Rechtsprechung
| BFH, 15.03.1995 - I R 94/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Korrektur der doppelten Erfassung steuerrelevanter Geschäftsvorfälle
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86
Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen
Auszug aus BFH, 15.03.1995 - I R 94/94
Wertsteigerungen, die in Betriebsvermögen des Betriebs eintreten, sind betrieblich veranlaßt, der Gewinn bedarf insoweit keiner Korrektur (vgl. zum Sinn und Zweck der Einlage insbesondere auch Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348). - BFH, 22.01.1980 - VIII R 74/77
Nutzungsrecht - Eigenschaft eines Wirtschaftsguts - Ersparte Aufwendung - …
Auszug aus BFH, 15.03.1995 - I R 94/94
Zwar können auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG DDR 1970/1990 mit dem Teilwert anzusetzende Einlagen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG DDR 1970/1990) den Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben mindern (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Januar 1980 VIII R 74/77, BFHE 129, 485, BStBl II 1980, 244 m. w. N.;… Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 13. Aufl., § 4 Anm. 56 a; Weber-Grellet in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 4 D 194 m. w. N.). - BFH, 14.09.1994 - I R 136/93
Beitrittsgebiet - Bescheide über Steuerrate 1990 - Halbierung der Steuer - …
Auszug aus BFH, 15.03.1995 - I R 94/94
Eine solche Abtrennung ist möglich, da der Bescheid über die Steuerrate mehrere selbständige Verwaltungsakte und damit mehrere Streitgegenstände enthält (vgl. Senatsurteil vom 14. September 1994 I R 136/93, BFHE 175, 406 [BFH 14.09.1994 - I R 136/93]). - BFH, 30.03.1994 - I R 124/93
Beitrittsgebiet - Wechsel der Gewinnermittlungsart - Gewinnkorrektur - …
Auszug aus BFH, 15.03.1995 - I R 94/94
Mit Urteil vom 30. März 1994 I R 124/93 (BFHE 175, 46 [BFH 30.03.1994 - I R 124/93], BStBl II 1994, 852) hat der Senat entschieden, daß nach den von der Rechtsprechung zum Wechsel der Gewinnermittlungsart entwickelten Grundsätzen zwar eine doppelte Erfassung steuerrelevanter Geschäftsvorfälle zu korrigieren ist, die Korrektur aber nur insoweit reicht, als eine doppelte Besteuerung eintritt. - FG Sachsen, 15.06.1993 - 1 K 46/92
Auszug aus BFH, 15.03.1995 - I R 94/94
Er hat insoweit die Entscheidung des FG Leipzig vom 15. Juni 1993 1 K 46/92 (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1993, 576) bestätigt, auf das das FA seine Revision stützt.
- BFH, 12.10.1995 - I R 154/94
Absetzung des vorhandenen Materialbestandes bei der Gewinnermittlung für das …
Mit Urteil in BFHE 175, 46 [BFH 30.03.1994 - I R 124/93], BStBl II 1994, 852 hat der Senat entschieden, daß zur Vermeidung doppelter steuerlicher Erfassung eines am 1. Juli 1990 vorhandenen Materialbestandes dieser bei der Gewinnermittlung für das 1. Halbjahr 1990 abzusetzen sei (…bestätigt durch Urteile vom 26. April 1995 I R 49/94, BFH/NV 1996, 130, und vom 15. März 1995 I R 94/94, BFH/NV 1995, 962). - FG Berlin, 09.12.2003 - 7 K 7136/02
Rechnungsabgrenzungsposten oder Darlehensschuld im Rahmen eines Mobilien-Leasings …
Diesem ist durch einen linearen über die Vertragslaufzeit aufzulösenden PRAP im Sinne des § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz - EStG - in der in den Streitjahren anwendbaren Fassung Rechnung zu tragen (BFH, Urteil vom 24. Juli 1996 I R 94/94 Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 181, 64, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 122; vom 8. November 2000 1 R 37/99, BFHE 193, 416 , BStBl II 2001, 722; BMF-Schreiben vom 9. Januar 1996, BStBl I 1996, 9).
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