Rechtsprechung
| BFH, 24.06.1970 - I R 6/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verletzung fremder Patentrechte - Rückstellung - Berechnungsmaßstäbe - Verletzergewinn - Kosten eines Passivprozesses - Kosten eines Aktivprozesses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 100, 20
- NJW 1971, 399
- DB 1970, 2107
- BStBl II 1970, 802
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.05.1964 - IV 352/62 U
Festsetzung der Höhe für eine zulässige Rückstellung für Kosten eines …
Auszug aus BFH, 24.06.1970 - I R 6/68
Dieser für die zu erwartenden Kosten eines Aktivprozesses ausgesprochene Satz (BFH-Urteil IV 352/62 U vom 27. Mai 1964, BFH 80, 8, BStBl III 1964, 478) gilt angesichts der ihn tragenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung auch für die zu erwartenden Kosten eines Passivprozesses. - BFH, 16.07.1969 - I R 81/66
Revisionsverfahren - Beschränkung des Klageantrags - Rückstellungen für …
Auszug aus BFH, 24.06.1970 - I R 6/68
Ist für Verbindlichkeiten wegen Verletzung fremder Patentrechte eine Rückstellung zu bilden (BFH-Urteil I R 81/66 vom 16. Juli 1969, BFH 96, 510, BStBl II 1970, 15), kann diese in der Regel nach dem höheren der dem Steuerpflichtigen zugänglichen Berechnungsmaßstäbe bemessen werden (dem "Verletzergewinn"). - BFH, 16.12.1968 - GrS 3/68
Möglichkeit der Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei Antrag auf Abänderung
Auszug aus BFH, 24.06.1970 - I R 6/68
Das FG konnte zwar im Streitfall angesichts der vom Steuerpflichtigen gestellten Anträge (auf Aufhebung der angefochtenen Bescheide) nach § 100 Abs. 1 FGO die angefochtenen Steuerbescheide aufheben, ohne die richtige Steuer selbst festsetzen zu müssen (§ 100 Abs. 2 Satz 1 FGO; Beschluß des BFH Gr. S. 3/68 vom 16. Dezember 1968, BFH 94, 436, BStBl II 1969, 192). - BFH, 14.07.1966 - IV 344/62
Behandlung von Prozesskosten als Betriebsausgaben
Auszug aus BFH, 24.06.1970 - I R 6/68
Der besonders gelagerte Fall des BFH-Urteils IV 344/62 vom 14. Juli 1966 (BFH 86, 582, BStBl III 1966, 590) bleibt unberührt.
- BFH, 06.12.1995 - I R 14/95
Bildung von Rückstellungen
Prozeßkosten Mit Urteilen vom 27. Mai 1964 IV 352/62 U (BFHE 80, 8, BStBl III 1964, 478) und vom 24. Juni 1970 I R 6/68 (BFHE 100, 20, BStBl II 1970, 802) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, daß bei einem schwebenden Zivilprozeß eine Rückstellung für Prozeßkosten zu bilden sei, die sich der Höhe nach nach den entstandenen und noch zu erwartenden Kosten der jeweils angerufenen Instanz richtet. - BFH, 23.05.1973 - I R 163/71
Inländisches Unternehmen - Vertrieb im Ausland - Verwertung in inländischer …
Es kann, was die Zuordnung ihrer Tätigkeit auf ihre (inländische) Betriebstätte betrifft, keinen Unterschied machen, ob diese Verkaufstätigkeit nach einer von vornherein "erkauften" Duldung oder unter echter Verletzung von Schutzrechten der Klägerin erfolgte (was diese zur Klage auf Unterlassung und Herausgabe des im Zweifel allein im Inland angefallenen "Verletzergewinns" berechtigt haben würde; vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1970 I R 6/68, BFHE 100, 20, BStBl II 1970, 802). - BFH, 19.02.1987 - IV R 143/84
Einkommensteuer - Besteuerungsgrundlage - Schätzung
Sofern sich hierbei die Steuerfestsetzung in einzelnen Punkten als überhöht erweist, kann das FG auf entsprechenden Antrag der Kläger die Steuerbescheide insoweit aufheben und die Festsetzung dem zuständigen FA überlassen (BFH-Entscheidungen vom 16. Dezember 1968 GrS 3/68, BFHE 94, 436, BStBl II 1969, 192; vom 24. Juni 1970 I R 6/68, BFHE 100, 20, BStBl II 1970, 802, 803; in BFHE 140, 132, BStBl II 1984, 342); von der Möglichkeit einer derartigen Teilaufhebung eines Steuerbescheids geht inzwischen auch Art. 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978 (BGBl 1, 446, BStBl I, 174) aus.
- BFH, 22.09.1983 - IV R 109/83
Aufhebung eines Steuerbescheids - Örtliche Unzuständigkeit des FA - Unrichtigkeit …
Ungeachtet der Abänderungsbefugnis in § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO hat die Rechtsprechung jedoch angenommen, daß der Kläger seinen Antrag auf die Aufhebung des Steuerbescheids begrenzen kann; das Gericht muß in diesem Fall allerdings Feststellungen über den Umfang der Rechtswidrigkeit, d. h., auch über die Höhe der geschuldeten Steuer, treffen (BFH-Urteil vom 24. Juni 1970 I R 6/68, BFHE 100, 20, BStBl II 1970, 802). - BFH, 12.10.1977 - I R 227/75
Bei Vorhandensein einer mehrgemeindlichen und einer anderen Betriebstätte ist der …
Da sich der Antrag der Stadt M nur auf Aufhebung der angefochtenen Verwaltungsakte beschränkt hat, also keine Änderung der angegriffenen Verwaltungsakte begehrt worden ist, besteht keine Verpflichtung, von der Möglichkeit des § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO Gebrauch zu machen (BFH-Beschluß vom 16. Dezember 1968 GrS 3/68, BFHE 94, 436, BStBl II 1969, 192; BFH-Urteil vom 24. Juni 1970 I R 6/68, BFHE 100, 20, BStBl II 1970, 802). - BFH, 17.11.1992 - VIII R 35/91
Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils oder Grundurteils
Dann aber müßte es den von der GbR erzielten Überschuß grundsätzlich selbst ermitteln (vgl. - für Abänderungsantrag - BFH in BFHE 94, 436, BStBl II 1969, 192, und - für Aufhebungsantrag - BFH-Urteile vom 24. Juni 1970 I R 6/68, BFHE 100, 20, BStBl II 1970, 802; vom 22.September 1983 IV R 109/83, BFHE 140, 132, BStBl II 1984, 342; vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474 unter IV.). - BFH, 22.11.1972 - I R 135/72
Erlaß eines neuen Bescheides - Klagebegehren des Klägers - Erledigung der …
Die Sache befindet sich im II. Rechtsgang, nachdem der erkennende Senat im I. Rechtsgang die Entscheidung des FG aufgehoben und die Sache mit Urteil I R 6/68 vom 24. Juni 1970 (BFHE 100, 20, BStBl II 1970, 802) an das FG zurückverwiesen hatte. - BFH, 19.12.1973 - I R 31/72
Keine Dauerschuld solange die Vollziehung des Bescheids bei einer betrieblichen …
Rückstellungen, die für diese Zinsleistung gebildet werden, mindern den Gewinn des Jahres, in dem die Rückstellungen gebildet werden (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1970 I R 6/68, BFHE 100, 20, BStBl II 1970, 802).
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