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Rechtsprechung
   BFH, 17.05.2010 - I R 57/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4109
BFH, 17.05.2010 - I R 57/09 (https://dejure.org/2010,4109)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2010 - I R 57/09 (https://dejure.org/2010,4109)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - I R 57/09 (https://dejure.org/2010,4109)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Anteilsübertragung im Gesellschafterkreis und Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG 2002

  • openjur.de

    Anteilsübertragung im Gesellschafterkreis und Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG 2002

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8 Abs 4 S 2
    Anteilsübertragung im Gesellschafterkreis und Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG 2002

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anteilsübertragung im Gesellschafterkreis und Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG 2002

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 4 S 2 KStG 2002
    Anteilsübertragung im Gesellschafterkreis und Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG 2002

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 4 S 2 KStG 2002
    Anteilsübertragung im Gesellschafterkreis und Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG 2002

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    KStG 2002 § 4 Abs. 4
    Gesellschafterwechsel bei § 8 Abs. 4 KStG 2002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG 2002 § 8 Abs. 4 S. 1, 2; EStG § 2002 § 10d
    Verlustabzug nach Übertragung von Gesellschaftsanteilen und einer geschäftlichen Umstrukturierung hinsichtlich rechtlicher oder wirtschaftlicher Indentität mit der Körperschaft; Beachtung der Anteilsübertragung zugrundeliegender bestimmter Gründe oder Absichten ...

  • datenbank.nwb.de

    Anteilsübertragung im Gesellschafterkreis vom Tatbestand des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 2002 erfasst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 4
    Mantelkauf; Wirtschaftliche Identität

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.05.2008 - I R 87/07

    Verlustabzug - Verlust der wirtschaftlichen Identität - Anteilsübertragung und …

    Auszug aus BFH, 17.05.2010 - I R 57/09
    Die wirtschaftliche Identität einer Körperschaft als Rechtsperson bestimmt sich damit durch ihren Unternehmensgegenstand und ihr verfügbares Betriebsvermögen (Senatsurteil vom 28. Mai 2008 I R 87/07, BFHE 222, 245, m.w.N.).

    Rn. 11 a) Auch wenn § 8 Abs. 4 KStG 2002 in erster Linie bezweckt, missbräuchlichen Gestaltungen vorzubeugen und in diesem Zusammenhang vor allem den "Handel" mit vortragsfähigen Verlusten zu unterbinden (z.B. Senatsurteil in BFHE 222, 245) --was zugleich den rechtfertigenden Grund für die Restriktion der "Verlustnutzung" beschreibt--, wird die Anwendung des gesetzlichen Tatbestands nicht durch den Umstand gehindert, dass die Anteilsübertragung im Gesellschafterkreis stattfindet.

  • BFH, 08.10.2008 - I R 95/04

    Mantelkaufregelungen teilweise verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 17.05.2010 - I R 57/09
    Darüber hinaus liegt sie --als Konstellation einer Übertragung von mehr als der Hälfte der Anteile an einer GmbH auf einen Gründungsgesellschafter, der damit zum Alleingesellschafter wurde-- dem Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2008 I R 95/04 (BFHE 223, 105) zugrunde.
  • BFH, 05.06.2007 - I R 9/06

    Verlust der wirtschaftlichen Identität nach § 8 Abs. 4 KStG 1996 a.F. - Mit einer …

    Auszug aus BFH, 17.05.2010 - I R 57/09
    Die gesetzliche Rechtsfolge des Abzugsverbots wirkt auf den gesamten Bestand des Verlustes bzw. des Verlustvortrags im Zeitpunkt der (schädlichen) Anteilsübertragung (z.B. Senatsurteil vom 5. Juni 2007 I R 9/06, BFHE 218, 207, BStBl II 2008, 988); eine Einschränkung auf einen den schädlichen Anteilserwerb entsprechenden Anteil oder auf bestimmte Erwirtschaftungszeiträume stünde damit nicht im Einklang.
  • BFH, 27.08.2008 - I R 78/01

    Mantelkaufregelungen teilweise verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 17.05.2010 - I R 57/09
    Der Senat hat diese Sichtweise zuletzt in seinem Urteil vom 27. August 2008 I R 78/01 (BFHE 222, 528) ausdrücklich bestätigt.
  • BFH, 14.03.2006 - I R 8/05

    Änderung von Steuerbescheiden aufgrund irriger Beurteilung desselben Sachverhalts …

    Auszug aus BFH, 17.05.2010 - I R 57/09
    Im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Anteilsübertragung (s. z.B. Senatsurteile vom 14. März 2006 I R 8/05, BFHE 212, 517, BStBl II 2007, 602; vom 29. April 2008 I R 91/05, BFHE 222, 240) hat die Klägerin unstreitig "überwiegend neues Betriebsvermögen" erworben und ihren Geschäftsbetrieb (im Streitfall zusätzlich unter Änderung ihres bisherigen Unternehmensgegenstandes) wieder aufgenommen.
  • BFH, 20.08.2003 - I R 61/01

    Verlustabzug bei mittelbarer Anteilsübertragung

    Auszug aus BFH, 17.05.2010 - I R 57/09
    So hat er in seinem Urteil vom 20. August 2003 I R 61/01 (BFHE 203, 135, BStBl II 2004, 616) die Übertragung einer mittelbaren Beteiligung als weder i.S. des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 2002 noch i.S. des § 8 Abs. 4 Satz 1 KStG 2002 tatbestandsmäßig angesehen; die wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft ist in ihrer personellen Komponente nur in der ersten Stufe der Anteilseignerebene angesprochen.
  • BFH, 20.08.2003 - I R 81/02

    Verlustabzug bei konzerninterner Umstrukturierung

    Auszug aus BFH, 17.05.2010 - I R 57/09
    Dass es im Rahmen des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 2002 lediglich auf die (formale) Übertragung der qualifizierten Anteilsmehrheit auf einen oder auf mehrere andere Gesellschafter ankommt und damit eine zivilrechtliche Betrachtungsweise maßgebend ist, wird auch im Senatsurteil vom 20. August 2003 I R 81/02 (BFHE 203, 424, BStBl II 2004, 614) betont.
  • BFH, 29.04.2008 - I R 91/05

    Verlust der wirtschaftlichen Identität nach § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n.F. - …

    Auszug aus BFH, 17.05.2010 - I R 57/09
    Im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Anteilsübertragung (s. z.B. Senatsurteile vom 14. März 2006 I R 8/05, BFHE 212, 517, BStBl II 2007, 602; vom 29. April 2008 I R 91/05, BFHE 222, 240) hat die Klägerin unstreitig "überwiegend neues Betriebsvermögen" erworben und ihren Geschäftsbetrieb (im Streitfall zusätzlich unter Änderung ihres bisherigen Unternehmensgegenstandes) wieder aufgenommen.
  • FG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 1 K 1/09

    Verlust der wirtschaftlichen Identität im Anschluss an die Anteilsübertragung des …

    Auszug aus BFH, 17.05.2010 - I R 57/09
    Die Klage blieb erfolglos (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 4. Juni 2009 1 K 1/09, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1489).
  • BFH, 12.10.2010 - I R 64/09

    Verlust der wirtschaftlichen Identität bei Aufwärts- und Abwärtsverschmelzungen

    § 8 Abs. 4 KStG 2002 bezweckt zwar in erster Linie, missbräuchlichen Gestaltungen vorzubeugen und in diesem Zusammenhang vor allem den Handel mit vortragsfähigen Verlusten zu unterbinden, was zugleich den rechtfertigenden Grund für die Restriktion der Verlustnutzung beschreibt (Senatsurteil vom 17. Mai 2010 I R 57/09, BFH/NV 2010, 1859); die Vorschrift ist jedoch auch dann anzuwenden, wenn die Beteiligten davon ausgehen, dass im konkreten Fall eine missbräuchliche Gestaltung nicht vorliegt (…Senatsurteil in BFH/NV 2010, 1123).
  • BFH, 23.01.2013 - I R 70/11

    Verlustabzug nach Verschmelzung von Genossenschaften

    Danach fehlt einer Kapitalgesellschaft die wirtschaftliche Identität, wenn --erstens-- bezogen auf das gezeichnete Kapital mehr als die Hälfte der Geschäftsanteile übertragen werden (Änderung des sog. personalen Substrats der wirtschaftlichen Identität), --zweitens-- überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt (Änderung des sog. sachlichen Substrats der wirtschaftlichen Identität) und --drittens-- der Geschäftsbetrieb mit diesem neuen Betriebsvermögen fortgeführt oder wieder aufgenommen wird (s.a. z.B. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2010 I R 57/09, BFH/NV 2010, 1859).
  • BFH, 20.06.2011 - I B 108/10

    Fortbestand des Verlustabzugs nach Abwärtsverschmelzung (§ 8 Abs. 4 KStG 1996 n. …

    Rn. 16 Aus der Rechtsprechung des Senats ergibt sich des Weiteren, dass für die Frage der Anteilsinhaberschaft ausschließlich auf die unmittelbare zivilrechtliche Beurteilung abzustellen ist und dass deshalb mittelbare Beteiligungen --etwa über eine Kapitalgesellschaft-- im Rahmen des § 8 Abs. 4 KStG 1996 n.F. unbeachtlich sind (Senatsurteil vom 20. August 2003 I R 61/01, BFHE 203, 135, BStBl II 2004, 616; Senatsbeschluss vom 17. Mai 2010 I R 57/09, BFH/NV 2010, 1859).
  • BFH, 23.02.2011 - I R 8/10

    Mantelkauf: Sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Übertragung der …

    § 8 Abs. 4 KStG 1996 n.F. bezweckt zwar in erster Linie, missbräuchlichen Gestaltungen vorzubeugen und in diesem Zusammenhang vor allem den "Handel" mit vortragsfähigen Verlusten zu unterbinden, was zugleich den rechtfertigenden Grund für die Restriktion der "Verlustnutzung" beschreibt (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2010 I R 57/09, BFH/NV 2010, 1859).
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