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Rechtsprechung
   BFH, 29.07.1992 - I R 28/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,953
BFH, 29.07.1992 - I R 28/92 (https://dejure.org/1992,953)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1992 - I R 28/92 (https://dejure.org/1992,953)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - I R 28/92 (https://dejure.org/1992,953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; UmwG § 46, § 49 Abs. 2 Satz 2; GewStG § 8 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsrente - Betriebsausgaben - Umwandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Übergang einer privaten Versorgungsrente bei OHG-Umwandlung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 8 KStG
    Körperschaftsteuer; nicht ausgezahlte Gewinntantiemen

Papierfundstellen

  • BFHE 169, 322
  • BB 1993, 207
  • BB 1993, 715
  • DB 1993, 460
  • BStBl II 1993, 247
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen …

    Auszug aus BFH, 29.07.1992 - I R 28/92
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1991 I R 49/90, BFHE 166, 545, BStBl II 1992, 434).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer …

    Auszug aus BFH, 29.07.1992 - I R 28/92
    Sind allerdings - wie im Streitfall - die begünstigten Gesellschafter beherrschende, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an sie erbringt, für die es an einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung fehlt oder für die die abgeschlossene Vereinbarung entweder nicht durchgeführt wird oder zivilrechtlich unwirksam ist (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795; vom 13. März 1991 I R 1/90, BFHE 164, 255, BStBl II 1991, 597).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …

    Auszug aus BFH, 29.07.1992 - I R 28/92
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
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