Rechtsprechung
| BFH - I R 5/09 |
Anhängiges Verfahren
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 3 K 110/07
- BFH - I R 5/09 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 08.03.2012 - V R 49/10
Zum Begriff der Uneinbringlichkeit i. S. d. § 17 UStG - Grundsatz der Bindung an …
Rn. 22 a) "Uneinbringlich" ist eine Forderung, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit nicht durchsetzen kann (BFH-Urteile vom 20. Mai 2010 I R 5/09, BFH/NV 2011, 77, unter II.2.; vom 22. Juli 2010 V R 4/09, BFHE 231, 260, unter II.4.b dd; in BFHE 214, 471, BStBl II 2007, 22, unter II.1.a;… in BFH/NV 2005, 928; in BFHE 205, 525, BStBl II 2004, 684). - FG Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 1 K 3204/11
Kein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers von Bauleistungen bei Verweigerung …
"Uneinbringlich" ist eine Forderung, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit nicht durchsetzen kann (BFH-Urteile vom 20. Mai 2010 I R 5/09, BFH/NV 2011, 77 und vom 22. Juli 2010 V R 4/09, BFHE 231, 260 m.w.N.).
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