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Rechtsprechung
   BFH, 16.07.1986 - I R 78/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1334
BFH, 16.07.1986 - I R 78/79 (https://dejure.org/1986,1334)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1986 - I R 78/79 (https://dejure.org/1986,1334)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1986 - I R 78/79 (https://dejure.org/1986,1334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Zuständigkeitsvereinbarungen zwischen Steuerbehörden verschiedener Bundesländer - Bindung der Beteiligten an einen einverständlich angenommenen Sachverhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.02.1980 - I R 50/76

    Zur Frage der Angemessenheit der Gewinnanteile der stillen Gesellschafter einer …

    Auszug aus BFH, 16.07.1986 - I R 78/79
    Im Streitfall kann dahinstehen, ob und inwieweit die gebotene Prüfung der Angemessenheit der Gewinnanteile (vgl. BFH-Urteil vom 6. Februar 1980 I R 50/76, BFHE 130, 268, BStBl II 1980, 477) Raum für eine tatsächliche Verständigung über einzelne Wertansätze läßt.

    in Betriebsausgaben umfunktioniert" werden, zumal die Höhe dieser Betriebsausgaben einer Angemessenheitsprüfung unterliegt (vgl. BFHE 130, 268, BStBl II 1980, 477).

    Denn die tatsächlichen Feststellungen des FG ermöglichen es nicht, eine Angemessenheitsprüfung nach den Grundsätzen vorzunehmen, wie sie der erkennenden Senat in dem Urteil in BFHE 130, 268, BStBl II 1980, 477 dargestellt hat.

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil in BFHE 130, 268, BStBl II 1980, 477 Grundsätze zur Angemessenheit der Gewinnverteilung bei der stillen Beteiligung des Gesellschafters einer GmbH am Handelsgeschäft der GmbH dargestellt.

    Der "Wert des eingerichteten Geschäftsbetriebs" der GmbH wird von dem "Wert des Unternehmens" der GmbH i. S. des Urteils in BHE 130, 268, BStBl II 1980, 477 umfaßt, den das FG nach den Grundsätzen dieser Entscheidung noch ermitteln muß und der die Gewinnverteilung beeinflussen wird.

    Im übrigen beruhen die in der Entscheidung des Senats in BFHE 130, 268, BStBl II 1980, 477 genannten Grundsätze auf einem entsprechenden Sachverhalt.

  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist …

    Auszug aus BFH, 16.07.1986 - I R 78/79
    Zwar sieht es die Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76 (BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354) als möglich an, daß in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung eine Bindung der Beteiligten an einen einverständlich angenommenen Sachverhalt eintreten kann.

    Hierin liegt keine Verständigung über bestimmte schwer zu ermittelnde Tatsachen, sondern ein unzulässiger Vergleich über Steueransprüche (vgl. BFHE 142, 549, 555, BStBl II 1985, 354, 357 m. w. N.).

  • BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77

    Auswirkungen der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung gegen einen …

    Auszug aus BFH, 16.07.1986 - I R 78/79
    In Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert und dem unangemessen niedrigen Kaufpreis hätte G der GmbH einen Vermögenswert verschafft, der seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis hätte und als verdeckte Einlage anzusehen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 1980 VIII R 114/77, BFHE 130, 378, BStBl II 1980, 494).
  • BFH, 14.08.1974 - I R 35/74

    Stiller Gesellschafter - Gewinnanteil - Berechnung - Kapitalgesellschaft - …

    Auszug aus BFH, 16.07.1986 - I R 78/79
    Das FG konnte die umstrittene Vereinbarung, wonach der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters nach dem "steuerlichen Gewinn" der GmbH berechnet wird, auf der Grundlage der Entscheidung des Senats vom 14. August 1974 I R 35/74 (BFHE 113, 298, BStBl II 1974, 774) ohne Rechtsverstoß dahingehend würdigen, daß damit der Gewinn vor Abzug von Körperschaftsteuer und Vermögensteuer gemeint ist.
  • BFH, 21.06.1983 - VIII R 237/80

    Stille Gesellschaft an einer GmbH, die kein Handelsgewerbe betreibt, durch …

    Auszug aus BFH, 16.07.1986 - I R 78/79
    Anknüpfend an diese Entscheidung führt das BFH-Urteil vom 21. Juni 1983 VIII R 237/80 (BFHE 138, 458, BStBl II 1983, 563) aus, für die Abgrenzung der stillen Gesellschaft gegenüber dem partiarischen Darlehen könne auch von Bedeutung sein, ob es sich um ein Vertragsverhältnis zwischen der Kapitalgesellschaft und dem sie beherrschenden Gesellschafter handelt.
  • BFH, 08.03.1984 - I R 31/80

    Gewinnabhänigige Vergütungen für die Überlassung von Kapital (partiarisches …

    Auszug aus BFH, 16.07.1986 - I R 78/79
    Im Hinblick auf die besonderen Einwirkungsmöglichkeiten dieses Gesellschafters auf die Kapitalgesellschaft sowie auf die Identität der Interessen des Gesellschafters und seiner Gesellschaft liege es dann nahe, eine gesellschaftsrechtliche Verbindung und nicht eine bloße Darlehensgewährung anzunehmen (vgl. auch BFH-Urteil vom 8. März 1984 I R 31/80, BFHE 141, 158, BStBl II 1984, 623).
  • BFH, 10.02.1978 - III R 115/76

    Geldeinlage - Handelsgewerbe - Stille Gesellschaft - Partiarisches Darlehn - …

    Auszug aus BFH, 16.07.1986 - I R 78/79
    Der erkennende Senat folgt der Auffassung des III. Senats des BFH, der im Urteil vom 10. Februar 1978 III R 115/76 (BFHE 124, 374, BStBl II 1978, 256) die umstrittene Kapitalgewährung als stille Beteiligung gewertet hat.
  • BFH, 23.11.1972 - VIII R 42/67

    Zuständigkeitsvereinbarungen beim Wohnsitzwechsel über die Landesgrenze; Keine …

    Auszug aus BFH, 16.07.1986 - I R 78/79
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. November 1972 VIII R 42/67 (BFHE 108, 10, BStBl II 1973, 198) schließt das Grundgesetz (GG) Zuständigkeitsvereinbarungen nach § 78 AO zwischen Steuerbehörden verschiedener Bundesländer nicht aus (vgl. auch Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 107 Anm. 23, 24).
  • BFH, 10.12.1975 - I R 135/74

    Gesellschafterdarlehn - Überschuldete GmbH - Verdecktes Stammkapital - Minderung …

    Auszug aus BFH, 16.07.1986 - I R 78/79
    Die Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1975 I R 135/74, BFHE 117, 467, BStBl II 1976, 226 m. w. N.) hat in diesem Zusammenhang nicht darauf abgestellt, in welchem Verhältnis die GmbH mit Stammkapital und anderweitiger (schuldrechtlicher) Kapitalzuführung des Gesellschafters ausgestattet war.
  • FG Sachsen, 03.11.2009 - 5 K 784/07

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit eines FA bei Änderung des Unternehmenssitzes; …

    Maßgebend sind die Verhältnisse zur Zeit des Erlasses des Steuerbescheides (vgl. BFH Urteil vom 16. Juli 1986, I R 78/79, BFH/NV 1987, 326 ).
  • FG Brandenburg, 15.05.2002 - 2 K 1964/00

    Überprüfung der Gewinnverteilung einer atypischen GmbH & Still; Entscheidung über …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, sind Gewinnanteile, die (typischen) stillen Gesellschaftern gewährt werden, verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit sie den Anteil übersteigen, den die GmbH bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters auch einem Nichtgesellschafter "unter sonst gleichen Umständen" gewährt hätte (vergleiche: BFH, Urteil vom 6. Februar 1980 - I R 50/76, BFHE 130, 268 , BStBl. II 1980, 477 [478]; Urteil vom 16. Juli 1986 - I R 78/79, BFH/NV 1987, 326 [328];… Urteil vom 5. Dezember 1990 - I R 106/88, BFH/NV 1991, 841 [842];… Urteil vom 12. Dezember 1990 - I R 85/88, a.a.O.).

    Infolge dieser nur schwach ausgeprägten Mitunternehmerinitiative - vermittelt durch deren Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer - ist deshalb bei der Gewinnverteilung ein Arbeitseinsatz der Kläger in ihrer Eigenschaft als stille Gesellschafter nicht noch einmal (auch nicht anteilig) zu berücksichtigen (ebenso: BFH…, Urteil vom 6. Februar 1980 - I R 50/76, a.a.O.; Urteil vom 16. Juli 1986 - I R 78/79, a.a.O.).

  • BFH, 19.08.1994 - I B 148/93

    Abgrenzung einer stillen Gesellschaft von einem partiarischen Darlehensverhältnis

    Die Rechtsausführungen des FG zu den Kontrollrechten des S und der Bedeutung der Kontrollrechte für die Beurteilung des zwischen S und der Klägerin hinsichtlich der ... DM bestehenden Rechtsverhältnisse weichen nicht von den BFH-Urteilen in BFHE 138, 458, BStBl II 1983, 563 und BFH/NV 1988, 700 und dem BFH-Urteil vom 16. Juli 1986 I R 78/79 (BFH/NV 1987, 326) ab.

    Die Rechtsicht des FG steht auch mit den Urteilen in BFH/NV 1987, 326 und 1988, 700 in Einklang.

  • FG Niedersachsen, 10.10.2013 - 10 K 158/13

    Keine Begründung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch die Beteiligung …

    9. Mai 1984 I R 25/81, BStBl II 1984, 726; BFH-Urteil vom 27. März 2001 I R 78/79, BStBl II 2001, 449 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 03.11.2009 - 5 K 783/07

    Finanzamtszuständigkeit für Umsatzsteuerhaftungsbescheid nach Sitzverlegung einer …

    Maßgebend sind die Verhältnisse zur Zeit des Erlasses des Steuerbescheides (vgl. BFH Urteil vom 16. Juli 1986, I R 78/79, BFH/NV 1987, 326 ).
  • FG Köln, 20.01.1998 - 12 K 7564/94

    Rechtswidrigkeit der Einheitswertbescheide; Berücksichtigung gewährter Darlehen …

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  • FG Thüringen, 22.09.2011 - 4 K 255/10

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsvereinbarung im Falle von gesonderten …

    Die Zuständigkeitsvereinbarung ist auch ungeachtet der Tatsache, dass sie von zwei Finanzämtern aus verschiedenen Bundesländern getroffen wurde, also die verbandsmäßige Zuständigkeit betroffen ist, rechtsgültig, weil die verbandsmäßige Zuständigkeit für die Einkommensteuer nicht wesentlich ist (…Kruse in Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Rdn. 6 ff zu § 16 AO; Urteile des BFH vom 16.07.1986 I R 78/79, BFH/NV 1987, 326, und vom 23.11.1972 VIII R 42/67, BStBl II 1973, 198).
  • FG Hamburg, 22.05.1997 - II 22/95

    Festsetzungsbescheide einerseits und Entscheidungen über abweichende …

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  • BFH, 12.12.1990 - I R 85/88

    Zulässigkeit der Einordnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer …

    Ebensowenig war es erforderlich, der Klägerin einen Vorabanteil am Gewinn für ihre Belastung mit Körperschaftsteuer oder für die Zurverfügungstellung des Geschäftsbetriebs zuzuweisen (BFH-Beschluß in BFH/NV 1987, 263, und BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 326).
  • FG Baden-Württemberg, 06.11.1990 - III V 16/90

    Körperschaftsteuer; verdecktes Eigenkapital

    Nach Maßgabe der vorstehend angeführten Entscheidung, die der BFH nochmals mit Urteil vom 16. Juli 1986 I R 78/79 (BFH/NV 1987, 326) bestätigt hat, kann nicht davon ausgegangen werden, daß die der Astin.
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