Rechtsprechung
| BFH, 06.02.1985 - I R 213/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 30.11.1988 - I B 73/88
Außenprüfung - Büro des Steuerberaters - Verhältnismäßigkeit - …
Ist ein Vorbescheid ergangen, so beginnt die Monatsfrist mit dem Tag zu laufen, an dem der Vorbescheid gemäß § 90 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 FGO als Urteil wirkt (BFH-Beschluß vom 17. Januar 1969 III B 2/68, BFHE 95, 147, BStBl II 1969, 342; Urteil vom 6. Februar 1985 I R 213/84, BFH/NV 1986, 29). - BFH, 03.11.1999 - VI R 97/98
Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die genaue Berechnung des Fristablaufs gehört zu dem Mindestmaß an Prozeßverantwortung, das den Beteiligten in jedem Falle zugemutet wird (BFH-Urteil vom 6. Februar 1985 I R 213/84, BFH/NV 1986, 29).
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