Rechtsprechung
| BFH, 26.10.2011 - I R 82/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen; Erstmalige Einstufung einer Schuld als Dauerschuld während ihrer Laufzeit; Änderung des wirtschaftlichen Zusammenhangs; Bindung an die Zulassung der Revision durch das FG
- Bundesfinanzhof
GewStG § 8 Nr 1, FGO § 115 Abs 3
Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen - Erstmalige Einstufung einer Schuld als Dauerschuld während ihrer Laufzeit - Änderung des wirtschaftlichen Zusammenhangs - Bindung an die Zulassung der Revision durch das FG
- rechtsinformationen.bund.de
Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen - Erstmalige Einstufung einer Schuld als Dauerschuld während ihrer Laufzeit - Änderung des wirtschaftlichen Zusammenhangs - Bindung an die Zulassung der Revision durch das FG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Nr 1 GewStG 2002, § 115 Abs 3 FGO
Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen - Erstmalige Einstufung einer Schuld als Dauerschuld während ihrer Laufzeit - Änderung des wirtschaftlichen Zusammenhangs - Bindung an die Zulassung der Revision durch das FG - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG 2002 § 8 Nr. 1
Rechtmäßigkeit einer hälftigen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen i.S.d. § 8 Nr. 1 GewStG 2002 bei Ermittlung des Gewerbeertrags für das Streitjahr 2004 - datenbank.nwb.de
Einstufung einer bestehenden Schuld während ihrer Laufzeit als Dauerschuld; Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 3 K 173/07
- BFH, 26.10.2011 - I R 82/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BFH, 13.12.2006 - VIII R 51/04
Refinanzierungskredite des Leasinggebers als Dauerschulden
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - I R 82/10
Ihnen gleichgestellt werden Verbindlichkeiten zur Finanzierung von Gegenständen, die einen Grenzfall zwischen Anlage- und Umlaufvermögen darstellen und deren Anschaffung bzw. Herstellung zu den immer wiederkehrenden, den Gegenstand des Unternehmens ausmachenden üblichen Geschäftsvorfällen gehört (z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2006 VIII R 51/04, BFHE 215, 276, BStBl II 2008, 137; vom 15. Mai 2008 IV R 77/05, BFHE 221, 248, BStBl II 2008, 767).Rn. 26 Gleichwohl kann eine lange Finanzierungsdauer einen qualitativen Umschlag des Finanzierungstypus zur Dauerschuld begründen (Senatsurteil vom 18. Dezember 1986 I R 293/82, BFHE 149, 64, BStBl II 1987, 446; BFH-Urteil in BFHE 215, 276, BStBl II 2008, 137).
So ist auch im BFH-Urteil in BFHE 215, 276, BStBl II 2008, 137 eine Dauerschuld auf der Grundlage eines Gesamtbilds der Verhältnisse gerade aus dem Zusammentreffen der Finanzierungsdauer von zehn Jahren mit der Ausrichtung des streitigen Darlehens auf die gesamte Lebensdauer des Unternehmens der dortigen Klägerin und den für diese Lebensdauer allein vorgesehenen Geschäftszweck angenommen worden.
Wenn ein Refinanzierungskredit eines Leasinggebers beim Immobilienleasing nach zehn Jahren zu tilgen ist, spricht diese lange Dauer zwar für das Vorliegen von Dauerschulden (s. das BFH-Urteil in BFHE 215, 276, BStBl II 2008, 137); das Laufzeitkriterium prägt den Typus einer Dauerschuld aber nicht allein.
- BFH, 16.12.2009 - IV R 48/07
Sonderabschreibungen nach dem FördG auch auf Umlaufvermögen
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - I R 82/10
Rn. 25 aa) Eine Schuld dient nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals, wenn ihr Gegenwert das Betriebskapital länger als ein Jahr verstärkt (z.B. Senatsurteile vom 31. Mai 2005 I R 73/03, BFHE 211, 43, BStBl II 2006, 134;… vom 29. April 2009 I R 93/08, BFH/NV 2009, 2002; BFH-Urteile vom 16. Dezember 2009 IV R 48/07, BFHE 228, 408, BStBl II 2010, 799;… vom 16. Dezember 2009 IV R 49/07, BFH/NV 2010, 945).Dabei handelt es sich insbesondere um Kredite, die ein Unternehmen zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines bestimmten Wirtschaftsguts des Umlaufvermögens aufnimmt und die aus dem bei der Veräußerung dieses Wirtschaftsguts erzielten Erlös zu tilgen sind (z.B. BFH-Urteile in BFHE 228, 408, BStBl II 2010, 799;… vom 21. Juli 2010 IV R 2/08, BFH/NV 2011, 44).
- BFH, 31.05.2005 - I R 73/03
Dauerschulden bei mehreren wirtschaftlich miteinander verknüpften Krediten
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - I R 82/10
Rn. 25 aa) Eine Schuld dient nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals, wenn ihr Gegenwert das Betriebskapital länger als ein Jahr verstärkt (z.B. Senatsurteile vom 31. Mai 2005 I R 73/03, BFHE 211, 43, BStBl II 2006, 134;… vom 29. April 2009 I R 93/08, BFH/NV 2009, 2002; BFH-Urteile vom 16. Dezember 2009 IV R 48/07, BFHE 228, 408, BStBl II 2010, 799;… vom 16. Dezember 2009 IV R 49/07, BFH/NV 2010, 945).Rn. 32 b) Dem Zweck des § 8 Nr. 1 GewStG 2002 a.F., unter dem Gesichtspunkt einer "objektiven Ertragskraft" des Unternehmens eine Gleichstellung von Erträgen aus eigen- und fremdfinanziertem Kapital herbeizuführen (z.B. Senatsurteil in BFHE 211, 43, BStBl II 2006, 134), widerspräche es, diese Auflösung des ursprünglichen Finanzierungszusammenhangs durch den Verkauf des Objekts und die gesonderte Stundungsvereinbarung unberücksichtigt zu lassen.
- BFH, 18.12.1986 - I R 293/82
Langfristiger Kredit für den Erwerb und das Halten stiller Beteiligungen auf die …
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - I R 82/10
Rn. 26 Gleichwohl kann eine lange Finanzierungsdauer einen qualitativen Umschlag des Finanzierungstypus zur Dauerschuld begründen (Senatsurteil vom 18. Dezember 1986 I R 293/82, BFHE 149, 64, BStBl II 1987, 446; BFH-Urteil in BFHE 215, 276, BStBl II 2008, 137).Während bei den typischen laufenden Geschäftsvorfällen im Allgemeinen der Laufzeit der Verbindlichkeit keine entscheidende Bedeutung zukommt, kann bei Unklarheit, ob ein Geschäftsvorfall als laufender einzuordnen ist, eine lange Laufzeit Anzeichen dafür sein, dass die Kreditaufnahme das Betriebskapital nicht nur vorübergehend verstärken soll (Senatsurteil in BFHE 149, 64, BStBl II 1987, 446).
- BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 1257/09
Verfassungsbeschwerde wegen Auferlegung von Gutachterkosten im …
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - I R 82/10
Insbesondere kann angesichts der vom FG an den gesetzlichen Maßgaben der Revisionszulassung ausgerichteten Begründung seiner Zulassungsentscheidung nicht von einer willkürlichen Maßnahme gesprochen werden (s. zu diesem allgemeinen Maßstab z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2010 2 BvR 1257/09, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2010, 261, m.w.N.). - BFH, 18.01.2007 - V R 22/05
Bescheinigung für Vorsteuervergütungsverfahren - Bindung des BFH an …
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - I R 82/10
Die frühere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach eine Bindung an eine offensichtlich gesetzwidrige Zulassung der Revision nicht bestand (vgl. etwa BFH-Urteil vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575), ist durch § 115 Abs. 3 FGO überholt (…BFH-Urteile vom 21. November 2002 VII R 57/01, BFH/NV 2003, 525; vom 18. Januar 2007 V R 22/05, BFHE 217, 24, BStBl II 2007, 426). - BFH, 15.05.2008 - IV R 77/05
Von Getränkegroßhändlern an Gastwirte weitergereichte Brauereidarlehen sind …
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - I R 82/10
Ihnen gleichgestellt werden Verbindlichkeiten zur Finanzierung von Gegenständen, die einen Grenzfall zwischen Anlage- und Umlaufvermögen darstellen und deren Anschaffung bzw. Herstellung zu den immer wiederkehrenden, den Gegenstand des Unternehmens ausmachenden üblichen Geschäftsvorfällen gehört (z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2006 VIII R 51/04, BFHE 215, 276, BStBl II 2008, 137; vom 15. Mai 2008 IV R 77/05, BFHE 221, 248, BStBl II 2008, 767). - BFH, 21.07.2010 - IV R 2/08
Einheitlicher Warenkredit mit Mindestsaldo ist keine Dauerschuld - …
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - I R 82/10
Dabei handelt es sich insbesondere um Kredite, die ein Unternehmen zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines bestimmten Wirtschaftsguts des Umlaufvermögens aufnimmt und die aus dem bei der Veräußerung dieses Wirtschaftsguts erzielten Erlös zu tilgen sind (z.B. BFH-Urteile in BFHE 228, 408, BStBl II 2010, 799; vom 21. Juli 2010 IV R 2/08, BFH/NV 2011, 44). - BFH, 16.12.2009 - IV R 49/07
Übergang der Klagebefugnis einer Personengesellschaft auf verbleibenden …
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - I R 82/10
Rn. 25 aa) Eine Schuld dient nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals, wenn ihr Gegenwert das Betriebskapital länger als ein Jahr verstärkt (z.B. Senatsurteile vom 31. Mai 2005 I R 73/03, BFHE 211, 43, BStBl II 2006, 134;… vom 29. April 2009 I R 93/08, BFH/NV 2009, 2002; BFH-Urteile vom 16. Dezember 2009 IV R 48/07, BFHE 228, 408, BStBl II 2010, 799; vom 16. Dezember 2009 IV R 49/07, BFH/NV 2010, 945). - BFH, 29.04.2009 - I R 93/08
Hinzurechnung von Zinsen für Dauerschulden für Darlehen der Staatsbank der DDR - …
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - I R 82/10
Rn. 25 aa) Eine Schuld dient nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals, wenn ihr Gegenwert das Betriebskapital länger als ein Jahr verstärkt (z.B. Senatsurteile vom 31. Mai 2005 I R 73/03, BFHE 211, 43, BStBl II 2006, 134; vom 29. April 2009 I R 93/08, BFH/NV 2009, 2002; BFH-Urteile vom 16. Dezember 2009 IV R 48/07, BFHE 228, 408, BStBl II 2010, 799;… vom 16. Dezember 2009 IV R 49/07, BFH/NV 2010, 945). - BFH, 19.08.1998 - XI R 9/97
Begriff der Dauerschuld
- BFH, 21.11.2002 - VII R 57/01
Tarifierung von Filmrecordern
- BFH, 27.03.1991 - VI R 51/88
1. Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für Auslandsgruppenreise zu …
- FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 3 K 173/07
Qualitativer Umschlag eines Finanzierungstypus zur Dauerschuld aufgrund langer …
- BFH, 24.01.1990 - I R 54/86
Steuerliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines …
- FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 201/12
Beibehaltung des Charakters als Dauerschuld eines Anschaffungsdarlehens für ein …
Im umgekehrten Fall, Finanzierung von Umlaufvermögen und Änderung in Anlagevermögen, sei dies durch BFH-Urteil vom 26. Oktober 2011 (I R 82/10) bestätigt worden.Das BFH-Urteil vom 26. Oktober 2011 (I R 82/10) sei nicht auf den umgekehrten Fall anwendbar (so BFH-Urteil vom 6. November 1985, I R 297/82, BStBl II 1986, 415).
Rn. 33 Im BFH-Urteil vom 26. Oktober 2011 (I R 82/10, BFH/NV 2012, 605) war entscheidend, dass der ursprüngliche wirtschaftliche Zusammenhang (Umlaufvermögen durch den Verkauf des Grundstücks) gelöst und ein neuer (Finanzierung von Anlagevermögen / Restkaufpreis-Forderung) begründet wurde.
- FG Münster, 15.12.2021 - 13 K 1136/18
Anforderungen an die Einordnung von Zinsen als Dauerschuldentgelte
Steht die Schuld mit einzelnen laufenden und nach Art des Betriebes immer wiederkehrenden bestimmbaren Geschäftsvorfällen in Zusammenhang (z.B. mit dem Erwerb von Umlaufvermögen) und wird sie in der nach Art des jeweiligen Geschäftsvorfalls üblichen Frist getilgt, so dient sie trotz einer Laufzeit von mehr als einem Jahr nicht der dauernden Verstärkung des Betriebskapitals (vgl. BFH-Urteile vom 26.10.2004 I R 82/10, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 605; vom 13.12.2006 VIII R 51/04, BStBl II 2008, 137; vom 15.5.2008 IV R 77/05, BStBl II 2008, 767).
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