Rechtsprechung
| BFH, 19.02.1969 - I R 52/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Änderung des festgesetzten Steuerbetrags - Festsetzung durch FG - Pensionszusage - Rückstellung - Geschäftsführer einer GmbH - Beteiligung an GmbH
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 95, 164
- DB 1969, 906
- BStBl II 1969, 349
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.01.1967 - I R 49/66
Rückstellung für eine Pensionszusage an den Geschäftsführer einer GmbH
Auszug aus BFH, 19.02.1969 - I R 52/68
Der Senat bleibt bei der in seinem Urteil I R 49/66 vom 11. Januar 1967 (BFH 87, 566, BStBl III 1967, 264) ausgesprochenen Rechtsansicht, daß die Rückstellung für eine Pensionszusage an den Geschäftsführer einer GmbH steuerrechtlich nicht versagt werden kann, wenn zwar die Ehefrau des Geschäftsführers, nicht aber er selbst an der GmbH beteiligt ist.Es beruft sich dabei auf das Urteil des BFH I R 49/66 vom 11. Januar 1967 (BFH 87, 566, BStBl III 1967, 264).
Wenn das Urteil I R 49/66 (…a. a. O.) die Rückstellung anerkenne, wenn zwar die Ehefrau beherrschend, der Geschäftsführer aber an der Gesellschaft nicht beteiligt sei, so sei nicht verständlich, warum die Situation dann eine andere sein solle, wenn der Geschäftsführer eine geringe Beteiligung, z. B. von 10 %, an der Kapitalgesellschaft habe.
Zur materiell-rechtlichen Frage ist zu bemerken, daß die Anerkennung der streitigen Rückstellung dem Urteil des erkennenden Senats I R 49/66 (…a. a. O.) entspricht.
Dem FA, das sich auf die Ausführungen von Hartz in Der Betrieb 1967 S. 623 bezieht, kann nicht zugegeben werden, daß die Urteile I 227/63 und I R 49/66 (…a. a. O.) miteinander unvereinbar seien.
Der Senat sieht aber auch keinen Anlaß, von seinem Urteil I R 49/66 (…a. a. O.) abzuweichen.
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BFH, 19.02.1969 - I R 52/68
Ist es somit nicht gerechtfertigt, für einen fremden einflußreichen Geschäftsführer die Pensionsrückstellung zu versagen, so kann nach den vom Bundesverfassungsgericht in den Urteilen 1 BvR 232/60 und 1 BvL 32/57 vom 24. Januar 1962 (BStBl I 1962, 492 und 506) erarbeiteten Grundsätze nichts anderes nur deshalb gelten, weil der Geschäftsführer mit einem beherrschenden Gesellschafter verehelicht oder verwandt ist. - BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BFH, 19.02.1969 - I R 52/68
Ist es somit nicht gerechtfertigt, für einen fremden einflußreichen Geschäftsführer die Pensionsrückstellung zu versagen, so kann nach den vom Bundesverfassungsgericht in den Urteilen 1 BvR 232/60 und 1 BvL 32/57 vom 24. Januar 1962 (BStBl I 1962, 492 und 506) erarbeiteten Grundsätze nichts anderes nur deshalb gelten, weil der Geschäftsführer mit einem beherrschenden Gesellschafter verehelicht oder verwandt ist.
- BFH, 16.12.1968 - GrS 3/68
Möglichkeit der Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei Antrag auf Abänderung
Auszug aus BFH, 19.02.1969 - I R 52/68
Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 3/68 vom 6. Dezember 1968 (BFH 94, 436, BStBl II 1969, 192) muß das FG im allgemeinen den Steuerbetrag selbst festsetzen, weil nur mit der Festsetzung des Änderungsbetrages der Klage auf Abänderung des Bescheides voll entsprochen wird und nur damit das Gericht seiner Pflicht, das klägerische Begehren voll zu erledigen, nachgekommen ist. - BFH, 05.05.1959 - I 11/58 S
Auszug aus BFH, 19.02.1969 - I R 52/68
Es ist richtig, daß der BFH eine Rückstellung für die Pensionszusage an den Geschäftsführer dann abgelehnt hat, wenn der Geschäftsführer zugleich beherrschender Gesellschafter der Kapitalgesellschaft war (vgl. BFH-Entscheidung I 11/58 S vom 5. Mai 1959, BFH 69, 286, BStBl III 1959, 369); denn wegen der beherrschenden Stellung kann einen solchen Gesellschafter-Geschäftsführer niemand zwingen, zum vorgesehenen Zeitpunkt in Pension zu gehen. - BFH, 08.02.1966 - I 227/63
Auszug aus BFH, 19.02.1969 - I R 52/68
Den gleichen Standpunkt hat das Urteil des Senats I 227/63 vom 8. Februar 1966 (BFH 85, 313, BStBl III 1966, 323) eingenommen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer nur zusammen mit seiner von ihm nicht getrennt lebenden Ehefrau die Gesellschaft beherrscht.
- BFH, 29.07.1970 - I R 24/69
Pensionszusage - Geschäftsführender Gesellschafter - Kapitalgesellschaft - …
Der BFH hat in seinen Urteilen I R 49/66 (…a. a. O.) und I R 52/68 vom 19. Februar 1969 (BFH 95, 164, BStBl II 1969, 349) ausgeführt, daß der Rückstellung für eine Pensionszusage an den Geschäftsführer einer GmbH die steuerrechtliche Anerkennung nicht versagt werden kann, wenn zwar die Ehefrau des Geschäftsführers an der Gesellschaft beherrschend, der Geschäftsführer selbst indes an der Gesellschaft nicht beteiligt ist.Denn hier handelt es sich bei der Beteiligung des aus der Pensionszusage Berechtigten um einen Zwerganteil, für den der Senat Grenzlinien zu ziehen im Urteil I R 52/68 (…a. a. O.) noch keinen Anlaß hatte.
- BFH, 08.05.1974 - I R 218/72
Rechtsauffassung des Betriebsprüfers - Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung - …
Das FG habe es entgegen dem Beschluß des BFH vom 16. Dezember 1968 GrS 3/68 (BFHE 94, 436, BStBl II 1969, 192) und dem BFH-Urteil vom 19. Februar 1969 I R 52/68 (BFHE 95, 164, BStBl II 1969, 349) unter Verletzung der Vorschrift des § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO unterlassen, den Steuerbetrag selbst festzusetzen, sich vielmehr auf die Festsetzung der Gewinne des Klägers aus Gewerbebetrieb beschränkt und dabei die vom Prüfer gebildeten Gewerbesteuerrückstellungen außer acht gelassen. - BFH, 09.02.1973 - III R 106/72
Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung - Befugnis der FG - Endgültiger …
Auch in Fällen des § 100 Abs. 2 FGO, in denen sich das FG in der Regel nicht darauf beschränken darf, die Vorentscheidung aufzuheben, sondern die sich nach seiner Entscheidung ergebende Steuer selbst festsetzen muß (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1969 I R 52/68, BFHE 95, 164, BStBl II 1969, 349), kann das FG eine eigene Ermessensentscheidung nur dann treffen, wenn lediglich eine bestimmte Entscheidung möglich ist (vgl. BFH-Urteil IV R 53/68).
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