Rechtsprechung
| BFH, 15.05.1974 - I R 255/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Tankstellenverwalter - Gewinnermittlung durch Überschußrechnung - Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich - Ermittlung des Korrekturpostens - Agenturbestände - Herausgabeverpflichtungen - Abrechnungsverpflichtungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
Papierfundstellen
- BFHE 112, 381
- BStBl II 1974, 518
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66
Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter - …
Auszug aus BFH, 15.05.1974 - I R 255/71
Der Verwalter erlangt an ihnen auch kein wirtschftliches Eigentum, weil der Eigentümerherausgabeanspruch der Mineralölfirma wirtschaftliche Bedeutung behält (dazu BFH-Urteil vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264, unter C III 1); das zeigt sich insbesondere in dem Falle einer Auflösung des Vertragsverhältnisses (z. B. im Konkurs des Verwalters). - BFH, 28.05.1968 - IV R 202/67
Gewinnkorrekturen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Auszug aus BFH, 15.05.1974 - I R 255/71
Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, daß bei dem Übergang von der Gewinnermittlung durch Überschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 § 5 EStG) der Gewinn des ersten Jahres mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG durch einen Zuschlag oder Abschlag zu korrigieren ist; der Unternehmer soll durch die Korrekturposten so gestellt werden, als ob er seit Beginn der Überschußrechnung seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt hätte (u. a. Urteile des BFH vom 28. Mai 1968 IV R 202/67, BFHE 92, 555, BStBl II 1968, 650; vom 3. Juli 1968 I 113/65, BFHE 93, 230, BStBl II 1968, 736; vom 7. Dezember 1971 VIII R 22/67, BFHE 104, 340, BStBl II 1972, 338; siehe auch Abschn. 19 EStR nebst Anlage 3). - BFH, 07.12.1971 - VIII R 22/67
Berücksichtigung der Gewinnkorrekturen infolge Änderung der Gewinnermittlungart …
Auszug aus BFH, 15.05.1974 - I R 255/71
Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, daß bei dem Übergang von der Gewinnermittlung durch Überschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 § 5 EStG) der Gewinn des ersten Jahres mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG durch einen Zuschlag oder Abschlag zu korrigieren ist; der Unternehmer soll durch die Korrekturposten so gestellt werden, als ob er seit Beginn der Überschußrechnung seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt hätte (u. a. Urteile des BFH vom 28. Mai 1968 IV R 202/67, BFHE 92, 555, BStBl II 1968, 650; vom 3. Juli 1968 I 113/65, BFHE 93, 230, BStBl II 1968, 736; vom 7. Dezember 1971 VIII R 22/67, BFHE 104, 340, BStBl II 1972, 338; siehe auch Abschn. 19 EStR nebst Anlage 3). - BGH, 09.06.1969 - VII ZR 49/67
Geltung eines Wettbewerbsverbots für Tankstelleninhaber
Auszug aus BFH, 15.05.1974 - I R 255/71
Ein Tankstellenverwalter (Pächter), der Kraft- und Schmierstoffe im Namen und für Rechnung einer Mineralölfirma verkauft, wird aufgrund eines Handelsvertretervertrags tätig (Urteil des BGH vom 9. Juni 1969 VII ZR 49/67, Neue Juristische Wochenschrift 1969 S. 1662). - BFH, 03.07.1968 - I 113/65
Ausgabenüberschüsse - Vorangegangene Veranlagungszeiträume - …
Auszug aus BFH, 15.05.1974 - I R 255/71
Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, daß bei dem Übergang von der Gewinnermittlung durch Überschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 § 5 EStG) der Gewinn des ersten Jahres mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG durch einen Zuschlag oder Abschlag zu korrigieren ist; der Unternehmer soll durch die Korrekturposten so gestellt werden, als ob er seit Beginn der Überschußrechnung seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt hätte (u. a. Urteile des BFH vom 28. Mai 1968 IV R 202/67, BFHE 92, 555, BStBl II 1968, 650; vom 3. Juli 1968 I 113/65, BFHE 93, 230, BStBl II 1968, 736; vom 7. Dezember 1971 VIII R 22/67, BFHE 104, 340, BStBl II 1972, 338; siehe auch Abschn. 19 EStR nebst Anlage 3).
- BFH, 29.09.2020 - VIII R 14/17
Aufrechnung eines Rechtsanwalts mit Honoraransprüchen gegen den Anspruch des …
Der Kläger hat auch die für eine Betriebseinnahme notwendige wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Fremdgeld erlangt, indem er es auf einem Kanzleikonto vereinnahmt hat (…Senatsbeschluss vom 17.10.2012 - VIII S 16/12, BFH/NV 2013, 32, Rz 23; Senatsurteil in BFHE 249, 74, BStBl II 2015, 643, Rz 20 f.; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.05.1974 - I R 255/71, BFHE 112, 381, BStBl II 1974, 518 [Rz 8]). - BFH, 16.12.2014 - VIII R 19/12
Behandlung der durch einen Rechtsanwalt veruntreuten Fremdgelder in der …
Rn. 21 cc) Betriebseinnahmen i.S. des § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG sind jedoch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung kraft gesetzlicher Anordnung in § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG nicht als gewinnerhöhende Einnahmen oder gewinnmindernde Ausgaben zu erfassen (siehe dazu auch BFH-Urteil vom 15. Mai 1974 I R 255/71, BFHE 112, 381, BStBl II 1974, 518, zur Nichtberücksichtigung durchlaufender Posten im Rahmen eines Übergangsgewinns beim Wechsel zum Bestandsvergleich).Auch wenn die aufgrund der Inkassovollmacht für fremde Rechnung vereinnahmten Gelder abredewidrig oder mit Erlaubnis des Berechtigten dem Kassenbestand hinzugefügt oder auf Konten des Steuerpflichtigen überwiesen werden, wird der Steuerpflichtige zwar verfügungsbefugt, bleibt aber schuldrechtlich verpflichtet, den Gegenwert herauszugeben (siehe BFH-Urteile in BFHE 112, 381, BStBl II 1974, 518; in BFHE 221, 169, BStBl II 2008, 715, unter II.3.).
- BFH, 15.05.2008 - IV R 25/07
Einziehung fremder Gelder aufgrund einer Inkassovollmacht - Abredewidrige …
Demgemäß setzt die Annahme eines durchlaufenden Postens weder die Existenz eines Treuhandverhältnisses (BFH-Urteil vom 13. August 1997 I R 85/96, BFHE 184, 311, BStBl II 1998, 161) voraus noch ist es erforderlich, dass die vereinnahmten Beträge gesonderten Konten gutgeschrieben werden (BFH-Urteile vom 15. Mai 1974 I R 255/71, BFHE 112, 381, BStBl II 1974, 518, und in BFHE 184, 311, BStBl II 1998, 161).
- FG Köln, 10.03.2016 - 13 K 1602/11
Berücksichtigung eines weiteren Betriebsausgabenabzugs bei der Ermittlung des …
Demgemäß setzt die Annahme eines durchlaufenden Postens weder die Existenz eines Treuhandverhältnisses (BFH-Urteil vom 13. August 1997 I R 85/96, BStBl. II 1998, 161) voraus, noch ist es erforderlich, dass die vereinnahmten Beträge gesonderten Konten gutgeschrieben werden (BFH-Urteile vom 15. Mai 1974 I R 255/71, BStBl. II 1974, 518; BFH-Urteil vom 13. August 1997 I R 85/96, BStBl. II 1998, 161; BFH-Urteil vom 15. Mai 2008 IV R 25/07, BStBl. II 2008, 715).Rn. 133 Ausdrücklich hat der BFH in dieser Entscheidung unter Bezugnahme auf vorhergehende Entscheidungen auch klargestellt, dass die vereinnahmten Beträge nicht gesonderten Konten gutgeschrieben werden müssen, um als durchlaufende Posten anerkannt zu werden (BFH-Urteil vom 15. Mai 2008 IV R 25/07, BStBl. II 2008, 715; BFH-Urteil vom 15. Mai 1974 I R 255/71, BStBl. II 1974, 518; BFH-Urteil vom 13. August 1997 I R 85/96, BStBl. II 1998, 161).
- BFH, 31.08.2022 - X R 15/21
Avalprovisionen als Schuldzinsen
Die Agenturware, die zur Veräußerung vermittelt wird, steht weder im zivilrechtlichen noch im wirtschaftlichen Eigentum des Verwalters (vgl. BFH-Urteil vom 15.05.1974 - I R 255/71, BFHE 112, 381, BStBl II 1974, 518). - BFH, 04.11.2004 - III R 5/03
Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Agenturgeldern
Ebenso wenig ist die Weiterleitung der Geldbeträge auf das Agenturkonto ein betrieblich veranlasster Abfluss aus dem Betriebsvermögen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 1974 I R 255/71, BFHE 112, 381, BStBl II 1974, 518). - FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09
Veruntreute Fremdgelder erhöhen die Betriebseinnahmen (und damit den Gewinn) …
Demgemäß setzt die Annahme eines durchlaufenden Postens weder die Existenz eines Treuhandverhältnisses voraus (BFH vom 13. August 1997 I R 85/96, BStBl II 1998, 161 ) noch ist es erforderlich, dass die vereinnahmten Beträge gesonderten Konten gutgeschrieben werden (BFH vom 15. Mai 1974 I R 255/71, BStBl II 1974, 518 und vom 13. August 1997 I R 85/96, BStBl II 1998, 161 ). - BFH, 22.04.2004 - IV S 20/03
Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Änderung der Zweckbestimmung eines WG
Für die Möglichkeit des Abzugs der Anschaffungskosten eines erst zur dauernden Nutzung und dann später zur Veräußerung bestimmten Wirtschaftsguts in einem Jahr vor der Veräußerung spricht jedoch der Gedanke, der der Rechtsprechung zur Bildung von Korrekturposten beim Wechsel der Gewinnermittlungsart (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Mai 1974 I R 255/71, BFHE 112, 381, BStBl II 1974, 518, m.w.N.; Anlage zu R 17 der Einkommensteuer-Richtlinien) zugrunde liegt. - BFH, 26.04.1995 - I R 49/94
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist - …
Die Frage, ob die Gewinnkorrektur entsprechend der bisher zum bundesdeutschen Recht vorliegenden Rechtsprechung im Jahr der Gewinnänderung (hier zweites Halbjahr 1990) vorzunehmen wäre (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 1974 I R 255/71, BFHE 112, 381, BStBl II 1974, 518; vom 1. Februar 1990 IV R 39/89, BFHE 159, 502, BStBl II 1990, 495), ist daher nicht entscheidungserheblich. - BFH, 17.04.1986 - IV R 151/85
Erhöhung eines laufenden Gewinns aus einer Zahnarztpraxis als Übergangsgewinn …
Aus diesem Grunde müssen solche Steuerpflichtige aus Anlaß der Betriebsaufgabe zum Betriebsvermögensvergleich übergehen und dabei den Buchwert ermitteln, den die in das Privatvermögen übernommenen Wirtschaftsgüter hätten, wenn der Steuerpflichtige von vornherein den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt hätte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Mai 1974 I R 255/71, BFHE 112, 381, BStBl II 1974, 518). - BFH, 12.10.1995 - I R 154/94
Absetzung des vorhandenen Materialbestandes bei der Gewinnermittlung für das …
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