Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Prüfung des Benutzungswillens im Eintragungsverfahren - Verwertbarkeit eines Umfrageergebnises des Deutschen Industrie- und Handelstages bezüglich der zu sichernden Bezeichnung - Freihaltebedürfnis bei rein beschreibender Angabe - Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WZG § 1
"OIL OF ..."; Prüfung des Benutzungswillens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 166
- MDR 1988, 287
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62
Abbildung einer Warenverpackung
Auszug aus BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86
Ergibt sich, daß der Anmelder das Zeichen überhaupt nicht zur Kennzeichnung seiner Waren verwenden will, so ist die Eintragung des Warenzeichens zu versagen (vgl. BGHZ 41, 187, 193 - Palmolive) oder das bereits eingetragene Zeichen unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG zu löschen (BGH GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft). - BGH, 11.11.1982 - I ZB 15/81
Anmeldung eines Zeichens zur Eintragung in die Zeichenrolle - Verbindung von zwei …
Auszug aus BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86
Denn es ist in der Rechtsprechung anerkannt worden, daß z.B. Bestandteile von durchgesetzten Kombinationszeichen je nach Lage des Falles auch dann selbständig gemäß § 4 Abs. 3 WZG als Warenzeichen eingetragen werden können, wenn sie in Alleinstellung noch nicht verwendet worden sind (BGH GRUR 1983, 243, 245 - BEKA Robusta; vgl. dazu auch BGH GRUR 1970, 75, 77 a.E. - Streifenmuster; BGH GRUR 1970, 77, 79 - Ovalumrandung). - BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66
Streifenmuster
Auszug aus BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86
Denn es ist in der Rechtsprechung anerkannt worden, daß z.B. Bestandteile von durchgesetzten Kombinationszeichen je nach Lage des Falles auch dann selbständig gemäß § 4 Abs. 3 WZG als Warenzeichen eingetragen werden können, wenn sie in Alleinstellung noch nicht verwendet worden sind (BGH GRUR 1983, 243, 245 - BEKA Robusta; vgl. dazu auch BGH GRUR 1970, 75, 77 a.E. - Streifenmuster; BGH GRUR 1970, 77, 79 - Ovalumrandung).
- BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86
In der Praxis wird deshalb mit Recht von der Vermutung ausgegangen, daß der Anmelder das Warenzeichen in der vom Gesetz als Regelfall angenommenen Weise, nämlich zur Kennzeichnung von Waren aus seinem Geschäftsbetrieb, verwenden will (vgl. BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1956, 233, 235 - Wipp). - BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68
Ablehnung einer Bildzeichenanmeldung (Warenzeichenanmeldung) durch das Patentamt …
Auszug aus BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86
Denn es ist in der Rechtsprechung anerkannt worden, daß z.B. Bestandteile von durchgesetzten Kombinationszeichen je nach Lage des Falles auch dann selbständig gemäß § 4 Abs. 3 WZG als Warenzeichen eingetragen werden können, wenn sie in Alleinstellung noch nicht verwendet worden sind (BGH GRUR 1983, 243, 245 - BEKA Robusta; vgl. dazu auch BGH GRUR 1970, 75, 77 a.E. - Streifenmuster; BGH GRUR 1970, 77, 79 - Ovalumrandung). - BGH, 30.03.1960 - IV ZR 249/59
Herausgabe des eingebrachten Gutes
Auszug aus BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86
Auf dieser Grundlage hätte die Anmeldung allenfalls bei Vorliegen der Voraussetzungen zum Erfolg führen können, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Eintragung von Abwehrzeichen vorliegen müssen, daß also das Zeichen der Abschirmung eines noch jungen, in der Entwicklung begriffenen Hauptzeichens dienen solle (vgl. BGHZ 32, 131, 141 [BGH 30.03.1960 - IV ZR 249/59] - Dreitannen). - BGH, 11.10.1972 - I ZB 1/71
Übereinstimmung eines eingetragenen Warenzeichens mit dem für die …
Auszug aus BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86
Ergibt sich, daß der Anmelder das Zeichen überhaupt nicht zur Kennzeichnung seiner Waren verwenden will, so ist die Eintragung des Warenzeichens zu versagen (vgl. BGHZ 41, 187, 193 - Palmolive) oder das bereits eingetragene Zeichen unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG zu löschen (BGH GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft).
- BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98
DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen
Die Rechtsprechung ist deshalb bislang von der Vermutung ausgegangen, daß der Anmelder Marken in der vom Gesetz als Regelfall angenommenen Weise, nämlich zur Kennzeichnung von Waren oder Leistungen aus seinem Geschäftsbetrieb, verwenden will (vgl. BGH, Beschl. v. 8.10.1987 - I ZB 2/86, GRUR 1988, 820, 821 - Oil of ..., m.w.N.).
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