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Rechtsprechung
   BFH, 29.04.2009 - I R 88/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18893
BFH, 29.04.2009 - I R 88/08 (https://dejure.org/2009,18893)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2009 - I R 88/08 (https://dejure.org/2009,18893)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2009 - I R 88/08 (https://dejure.org/2009,18893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    "Geschäftsbeziehung" in i.S. des § 1 AStG a.F.; zinslose und unbesicherte Darlehen an ausländische Enkel-Kapitalgesellschaften mit unzureichender Eigenkapitalausstattung

  • Judicialis

    AStG a.F. § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AStG § 1 Abs. 1
    Voraussetzungen für die von der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Außensteuergesetz a.F. ( AStG a.F) angeordnete Berichtigung der Einkünfte

  • datenbank.nwb.de

    Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 AStG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AStG § 1 Abs 1
    Enkelgesellschaft; Fiktion; Zinsen; Zurechnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.11.2000 - I R 85/99

    Anwendung des § 1 AStG auf Garantieerklärung zugunsten einer Konzerngesellschaft

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 88/08
    Das Finanzgericht (FG) München, Außensenate Augsburg, gab ihr unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 29. November 2000 I R 85/99 (BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720) mit Urteil vom 1. Juli 2008 10 K 1639/06 statt.

    Voraussetzung für die von der Vorschrift angeordnete Berichtigung der Einkünfte ist mithin, dass es um ein Verhältnis zwischen einem Steuerpflichtigen und einer ihm nahestehende Person geht, das als "Geschäftsbeziehung" qualifiziert werden kann (Senatsurteil in BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720, m.w.N.).

    Der Senat hat zu der im Jahr 1985 geltenden Rechtslage entschieden, dass die Garantieerklärung einer Konzern-Obergesellschaft zugunsten eines anderen konzernangehörigen Unternehmens nicht im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zwischen den beiden Unternehmen abgegeben wird, wenn die begünstigte Gesellschaft mangels ausreichender Eigenkapitalausstattung ohne sie ihre konzerninterne Funktion nicht erfüllen könnte (Senatsurteil in BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720).

  • BFH, 27.08.2008 - I R 28/07

    "Geschäftsbeziehung" i.S. des § 1 AStG - erstmalige Anwendung einer …

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 88/08
    Er hat ferner entschieden, dass diese Beurteilung gleichermaßen für diejenige Fassung des AStG gilt, die durch das Steueränderungsgesetz 1992 geschaffen worden ist und seit dem 1. Januar 1992 gilt (Senatsurteil vom 27. August 2008 I R 28/07, BFH/NV 2009, 123).

    Diese Überlegung hat der Senat in seinem Urteil in BFH/NV 2009, 123 mit näherer Begründung verworfen; die dafür maßgeblichen Gründe hält er weiterhin für tragfähig.

  • FG München, 01.07.2008 - 10 K 1639/06

    Darlehen mit gesellschaftsrechtlichem Hintergrund keine Geschäftsbeziehung i.S. …

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 88/08
    Das Finanzgericht (FG) München, Außensenate Augsburg, gab ihr unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 29. November 2000 I R 85/99 (BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720) mit Urteil vom 1. Juli 2008 10 K 1639/06 statt.
  • FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11

    Entstehen einer verdeckten Einlage durch den Verzicht auf Darlehenszinsen …

    Die Hinzurechnung nach § 1 AStG widerspreche der Rechtsprechung des BFH in den Beschlüssen vom 29. April 2009 ( I R 26/08 und I R 88/08) sowie dem BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 ( I R 97/00).

    Seien diese Voraussetzungen erfüllt, so sei für eine Anwendung des § 1 AStG kein Raum (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 23. Juni 2010 I R 37/09 unter Hinweis auf die BFH-Urteile I R 97/88, I R 28/07, I R 26/08; ebenso der von der Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene BFH-Beschluss vom 29. April 2009 I R 88/08).

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