Rechtsprechung
| BFH, 29.09.1971 - I R 195/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Veräußerung eines Grunstückteiles - Berechnung des Veräußerungsgewinns - Anschaffungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 103, 182
- DB 1971, 2447
- BStBl II 1972, 13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.07.1968 - GrS 7/67
Ermittlung eines Teilwerts von bebauten Grundstücken
Auszug aus BFH, 29.09.1971 - I R 195/69
Sie waren daher auch, wie geschehen, einzeln nach Maßgabe der Anschaffungskosten in den Büchern und Bilanzen der KG anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes: Grundsatz der Einzelbewertung; siehe auch Beschluß des BFH Gr. S. 7/67 vom 16. Juli 1968, BFH 94, 124, BStBl II 1969, 108).
- BFH, 06.12.1978 - I R 33/75
Teilwertabschreibung - Anschaffungskosten - Grundstückserwerb - Grundstücksteil
Die Vorentscheidung sei mit dem Grundsatz der Einzelbewertung nicht vereinbar (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Juli 1968 GrS 7/67, BFHE 94, 124, BStBl II 1969, 108; BFH-Urteil vom 29. September 1971 I R 195/69, BFHE 103, 182, BStBl II 1972, 13).Diese getrennte Bilanzierung schließt nicht aus, daß es sich auch im Falle eines einheitlichen Gebäudes um mehrere Grundstücke als selbständige Wirtschaftsgüter handeln kann (vgl. BFH-Urteile I R 195/69 und vom 19. Juni 1973 I R 201/71, BFHE 109, 529, BStBl II 1973, 706).
Die Sache lag im Streitfall anders als im Falle des von der Klägerin angeführten BFH-Urteils I R 195/69.
- FG Niedersachsen, 06.06.2001 - 2 K 822/98
Reichweite einer Übertragung einer Rücklage auf eine zusammengefasste …
Einzelne Flurstücke einer Gesamtfläche sind nämlich jeweils selbständig Gegenstand des Rechtsverkehrs (BFH-Urteil vom 29. September 1971, I R 195/69, BStBl. II 1972, 13). - BFH, 01.12.1982 - I R 37/81
Betriebsvermögen - Veräußerung eines Teilgrundstücks - Buchwert - Grundstücksteil
Die Klägerin meint, ihre Auffassung werde durch das Urteil des Senats vom 29. September 1971 I R 195/69 (BFHE 103, 182, BStBl II 1972, 13) bestätigt.
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