Rechtsprechung
| BFH, 30.03.2011 - I R 75/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Entschädigungsanspruch einer Bank nach § 107 Satz 1 AO - Vorrang des Auskunftsersuchens gegenüber Vorlageverlangen nach § 97 AO
- openjur.de
Entschädigungsanspruch einer Bank nach § 107 Satz 1 AO; Vorrang des Auskunftsersuchens gegenüber Vorlageverlangen nach § 97 AO
- Bundesfinanzhof
AO § 93 Abs 1, AO § 93 Abs 7, AO § 93b, AO § 97 Abs 2 S 1, AO § 107 S 1
Entschädigungsanspruch einer Bank nach § 107 Satz 1 AO - Vorrang des Auskunftsersuchens gegenüber Vorlageverlangen nach § 97 AO - rechtsinformationen.bund.de
Entschädigungsanspruch einer Bank nach § 107 Satz 1 AO - Vorrang des Auskunftsersuchens gegenüber Vorlageverlangen nach § 97 AO
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 93 Abs 1 AO, § 93 Abs 7 AO, § 93b AO, § 97 Abs 2 S 1 AO, § 107 S 1 AO
Entschädigungsanspruch einer Bank nach § 107 Satz 1 AO - Vorrang des Auskunftsersuchens gegenüber Vorlageverlangen nach § 97 AO - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 93 Abs. 7; AO § 93b; AO § 97; AO § 107 S. 1
Voraussetzungen des Anspruchs einer Bank auf Entschädigung für die Vorlage von Kontoauszügen nach Erfüllung ihrer Auskunftspflicht gem. §§ 93 , 97 AO gegenüber dem Finanzamt; Abgrenzung zwischen dem Beweis durch Auskünfte i.S.d. § 93 AO und dem Beweis durch Vorlage von ... - datenbank.nwb.de
Beurteilung eines Auskunftsersuchens eines Finanzamts an eine Bank als Auskunftsverlangen; Abgrenzung zwischen Auskunftsverlangen und Vorlageverlangen; Anspruch auf Entschädigung einer Bank gemäß § 107 Satz 1 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Entschädigungsanspruch einer Bank bei Auskunftsersuchen des Finanzamtes
Besprechungen u.ä.
- raheinemann.de (Entscheidungsbesprechung)
Entschädigungsanspruch einer Bank bei Auskunftsersuchen des Finanzamtes
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2009 - 4 K 2619/07
- BFH, 30.03.2011 - I R 75/10
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 1353
- WM 2011, 863
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.02.2010 - II R 57/08
Vorrang eines Auskunftsersuchens gemäß § 93 AO gegenüber Vorlageverlangen nach § …
Auszug aus BFH, 30.03.2011 - I R 75/10
Die Vorlage von Kontoauszügen als Urkunden i.S. des § 97 AO darf das FA im Besteuerungsverfahren eines Bankkunden gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 AO von der Bank im Regelfall daher erst dann verlangen, wenn der Vorlagepflichtige eine Auskunft nicht erteilt hat, die Auskunft unzureichend ist, Bedenken gegen ihre Richtigkeit bestehen oder das Vorliegen steuerrelevanter Tatsachen nur durch die Vorlage eines Schriftstückes beweisbar ist (BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 II R 57/08, BFHE 228, 145, BStBl II 2011, 5).Das FA hat das Vorliegen eines atypischen und das unmittelbare Vorlageverlangen rechtfertigenden Falles darzulegen (BFH-Urteil in BFHE 228, 145, BStBl II 2011, 5).
In dem Schreiben sind keine Gründe dargelegt, die ein unmittelbares Vorlageverlangen rechtfertigen könnten, obwohl das FA im Falle eines reinen Vorlageverlangens hierzu verpflichtet gewesen wäre (BFH-Urteil in BFHE 228, 145, BStBl II 2011, 5).
- BFH, 08.08.2006 - VII R 29/05
Reines Vorlageverlangen i.S. des § 97 AO 1977 - Entschädigung bei kombiniertem …
Auszug aus BFH, 30.03.2011 - I R 75/10
Verlangt das FA sowohl Auskünfte als auch die Vorlage von Urkunden (kombiniertes Auskunfts- und Vorlageverlangen), besteht ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung gemäß § 107 Satz 1 AO (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. August 2006 VII R 29/05, BFHE 214, 97, BStBl II 2007, 80).Das ist nur dann der Fall, wenn das FA die vorzulegenden Unterlagen so konkret und eindeutig benennt, dass sich die geforderte Tätigkeit des Vorlageverpflichteten auf rein mechanische Hilfstätigkeiten wie das Heraussuchen und Lesbarmachen der angeforderten Unterlagen beschränkt (BFH-Urteil in BFHE 214, 97, BStBl II 2007, 80).
- FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2009 - 4 K 2619/07
Kein Anspruch auf Auslagenersatz für Bank bei Vorlage von Kontoauszügen an …
Auszug aus BFH, 30.03.2011 - I R 75/10
Rn. 4 Das Finanzgericht (FG) wies die Klage der B-Bank, die während des finanzgerichtlichen Verfahrens auf die Klägerin verschmolzen worden war, mit Urteil vom 18. Juni 2009 4 K 2619/07, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1896, ab.
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