Rechtsprechung
| BFH, 19.11.2003 - I R 66/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
SolZG 1995 § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 51a Abs. 2 des; ; KStG 1999 § 27 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein negativer Solidaritätszuschlag zur KSt
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 03.06.2003 - 6 K 5410/02
- BFH, 19.11.2003 - I R 66/03
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.11.2000 - I R 67/00
Keine Vergütung des Solidaritätszuschlags
Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 66/03
Dass dadurch in anderen Fällen --und so nach den Feststellungen des FG wohl auch im Streitfall-- infolge der Begrenzung überschießende Wirkungen eintreten können, indem der Solidaritätszuschlag bei der ausschüttenden Körperschaft definitiv und außerdem beim Anteilseigner erhoben wird (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 29. November 2000 I R 67/00, BFHE 194, 81, BStBl II 2001, 358;… Dötsch in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, a.a.O., SolZG 1995 Rz. 14; Bock/Edhofer, GmbHR 2003, 1147, 1148 f.), wurde vom Gesetzgeber erkennbar zugunsten eines pauschalen und groben, ggf. auch fiskalisch motivierten Zuschlagsystems hingenommen. - FG München, 03.06.2003 - 6 K 5408/02
Festsetzung eines negativen Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer; …
Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 66/03
Sein Urteil vom 3. Juni 2003 6 K 5410/02 stimmt in den Gründen mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1272 veröffentlichten Urteil vom selben Tag I R 5408/02 überein. - FG München, 03.06.2003 - 6 K 5410/02
Festsetzung eines negativen Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer; …
Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 66/03
Sein Urteil vom 3. Juni 2003 6 K 5410/02 stimmt in den Gründen mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1272 veröffentlichten Urteil vom selben Tag I R 5408/02 überein.
- BVerfG, 27.10.2021 - 2 BvL 12/11
Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf …
Dass in anderen Fällen unter der Geltung des Anrechnungsverfahrens überschießende Wirkungen eintreten konnten, indem der Solidaritätszuschlag bei der ausschüttenden Körperschaft definitiv (und zusätzlich beim Anteilseigner erhoben) wurde (…vgl. Bock/Edhofer, GmbHR 2003, S. 1147 ), hat der Bundesfinanzhof als eine möglicherweise rechtspolitisch zu missbilligende, aber de lege lata hinzunehmende gesetzgeberische Entscheidung für ein pauschales und grobes, gegebenenfalls auch fiskalisch motiviertes Zuschlagsystem beurteilt (vgl. BFH, Urteile vom 19. November 2003 - I R 53/03 -, juris, Rn. 9, und - I R 66/03 -, juris, Rn. 9). - BFH, 24.01.2024 - I R 49/21
Kein Anspruch auf Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines …
Der Gesetzgeber wollte mit diesem Begrenzungsvorbehalt offenkundig verhindern, dass bei Ausschüttung vor dem Jahr 1995 gebildeter Rücklagen der Körperschaft, die noch nicht mit Solidaritätszuschlägen belastet waren, dennoch Zuschläge an den Anteilseigner zu erstatten waren (Senatsurteile vom 19.11.2003 - I R 53/03, BFHE 204, 159, BStBl II 2004, 428 und vom 19.11.2003 - I R 66/03, BFH/NV 2004, 671).Der Senat vermag weder zu erkennen, dass diese gesetzgeberische Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht hätte, noch dass sie bei verständiger Würdigung unverständlich wäre (vgl. Senatsurteile vom 19.11.2003 - I R 53/03, BFHE 204, 159, BStBl II 2004, 428 und vom 19.11.2003 - I R 66/03, BFH/NV 2004, 671).
- BFH, 10.08.2011 - I R 39/10
Verfassungswidrigkeit des § 3 SolZG 1995 n. F. in Bezug auf das …
Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, ohne dass die Regelung auf diese Fälle beschränkt ist, dass nicht mit Solidaritätszuschlag belastete Rücklagen ausgeschüttet würden (Senatsurteile vom 19. November 2003 I R 53/03, BFHE 204, 159, BStBl II 2004, 428; vom 19. November 2003 I R 66/03, BFH/NV 2004, 671 [nur Leitsatz]). - FG Köln, 09.03.2010 - 13 K 64/09
Musterverfahren zu Erstattung des SolZ bei Körperschaftsteuerguthaben
Dass es durch diese Regelung auch zur definitiven Belastung mit Solidaritätszuschlag kommen könne, habe der Gesetzgeber erkannt und zugunsten eines pauschalen, ggfs. fiskalisch motivierten Zuschlagsystems hingenommen; dies sei de lege lata hinzunehmen (BFH-Urteile vom 19. November 2000 I R 53/03, BFHE 204, 159, BStBl II 2004, 428; I R 66/03, BFH/NV 2004, 671). - FG Niedersachsen, 08.12.2009 - 6 K 207/09
Auszahlung des Solidaritätszuschlag parallel zum Körperschaftsteuerguthaben
Soweit es infolge einer ausschüttungsbedingten Körperschaftsteuerminderung zu einer Körperschaftsteuererstattung kam, war durch diese Vorschrift schon unter der Geltung des Anrechnungsverfahrens eine Erstattung von Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil vom 19.11.2003 I R 66/03, BFH/NV 2004, 671).
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