681, 682).Der I. Senat meint hiermit allerdings kein minderes Maß an Wahrscheinlichkeit, sondern entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" (vgl. BFH/NV 1987, 720).
- BFH, 07.02.1997 - III B 146/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist trotz …
Werden diese Urkunden dem Gericht nicht als präsente Beweismittel vorgelegt, fehlt es regelmäßig an der erforderlichen Glaubhaftmachung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1986 I R 189/85, nicht veröffentlicht;… in BFH/NV 1993, 616, und in BFH/NV 1994, 813). - BFH, 13.11.1996 - X R 30/96
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand aufgrund Glaubhaftmachung rechtzeitige …
Anders als in dem vom I. Senat des BFH entschiedenen Fall im Beschluß vom 27. März 1986 I R 189/85 (BFH/NV 1987, 720) wurden im Streitfall in dem "Portobuch" nicht nur der Empfänger und die Postgebühr vermerkt, sondern auch die Art der Versendung (Einschreiben, Brief, Fax), der Empfangsort, die Beteiligten des Rechtsstreits und das Aktenzeichen. - BFH, 25.04.1988 - X R 90/87
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund verspäteter Einlegung der Revision
Ebensowenig genügte die Vorlage einer Ablichtung einer einzelnen Seite aus dem Postausgangsbuch (vgl. BFH-Beschluß vom 27. März 1986 I R 189/85, BFH / NV 1987, 720). - FG Hamburg, 14.03.2006 - I 108/05
Anforderungen an den Vortrag von Wiedereinsetzungsgründen bei einem nicht …
Soweit die Bevollmächtigte durch Telefax vom 30.07.2003 eine einseitige Kopie einer nach Datum, Empfänger, Betreff und Porto untergliederten Aufstellung diverser Postausgangsstücke übersandt hat, steht mangels entsprechender begleitender Erläuterungen der Bevollmächtigten hierzu zur Überzeugung des Gerichts noch nicht einmal abschließend mit der gebotenen Sicherheit fest, ob es sich hierbei um einen Auszug aus dem Postausgangsbuch oder lediglich aus einem Portobuch handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 1986 - I R 189/85 - BFH/NV 1987, 720).
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