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Rechtsprechung
   BFH, 23.06.1993 - I R 72/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,497
BFH, 23.06.1993 - I R 72/92 (https://dejure.org/1993,497)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1993 - I R 72/92 (https://dejure.org/1993,497)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - I R 72/92 (https://dejure.org/1993,497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 8 KStG
    Körperschaftsteuer; Steuerberatung durch eine innerhalb eines Konzerns gegründete Steuerberatungsgesellschaft

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 51
  • NJW-RR 1994, 489 (Ls.)
  • BB 1993, 1936
  • BB 1993, 2145
  • DB 1993, 2162
  • DB 1993, 2163
  • BStBl II 1993, 801
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer …

    Auszug aus BFH, 23.06.1993 - I R 72/92
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren und im voraus getroffenen Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …

    Auszug aus BFH, 23.06.1993 - I R 72/92
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 29.04.1992 - I R 21/90

    Tantiemenvereinbarung unter Vorbehalt

    Auszug aus BFH, 23.06.1993 - I R 72/92
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 172/87

    Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei bestehendem Wettbewerbsverbot eines …

    Auszug aus BFH, 23.06.1993 - I R 72/92
    In einem solchen Fall besteht wegen des fehlenden Interessengegensatzes zwischen der Gesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter die Möglichkeit, den Gewinn der Gesellschaft mehr oder weniger beliebig festzusetzen und ihn so zu beeinflussen, wie es bei der steuerlichen Gesamtbetrachtung der Einkommen der Gesellschaft einerseits und des Gesellschafters andererseits am günstigsten ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1989 I R 172/87, BFHE 157, 138, BStBl II 1989, 673).
  • BFH, 28.01.1981 - I R 10/77

    Tochtergesellschaft - Darlehn - Vorteilszuwendung - Kapitalertragsteuerpflicht - …

    Auszug aus BFH, 23.06.1993 - I R 72/92
    Aus dem BFH-Urteil vom 28. Januar 1981 I R 10/77 (BFHE 133, 172, BStBl II 1981, 612) ergibt sich nichts anderes.
  • FG Münster, 07.12.2016 - 13 K 4037/13

    Verminderung der zugerechneten verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA); …

    Diese Auffassung werde auch durch das sog. "Steuerberaterurteil" des BFH (vom 23.6.1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801) gestützt.
  • BFH, 27.11.2013 - I R 17/12

    Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als …

    Gewinnanteile in diesem Sinne sind nicht nur offene, sondern auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 2002 (…Senatsbeschluss vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536) und damit auch vGA in Gestalt verhinderter Vermögensmehrungen, die u.a. dann vorliegen, wenn die Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter Leistungen erbringt, für die sie kein angemessenes Entgelt erhält (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801; vom 12. Juni 2013 I R 109-111/10, BFHE 241, 549, BStBl II 2013, 1024).
  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der …

    Eine zur Herstellung der Ausschüttungsbelastung führende andere Ausschüttung i. S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßte und nicht mit einer offenen Ausschüttung zusammenhängende Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die sich durch einen tatsächlichen Mittelabfluß bzw. die Nichtrealisierung der Vermögensmehrung konkretisiert hat (Senatsurteile vom 31. Oktober 1990 I R 47/88, BFHE 162, 546, BStBl II 1991, 255, m. w. N.; vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801;… BFH-Beschluß vom 25. Juni 1993 III B 225/92, BFH/NV 1994, 3).
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