Rechtsprechung
| BFH, 13.10.1983 - I R 66/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 03.10.1989 - VIII R 328/84
Unterlassene Prüfung einer eventuellen Minderung der Steuerzahllast eines …
Unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke wird eine Beteiligung z. B. auch dann genutzt, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 66/79, nicht veröffentlicht - NV -) oder wenn sie dazu dienen soll, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten (BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 159/85, BFHE 148, 246, BStBl II 1987, 257). - FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 14 K 172/94
Betriebliche Veranlassung von Risikogeschäften
Zwar hat der BFH in einem nicht veröffentlichtem Urteil vom 13. Oktober 1983 - I R 66/79 - die Entstehung von notwendigem Betriebsvermögen unter derartigen Umständen für möglich gehalten, doch sprechen im Streitfall nach Überzeugung des Senats die tatsächlichen Umstände gegen eine betriebliche Zweckbestimmung.
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