Rechtsprechung
| BFH, 23.04.1969 - I R 65/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schachteleinnahme - Nachsteuer - Mindesteinkommen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 96, 159
- DB 1969, 1729
- BStBl II 1969, 596
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 03.07.1963 - I 276/61 S
Außer-Ansatz-Bleiben von Gewinnanteilen auf Schachtelbeteiligungen als sachliche …
Auszug aus BFH, 23.04.1969 - I R 65/67
Nach dem BFH-Urteil I 276/61 S vom 3. Juli 1963 (BFH 77, 394, BStBl III 1963, 464) könne die Nachsteuer nur diejenigen Gewinnanteile erfassen, auf die die Vergünstigung des § 9 Abs. 1 KStG Anwendung gefunden habe. - BFH, 27.02.1962 - I 208/60 S
Schachtelvergünstigung für beschränkt steuerpflichtige Betriebe einer …
Auszug aus BFH, 23.04.1969 - I R 65/67
Abschließend werde nochmals auf den dem BFH-Urteil I 208/60 S vom 27. Februar 1962 (BFH 74, 662, BStBl III 1962, 244) zugrunde liegenden und im BFH-Urteil I 276/61 S (…a. a. O.) nicht abgelehnten Grundsatz hingewiesen, daß sich aus der Anwendung des Schachtelprivilegs zusammen mit der Nachsteuer keine höhere Steuer ergeben könne, als wenn Schachtelprivileg und Nachsteuer nicht angewendet worden wären. - BFH, 02.05.1961 - I 169/58 U
Anordnung der Bundesregierung, wonach die Abführungsverpflichtung steuerlich als …
Auszug aus BFH, 23.04.1969 - I R 65/67
So zu verfahren habe der BFH jedoch im Urteil I 169/58 U vom 2. Mai 1961 (BFH 73, 433, BStBl III 1961, 424) über den Abzug steuerfreier Zinsen nach § 3a EStG abgelehnt.
- BFH, 06.12.1972 - I R 6/71
Inkrafttreten der Vorschrift - Organgesellschaft - Obergesellschaft - …
Das bestätige auch das BFH-Urteil vom 23. April 1969 I R 65/67 (BFH 96, 159, BStBl II 1969, 596), nach dem die Nachsteuer auf Schachteldividenden auch dann zu erheben ist, wenn die Steuerpflichtige gemäß § 6 Abs. 4 KStG mit ihrem Mindesteinkommen zur Steuer herangezogen wird.Die Grenze dieser Möglichkeit zeigt jedoch das BFH-Urteil I R 65/67 auf.
Wenn mit der Erfassung der vollen Dividende im Grundansatz und mit der Versagung ihrer Kürzung um die Nachsteuer -- ähnlich wie in dem mit BFH-Urteil I R 65/67 entschiedenen Falle -- die Auswirkung der Steuerbefreiungsvorschrift des § 9 Abs. 1 KStG im praktischen Ergebnis eingeschränkt wird, so entspricht das dem Gesetz und kann nur -- wie inzwischen geschehen -- durch eine Änderung des Gesetzes behoben werden.
- BFH, 02.04.1980 - I R 75/76
Nachsteuer - Obergesellschaft - Ausschüttung - Gewinnanteil - Muttergesellschaft …
In dem später ergangenen Urteil vom 23. April 1969 I R 65/67 (BFHE 96, 159, BStBl II 1969, 596) hat der Senat entschieden, die Nachsteuer falle auch dann an, wenn ein steuerpflichtiges Lebensversicherungsunternehmen gemäß § 6 Abs. 4 KStG nur mit dem Mindesteinkommen zur Körperschaftsteuer herangezogen wird. - BFH, 28.10.1987 - I R 85/84
Ausländische Körperschaftsteuer - Anrechnung - Gespaltener Körperschaftsteuersatz …
Diese Auslegung entspricht der bisherigen Rechtsprechung, nach der die Nachsteuer von der Körperschaftsteuer auf das Einkommen isoliert zu sehen ist und sich die Nachsteuer in ihrer Funktion darauf beschränkt, eine Ergänzung zur Steuer zu dem Steuersatz für berücksichtigungsfähige Ausschüttungen zu bilden (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1963 I 276/61 S, BFHE 77, 394, BStBl III 1963, 464, wonach die Nachsteuer auch anfällt, wenn die nach § 9 Abs. 1 KStG a.F. außer Ansatz bleibenden Gewinnanteile mit einem Verlust zusammentreffen; bestätigt im BFH-Urteil vom 2. April 1980 I R 75/76, BFHE 131, 196, BStBl II 1980, 702; vgl. auch BFH- Urteil vom 23. April 1969 I R 65/67, BFHE 96, 159, BStBl II 1969, 596). - BFH, 15.02.1979 - I R 12/76
Krankenversicherungsunternehmen - Mindesteinkommen - Abzugsfähiger Verlust - …
Hinsichtlich der Gründe, die zu dieser gesetzgeberischen Maßnahme geführt haben, wird auf die BFH-Urteile vom 19. Februar 1969 I R 90/66 (BFHE 95, 542, BStBl II 1969, 493) und vom 23. April 1969 I R 65/67 (BFHE 96, 159, BStBl II 1969, 596) verwiesen.
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