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Rechtsprechung
   BFH, 09.03.1983 - I R 93/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,22761
BFH, 09.03.1983 - I R 93/81 (https://dejure.org/1983,22761)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1983 - I R 93/81 (https://dejure.org/1983,22761)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1983 - I R 93/81 (https://dejure.org/1983,22761)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 15.10.1992 - X B 152/92

    Kriterien für die Annahme einer Aussicht auf Erfolg bei einer beabsichtigten …

    Besondere Umstände können es als gerechtfertigt erscheinen lassen, das Allgemeininteresse an der Einziehung der festgesetzten Steuer zurücktreten zu lassen, wenn die zwangsweise Beitreibung existenzgefährdend wirkt und z.B. den Steuerschuldner zwingen würde, wegen seines Lebensunterhalts öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (BFH-Urteil vom9. März 1983 I R 93/81, nicht veröffentlicht).

    Solche Verhältnisse können sein: (jugendliches) Alter, Krankheit, Abhängigkeit von Dritten, Schicksalsschläge sowie unterdurchschnittliche Intelligenz oder eine aus sonstigen Gründen mangelnde persönliche Fähigkeit, steuerlichen Pflichten nachzukommen (BFH-Urteil vom 9. März 1983 I R 93/81).

  • FG Köln, 29.09.2005 - 15 K 6405/03

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Vollstreckungsmaßnahmen

    Besondere Umstände können es als gerechtfertigt erscheinen lassen, das Allgemeininteresse an der Einziehung der festgesetzten Steuer zurücktreten zu lassen, wenn die zwangsweise Beitreibung existenzgefährdend wirkt und z.B. den Steuerschuldner zwingen würde, wegen seines Lebensunterhalts öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (BFH in BFH/NV 1993, 80 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 9. März 1983 I R 93/81, nicht veröffentlicht).
  • FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10

    Erlass aus Billigkeitsgründen zum Erhalt der Anwaltszulassung

    Selbst wenn nämlich grob fahrlässiges Verhalten wie das Unterlassen einer Kontrolle eine Erlassunwürdigkeit begründen könnte (…s. BFH Beschluss v. 04.07.1986, VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20 ff., 23; Beschluss v. 22.03.1983, IV B 41/82, juris), ist die Erlasswürdigkeit nicht von vornherein zu verneinen (BFH Urteil v. 09.03.1983, I R 93/81, juris).
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