Rechtsprechung
| BFH, 09.08.2000 - I R 36/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Richtlinie 69/335 EWG Art. 4; KVStG § 2 Abs. 1 Nr. 4
- Judicialis
Richtlinie 69/335 EWG Art. 4; ; KVStG § 2 Abs. 1 Nr. 4
- IWW
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidung des EuGH - Ansammlung von Kapital - Indirekte Steuern - Gewährung eines unverzinslichen Darlehens - Ergebnisabführungsvertrag
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Gesellschafter-Darlehen und EG-Recht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 KVStG
Gesellschaftsteuer; zinslose Darlehensgewährung bei Bestehen eines Ergebnisabführungsvertrags
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 192, 135
- BB 2000, 2404
- BB 2001, 79
- DB 2000, 2508
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.03.1991 - I R 43/90
Freiwilliger Zuschuß zur Vermeidung der Liquidation einer Kapitalgesellschaft ist …
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 36/99
Das Abstellen auf den Gesichtspunkt der Stärkung der Wirtschaftskraft entspricht auch der Rechtsprechung des anfragenden Senats (Senatsurteil vom 27. März 1991 I R 43/90, BFHE 164, 124, BStBl II 1992, 37, 39, m.w.N.). - EuGH, 05.02.1991 - C-249/89
Trave-Schiffahrtsgesellschaft / Finanzamt Kiel-Nord
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 36/99
An dieser Rechtsprechung, deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) bestätigt worden ist (Urteil vom 5. Februar 1991 Rs. C-249/89 --Trave Schiffahrts-GmbH & Co. KG--, Slg. 1991 I-266), hält der Senat fest. - EuGH, 28.03.1990 - 38/88
Siegen / Finanzamt Hagen
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 36/99
Dazu hat es sich insbesondere auf das Urteil des EuGH vom 28. März 1990 (Rs. C-38/88 --Waldrich--, Slg. 1990 I-1447) berufen. - BFH, 08.05.1991 - I R 110/85
Gesellschaftsteuer; Darlehensgewährung zur Milderung einer Überschuldung
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 36/99
Als hiernach gesellschaftsteuerpflichtige "Überlassung von Gegenständen" ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch die zinslose Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter anzusehen (BFH-Urteile vom 31. Januar 1979 II R 46/77, BFHE 127, 227, BStBl II 1979, 382; vom 8. Mai 1991 I R 110/85, BFH/NV 1992, 195). - BFH, 31.01.1979 - II R 46/77
Kommanditist - Konto mit Darlehnscharakter - Abschlußzeitpunkt - Darlehn
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 36/99
Als hiernach gesellschaftsteuerpflichtige "Überlassung von Gegenständen" ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch die zinslose Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter anzusehen (BFH-Urteile vom 31. Januar 1979 II R 46/77, BFHE 127, 227, BStBl II 1979, 382;… vom 8. Mai 1991 I R 110/85, BFH/NV 1992, 195).
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 1 K 88/16
VGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz2 KStG bei irrtümlicher Zulassung der …
Anderes gilt (nur) dann, wenn das maßgebliche Ereignis kein neues Rechtsgeschäft über den bisherigen Vertragsgegenstand darstellt, sondern es dem Grunde nach schon in dem ursprünglichen Rechtsgeschäft "angelegt" ist (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 6. Dezember 2016 IX R 49/15, BFHE 256, 470, BStBl II 2017, 673; vom 13. Oktober 2015 IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212; 13, 378; und vom 20. November 2012 IX R 34/12, BFHE 240, 8, BStBl II 2012, 675) und dazu führt, dass nunmehr der veränderte an Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zu unterwerfen ist (vgl. den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897;… sowie die BFH-Urteile vom 4. November 1999 XI B 25/99, BFH/NV 2000, 306; und vom 9. August 2000 I R 36/99, BFH/NV 2001, 122). - BFH, 24.01.2001 - I R 103/99
GmbH - Ergebnisabführungsvertrag - Verschmelzung - Umwandlungssteuer - …
Der Umstand, dass auf Seiten der A-GmbH/A-AG schon zuvor --"phasengleich"-- ein entsprechender Gewinn ausgewiesen wurde, weil von ihr ein solcher Gewinn der Organgesellschaft unmittelbar im Zeitpunkt seiner Entstehung zum Schluss des betreffenden Wirtschaftsjahres aufgrund des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages zu übernehmen war (vgl. dazu zuletzt Senatsbeschluss vom 9. August 2000 I R 36/99, BFHE 192, 135, Internationales Steuerrecht 2000, 725), ändert daran nichts. - FG Nürnberg, 17.12.2003 - III 44/02 Ohne eine Emmissionsrendite sei auch keine Marktrendite als Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Kapitalertrag heranzuziehen (…vgl. z. B. zu Reserve Floatern mit vorgeschalteter Festzinsphase: BFH-Urteil vom 10.07.2001 VIII R22/99 , BFH/NV 2001, 1555 ; HFR 2001, 147).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BFH - I R 36/99 |
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 24.02.1999 - III 362/92
- BFH, 09.08.2000 - I R 36/99
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-392/00
- EuGH, 17.09.2002 - C-392/00
- BFH - I R 36/99 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".