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| BFH, 08.11.1972 - I R 209/70 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- BFHE 108, 20
- DB 1973, 505
- BStBl II 1973, 269
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82
Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine …
Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß Arbeitsverhältnisse unter nahen Angehörigen steuerlich nur anzuerkennen sind, wenn sie klar vereinbart und ernsthaft gewollt sind, tatsächlich durchgeführt werden und einem Fremdvergleich standhalten (Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. September 1972 IV R 197/68, BFHE 107, 35, BStBl II 1972, 944, und vom 8. November 1972 I R 209/70, BFHE 108, 20).Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder bei Änderungen während des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft getroffen werden (Entscheidung in BFHE 107, 35, BStBl II 1972, 944, und in BFHE 108, 20).
Aus dem Urteil des I. Senats in BFHE 108, 20 kann nichts anderes entnommen werden.
- BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84
Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen …
Dabei ist es nicht zu beanstanden, daß mit Rücksicht auf die besonderen persönlichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander strenge Anforderungen an Inhalt und Durchführung derartiger Vereinbarungen gestellt werden (siehe Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 22. Juli 1970 1 BvR 285/66 u.a., BVerfGE 29, 104, 118, BStBl II 1970, 652, 656, und die BFH-Urteile vom 8. November 1972 I R 209/70, BFHE 108, 20, 25; vom 26. Oktober 1982 VIII R 50/80, BFHE 137, 269, BStBl II 1983, 209, und in BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173).
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