Rechtsprechung
| BFH, 15.12.2004 - I R 6/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Deutsches Notarinstitut
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 4 Abs. 1
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalerhöhung einer dritten Gesellschaft - Simons & Moll-Simons
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 4 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Grundlagen für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter - Beurteilung einer Nichtteilnahme an einer Kapitalerhöhung bei Beteiligung einer GmbH an einer anderen Kapitalgesellschaft unter dem Aspekt einer verdecken Gewinnausschüttung - ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 4 Abs. 1
Nichtteilnahme an Kapitalerhöhung als vGA - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 4 Abs. 1
Beteiligung einer GmbH an einer anderen Kapitalgesellschaft: Nichtteilnahme an Kapitalerhöhung als vGA - datenbank.nwb.de
Verzicht auf Teilnahme an Kapitalerhöhung als verdeckte Gewinnausschüttung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)
Stammkapitalerhöhung bei GmbH und verdeckte Gewinnausschüttung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Schwestergesellschaften
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Verdeckte Gewinnausschüttung
- Verdeckte Gewinnausschüttung - Einkommensebene der Kapitalgesellschaft
- Die einzelnen »Tatbestandsvoraussetzungen« der verdeckten Gewinnausschüttung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 14.11.2003 - 9 K 4487/99
- BFH, 15.12.2004 - I R 6/04
Papierfundstellen
- BFHE 209, 57
- BB 2005, 1039
- BB 2005, 874
- DB 2005, 915
- BStBl II 2009, 197
- NZG 2005, 486
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BFH, 31.03.2004 - I R 70/03
Korrektur der Pensionsrückstellung bei Zusage einer sog. Übermaßrente
Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 6/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt eine vGA eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirkt (BFH-Urteile vom 31. März 2004 I R 65/03, BFHE 206, 32; vom 31. März 2004 I R 70/03, BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937; vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, m.w.N.).Daraus folgt, dass eine Vermögensminderung im Sinne der Definition der vGA nicht vorliegen kann, wenn der zu beurteilende Vorgang sich nach den für die Kapitalgesellschaft geltenden Bilanzierungsgrundsätzen in der Steuerbilanz der Gesellschaft nicht auswirkt (BFH-Urteile in BFHE 206, 32, und in BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937).
- BFH, 31.03.2004 - I R 65/03
Teilkongruent rückgedeckte Pensionszusage
Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 6/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt eine vGA eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirkt (BFH-Urteile vom 31. März 2004 I R 65/03, BFHE 206, 32; vom 31. März 2004 I R 70/03, BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937; vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, m.w.N.).Daraus folgt, dass eine Vermögensminderung im Sinne der Definition der vGA nicht vorliegen kann, wenn der zu beurteilende Vorgang sich nach den für die Kapitalgesellschaft geltenden Bilanzierungsgrundsätzen in der Steuerbilanz der Gesellschaft nicht auswirkt (BFH-Urteile in BFHE 206, 32, und in BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937).
- BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01
Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines …
Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 6/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt eine vGA eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirkt (BFH-Urteile vom 31. März 2004 I R 65/03, BFHE 206, 32; vom 31. März 2004 I R 70/03, BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937; vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, m.w.N.). - BFH, 16.03.1967 - I 261/63
Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …
Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 6/04
Unter dieser Voraussetzung kann deshalb der Verzicht auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung zu einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führen (Senatsurteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626). - FG Münster, 14.11.2003 - 9 K 4487/99
Nichtteilnahme an einer zum Nennwert erfolgenden Kapitalerhöhung der …
Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 6/04
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 368 abgedruckt.
- FG Köln, 19.12.2016 - 14 K 700/14
Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer Kapitalaufstockung von …
Rn. 47 Weiter beruft der Beklagte sich unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 15.12.2004 I R 6/04 (BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197) darauf, dass die Beigeladene zu 1. (Komplementär-GmbH) auf ihr gesetzliches Bezugsrecht auf Teilnahme an der Kapitalerhöhung bzw. Verwertung der Bezugsrechte verzichtet habe.Rn. 55 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt eine verdeckte Gewinnausschüttung eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - (i.V.m. § 8 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz - KStG) auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteile vom 25.05.2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103; vom 15.12.2004 I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197;… vom 02.12.2014 VIII R 45/11, BFH/NV 2015, 435;… vom 11.11.2015 I R 5/14, BFH/NV 2016, 856 m.w.N.).
Daraus folgt, dass eine Vermögensminderung im Sinne der Definition der verdeckten Gewinnausschüttung nicht vorliegen kann, wenn der zu beurteilende Vorgang sich nach den für die Kapitalgesellschaft geltenden Bilanzierungsgrundsätzen in der Steuerbilanz der Gesellschaft nicht auswirkt (BFH-Urteil in BFHE 209, 57 m.w.N.).
Soweit der Beklagte angenommen hat, dass die Kapitalaufstockung dazu geführt habe, dass sich die Beteiligung der Beigeladenen zu 1. (Komplementär-GmbH) an den stillen Reserven der Klägerin verringerte, wirkte sich dieser Umstand allein jedoch in der Bilanz der Beigeladenen zu 1. (Komplementär-GmbH) und auch der Klägerin nicht aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 209, 57).
Rn. 60 a) Eine verhinderte Vermögensmehrung i.S. der Rechtsprechung zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG setzt voraus, dass die Kapitalgesellschaft es unterlässt, einen sich gemäß § 4 Abs. 1 EStG in ihrer Steuerbilanz auswirkenden Vermögensvorteil zu erlangen (BFH-Urteil in BFHE 209, 57).
Unter dieser Voraussetzung könne deshalb der Verzicht auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führen (BFH-Urteil vom 16.03.1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626; Urteil in BFHE 209, 57).
Rn. 63 bb) Zu Unrecht beruft der Beklagte sich unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 209, 57, darauf, dass die Beigeladene zu 1. (Komplementär-GmbH) im Zuge der Kapitalaufstockung ein gesetzliches Bezugsrecht erlangt habe.
Rn. 91 Die Rechtsprechung hat im Zusammenhang eines Bezugsrechts bei der Kapitalerhöhung einer GmbH ausgesprochen, dass als geeignete Maßnahmen zur Verwertung stiller Reserven auch die geäußerte Absicht einer Verhinderung oder Anfechtung des Beschlusses über die Kapitalerhöhung in Betracht kämen (BFH-Urteil in BFHE 209, 57).
- BGH, 06.09.2012 - 1 StR 140/12
Steuerhinterziehung (Zurechnung erworbener Geschäftsanteile bei formunwirksamer …
Waren aber zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung mit der Schweizer Domizilgesellschaft die Gewinnerwartungen - wie hier - bereits konkret gefasst und stand die Gewinnerzielung unmittelbar bevor, begegnet es keinen Bedenken, den gesamten Erlös aus dem dann abgewickelten Geschäft als den Vermögensvorteil anzusehen, den zu erlangen die Kapitalgesellschaft unterlassen hat (vgl. BFH, Urteil vom 15. Dezember 2004 - I R 6/04, DStR 2005, 691). - FG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 1 K 88/16
VGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz2 KStG bei irrtümlicher Zulassung der …
Im Ausbleiben dieses Vorteils liegt dann eine verhinderte Vermögensmehrung, die zu einer vGA im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führen kann (vgl. das BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197).Außerdem kann es darauf ankommen, welchen Wert ein potentieller Erwerber dem Recht beimessen würde und welche Maßnahmen der das Recht innehabende Gesellschafter ergreifen könnte, um den dafür erzielbaren Preis zu steigern (vgl. zum Ganzen das BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 I R 6/04, BFHE 2009, 57, BStBl II 2009, 197).
Deshalb kann eine vGA unter diesem Gesichtspunkt erst in dem Wirtschaftsjahr eintreten, in dem für die Kapitalgesellschaft bei Wahrnehmung ihrer Möglichkeiten zur Realisierung stiller Reserven ein aktivierungspflichtiger Vermögenswert entstanden wäre (vgl. das BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197 m.w.N.).
- BFH, 22.11.2023 - I R 9/20
Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)
Rn. 18 3. Da die Klägerin rechtlich und wirtschaftlich in der Lage gewesen wäre, für das Ausüben des ihr zustehenden Bezugsrechts ein (angemessenes) Entgelt zu erzielen und damit einen bilanzierungsfähigen Vermögensvorteil zu erlangen, liegt im Ausbleiben dieses Vorteils dadurch, dass eine andere Person zur Übernahme des neuen Geschäftsanteils zugelassen wurde, eine verhinderte Vermögensmehrung, die als solche zu einer vGA im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führen kann (vgl. allgemein Senatsurteil vom 15.12.2004 - I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197). - FG Münster, 14.08.2019 - 13 K 3170/17
Körperschaftsteuer - Zum Typenvergleich bei einer ausländischen Körperschaft
Vom Eintritt einer Vermögensminderung sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 15.12.2004 I R 6/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 197) nicht auszugehen, weil sich die Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss nicht auf das bilanzielle Vermögen der Z. Anstalt ausgewirkt habe.Rn. 136 Das Fehlen einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Vermögensverschiebung kann nach Ansicht des Senates auch nicht auf das BFH-Urteil vom 15.12.2004 (I R 6/04, BStBl II 2009, 197) gestützt werden, wonach dann nicht von einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auszugehen sein soll, wenn ein fremder Dritter unter Berücksichtigung der konkreten Umstände für ein Bezugsrecht zum Erwerb neuer Geschäftsanteile kein Entgelt gezahlt hätte.
- BFH, 14.09.2022 - I R 47/19
Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung
Auch wenn das Bezugsrecht der Altgesellschafter in dem für die Kapitalerhöhung notwendigen Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen wurde und damit gesellschaftsrechtlich kein Bezugsrecht entstanden ist (vgl. hierzu etwa Senatsurteil vom 15.12.2004 - I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197), kann dennoch eine (übertragbare) Anwartschaft i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG vorliegen (vgl. Senatsurteil vom 08.04.1992 - I R 128/88, BFHE 167, 424, BStBl II 1992, 761; BFH-Urteil in BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762). - BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung …
Rn. 27 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt eine vGA eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 EStG auswirkt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197, m.w.N.). - BFH, 18.03.2014 - V B 33/13
Fehlbuchung und vGA
Damit habe das FG entgegen der BFH-Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteile vom 31. März 2004 I R 70/03, BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937; vom 15. Dezember 2004 I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197) nicht berücksichtigt, dass die Vermögensminderung als Voraussetzung der vGA mit Hilfe der Steuerbilanz zu ermitteln und außerbilanzmäßig dem Gewinn hinzuzurechnen sei. - BFH, 22.05.2024 - I R 2/21
Vorteilseignung einer vGA aufgrund ersparten Aufwands
Der Ansatz einer verhinderten Vermögensmehrung ist dem Zeitpunkt zuzuordnen, in dem der Vermögensvorteil, der zu erzielen unterlassen wurde, hätte bilanziert werden müssen (Bott/Hamacher/Schober/Schulz in Bott/Walter, KStG, § 8 Rz 536; Lang in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8 Abs. 3 KStG Teil C Rz 357; im Ergebnis ebenso Senatsurteile vom 15.12.2004 - I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197, unter II.1.b und d …und vom 22.11.2023 - I R 9/20, BFH/NV 2024, 731, Rz 29). - FG Münster, 03.06.2014 - 9 K 5/08
Erzielung eines Veräußerungsgewinns aus der verdeckten Einlage eines …
Vom Eintritt einer Vermögensminderung sei nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil I R 6/04 vom 15.12.2004, BStBl II 2009, 197) nicht auszugehen, weil sich die Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss nicht auf das bilanzielle Vermögen der D ausgewirkt habe.Das Fehlen einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Vermögensverschiebung kann nach Ansicht des Senates auch nicht auf das BFH-Urteil vom 15.12.2004 (I R 6/04, BStBl II 2009, 197) gestützt werden, wonach dann nicht von einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auszugehen sein soll, wenn ein fremder Dritter unter Berücksichtigung der konkreten Umstände für ein Bezugsrecht zum Erwerb neuer Geschäftsanteile kein Entgelt gezahlt hätte.
- FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 2179/13
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine als Sachausschüttung bezeichnete …
- FG Münster, 15.02.2023 - 13 K 391/20
Ableiten einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) und verdeckten Einlage (vE) …
- FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 106/11
Verdeckte Gewinnausschüttung an Muttergesellschaft (GmbH & Co. KG) durch …
- FG Hamburg, 26.02.2008 - 2 K 269/06
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Übertragung eigener GmbH-Anteile
- FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2020 - 3 K 1886/19
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Autoverkäufer durch Kaufpreiszahlungen
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