Rechtsprechung
| BFH, 30.01.1974 - I R 87/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Inländische Betriebsstätte - Ausländisches Unternehmen - Ausübung des Betriebes - Anmietung unter eigenem Namen - Leitender Angestellter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Inländische Betriebstätte eines ausländischen Unternehmens, wenn leitender Angestellter Räume für Zwecke des Unternehmens zur Verfügung stellt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 111, 397
- DB 1974, 756
- BStBl II 1974, 327
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.07.1971 - I R 127/68
Vorliegen einer Betriebstätte - Selbständiger ständiger Vertreter - Überlassung …
Auszug aus BFH, 30.01.1974 - I R 87/72
Erforderlich sei vielmehr, daß dem Unternehmer Eigentum, zumindest Teileigentum an der Einrichtung oder an Einrichtungsgegenständen zustehe (vgl. Urteil des BFH vom 14. Juli 1971 I R 127/68, BFHE 103, 195, BStBl II 1971, 776).Es ist der Auffassung, daß das BFH-Urteil I R 127/68 auf den vorliegenden Sachverhalt nicht zutreffe.
Dem stehen die Grundsätze des BFH-Urteils I R 127/68 nicht entgegen.
- BFH, 03.02.1993 - I R 80/91
Ausländische Management-Kapitalgesellschaft - Steuerinländer - Hotel - …
Ob sie auf Eigentum oder auf entgeltlicher bzw. unentgeltlicher Nutzungsüberlassung beruht, ist dagegen gleichgültig (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1974 I R 87/72, BFHE 111, 397, BStBl II 1974, 327). - FG Hamburg, 30.03.2005 - V 131/01
Gewerbesteuerzerlegung und Betriebsstättenbegriff
Eine "feste" Einrichtung im Sinne des § 12 AO bedeutet nicht, dass die Einrichtung im Eigentum des Unternehmers stehen muss (BFH, Urteil vom 30.1.1974, I R 87/72, BFHE 111, 397 , BStBl II 1974, 327 ). - BFH, 17.03.1982 - I R 189/79
Unentgeltlich überlassene Räume zur Wartung von Datenverarbeitungsanlagen als …
Danach ist es nicht erforderlich, daß der Unternehmer die fremden Räume gemietet oder gepachtet hat (RFHE 47, 257, RStBl 1939, 1227), vielmehr kann die Verfügungsmacht auch auf einer unentgeltlichen Überlassung beruhen (RFH-Urteil vom 19. Dezember 1934 VI A 230/34, Mrozek-Kartei, Einkommensteuergesetz 1934, § 49 Ziff. 2, Rechtssatz 1; BFH-Urteil vom 30. Januar 1974 I R 87/72, BFHE 111, 397, BStBl II 1974, 327).
- BFH, 08.03.1988 - VIII R 270/81
Anforderungen an die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages - …
Die Verfügungsmacht kann auch auf einer unentgeltlichen Überlassung beruhen (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 19. Dezember 1934 VI A 230/34, Mrozek-Kartei, Einkommensteuergesetz 1934, § 49 Ziff. 2, Rechtsspruch 1; BFH-Urteil vom 30. Januar 1974 I R 87/72, BFHE 111, 397, BStBl II 1974, 327). - BFH, 18.03.1976 - IV R 168/72
Begriff der Betriebsstätte - Verfügungsmacht über Anlagen - Geschäftseinrichtung …
Folgt man dem FG, das offenbar davon ausging, daß der Angestellte H vor dem Abschluß des Anstellungsvertrages mit der K-KG allenfalls deren selbständiger Vertreter war, so lag eine Betriebstätte der K-KG deshalb nicht vor, weil H von der K-KG keine Einrichtungen überlassen wurden, an denen er nur für die Dauer seiner Tätigkeit für die K-KG ein Gebrauchsrecht gehabt hätte (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 1971 I R 127/68, BFHE 103, 195, BStBl II 1971, 776, und vom 30. Januar 1974 I R 87/72, BFHE 111, 397, BStBl II 1974, 327). - FG Niedersachsen, 15.11.2023 - 9 K 311/21
Umfang der nach § 9 Nr. 3 Sätze 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes (GewSt) im …
Ob die Verfügungsmacht auf Eigentum oder auf entgeltlicher bzw. unentgeltlicher Nutzungsüberlassung beruht, ist dagegen gleichgültig (BFH, Urteil vom 30. Januar 1974 I R 87/72, BFHE 111, 397, BStBl II 1974, 327; RFH, Beschluss vom 4. März 1927 I B 1/27, RFHE 20, 310). - BFH, 05.10.1977 - I R 90/75
Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer bei Arbeitgebern mit Sitz …
Es genügt, daß sie für Zwecke des Unternehmens zur Verfügung steht (BFH-Urteil vom 30. Januar 1974 I R 87/72, BFHE 111, 397, BStBl II 1974, 327). - BFH, 03.02.1988 - I R 369/83
Besteuerungsrecht Italiens für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nur, wenn …
Sie wird nicht nur damit begründet, daß der "feste Mittelpunkt" der Betriebstätte eines Gewerbebetriebs entspricht (so Urteil in RStBl 1941, 19, und BFH-Urteil vom 22. März 1966 I 65/63, BFHE 85, 456, BStBl III 1966, 463, betreffend das DBA-Schweiz 1931) und für diese ein Verfügungsrecht des Steuerpflichtigen vorausgesetzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1974 I R 87/72, BFHE 111, 397, BStBl II 1974, 327). - FG München, 10.09.1997 - 7 V 3061/97 Sofern der Unternehmer kein Eigentum an der Geschäftseinrichtung oder Anlage hat und diese auch weder gemietet noch gepachtet hat, soll auch deren unentgeltliche Überlassung genügen (BFH vom 30.1.1974 I R 87/72, BFHE 111/397, BStBl II 1974, 37), wenn dem Nutzenden mit der Überlassung eine Rechtsposition eingeräumt wird, die ihm ohne seine Mitwirkung nicht mehr ohne weiteres entzogen oder verändert werden kann (vgl. BFH vom 16.5.1990 I R 113/87, BFHE 167/358, BStBl II 1990, 93).
- FG Hessen, 18.12.2001 - 8 K 6973/98
Haftung; ohnsteuer; Arbeitgeber; Inland; Gemeinsamer Wohnsitz; Eheleute; …
Die Verfügungsmacht kann auch auf einer unentgeltlichen Überlassung beruhen (BFH-Urteil vom 30. Januar 1974 I R 87/72, BStBl II 1974, 327).
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