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Rechtsprechung
   BFH, 12.10.1988 - I R 218/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1645
BFH, 12.10.1988 - I R 218/84 (https://dejure.org/1988,1645)
BFH, Entscheidung vom 12.10.1988 - I R 218/84 (https://dejure.org/1988,1645)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 1988 - I R 218/84 (https://dejure.org/1988,1645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KVStG 1972 § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1, § 8 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1; BewG §§ 9 und 10

  • Wolters Kluwer

    Kapitalgesellschaft - Überschuldung - Liquidationswert des Aktivvermögens - Überschuldungsbilanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 9 KVStG
    Gesellschaftsteuer; Ermittlung der Überschuldung einer Kapitalgesellschaft

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 404
  • BFHE 155, 404
  • BB 1989, 1968
  • BB 1989, 620
  • DB 1989, 810
  • BStBl II 1989, 330
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.08.1968 - II R 82/67

    Steuerermäßigung - Kapitalgesellschaft - Ergebnisabführungsvertrag - …

    Auszug aus BFH, 12.10.1988 - I R 218/84
    Dazu hat der II. Senat im Urteil vom 27. August 1968 II R 82/67 (BFHE 93, 344, BStBl II 1968, 781) entschieden, daß bei der Ermittlung einer Überschuldung das Aktivvermögen nicht mit den Buchwerten der Handels- oder Steuerbilanz, sondern mit den "wahren" Werten anzusetzen ist.

    Dabei sind wiederum die Vermögensgegenstände des Aktivvermögens mit ihren "wahren" Werten anzusetzen (vgl. Urteil in BFHE 93, 344, BStBl II 1968, 781).

  • BFH, 11.07.1973 - II R 148/72

    Verlustübernahme - Ergebnisübernahmevertrages - Übertragung des …

    Auszug aus BFH, 12.10.1988 - I R 218/84
    Sollte dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juli 1973 II R 148/72 (BFHE 110, 305, BStBl II 1973, 855, am Ende) eine andere Rechtsauffassung zu entnehmen sein, so hält der erkennende Senat daran nicht fest.
  • BFH, 19.05.1983 - IV R 205/79

    Bildung einer Rückstellung - Rekultivierungsaufwendung - Abgrabungsgesetz

    Auszug aus BFH, 12.10.1988 - I R 218/84
    Dies setzt voraus, daß das künftige Entstehen der Verbindlichkeit dem Grunde und/oder der Höhe nach sowie die Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wahrscheinlich ist und daß ferner die künftigen zur Tilgung der ungewissen Verbindlichkeit zu leistenden Ausgaben wesentlich bereits in einem abgelaufenen Wirtschaftsjahr verursacht sind (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1983 IV R 205/79, BFHE 139, 41, BStBl II 1983, 670).
  • BFH, 24.08.1988 - I R 220/84

    Gesellschaftsteuer bei Überschuldung oder Verlust am Kapital der …

    Auszug aus BFH, 12.10.1988 - I R 218/84
    Dazu hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. August 1988 I R 220/84 (BFHE 155, 149, BStBl II 1989, 161) entschieden, daß ein Verlust am gezeichneten Kapital gegeben ist, wenn der Aktivsaldo zwischen dem (Brutto-)Vermögen und den Schulden der Kapitalgesellschaft niedriger als das gezeichnete Kapital ist.
  • BFH, 14.08.1991 - I R 42/89

    Zur Frage der Berücksichtigung eines negativen Ertragshundertsatzes bei der …

    Zwar hat der erkennende Senat im Urteil vom 12. Oktober 1988 I R 218/84 (BFHE 155, 404, BStBl II 1989, 330) entschieden, daß für einen Abschlag gemäß Abschn. 77 Abs. 5 VStR 1983 bei der Aufstellung einer Überschuldungsbilanz kein Raum bestehe.
  • BFH, 18.10.1989 - I R 25/85

    Der Wert der Gegenleistung bei Sacheinlagen bemißt sich danach, welchen Wert die …

    Insoweit verweist der erkennende Senat auf sein Urteil vom 12. Oktober 1988 I R 218/84 (BFHE 155, 404, BStBl II 1989, 330).
  • FG Bremen, 22.01.2004 - 1 K 131/03

    Gesonderte und einheitliche Feststellung im Inland steuerpflichtiger …

    Der Grund dafür, dass auch Sonderbetriebseinnahmen im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung mit verbindlicher Wirkung für das Veranlagungsverfahren festgestellt werden, ist, dass über die Frage des Vorliegens von Sonderbetriebseinnahmen am besten das mit den Verhältnissen des Betriebs vertraute Betriebsstättenfinanzamt entscheiden kann, vgl. Urteil des BFH vom 9.11.1978 IV R 185/74 BFHE 127, 96 , BStBl II 1989, 330.
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