Rechtsprechung
| BGH, 20.01.1983 - I ZB 4/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1983, 342
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
"Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung; …
Ebenso wie die Rücknahme der Markenanmeldung (BGH, Beschl. v. 20.1.1983 - I ZB 4/82, GRUR 1983, 342, 343 - BTR) und die Rücknahme des Widerspruchs gegen die Zeichenanmeldung (BGH, Beschl. v. 3.4.1985 - I ZB 17/84, GRUR 1985, 1052, 1053 - LECO) noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz verfahrensrechtlich zu beachten sind, muß das Rechtsbeschwerdegericht seiner Entscheidung die veränderte Sachlage zugrunde legen, die durch eine aufgrund eines Verzichts erfolgte (Teil-)Löschung (§ 48 Abs. 1 MarkenG) eingetreten ist; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Rechtsbeschwerde - wie im Streitfall - ihre Anträge der veränderten Situation angepaßt hat. - BGH, 19.07.2011 - X ZB 8/10
Telefonsystem
Die bisher ergangenen Beschlüsse des Patentamts und des Patentgerichts sind gemäß § 99 Abs. 1 PatG in Verbindung mit § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO wirkungslos (vgl. Berichterstatterschreiben vom 13. Januar 1988 - X ZB 29/87, Mitt. 1988, 216 unter Hinweis auf Sikinger Mitt. 1985, 61, 62; BGH, Beschluss vom 20. Januar 1983 - I ZB 4/82, GRUR 1983, 342, 343 - BTR). - BGH, 03.04.1985 - I ZB 17/84
"LECO"; Postulationsfähigkeit in Verfahren über die Rechtsbeschwerde gegen einen …
Legt der Widersprechende Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluß des Bundespatentgerichts ein und erklärt er dabei, er nehme seinen Widerspruch gegen die Warenzeichenanmeldung zurück, so muß er zwar nicht bei der Erklärung der Rücknahme, wohl aber bei der Einlegung der Rechtsbeschwerde durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten sein (Klarstellung der Senatsbeschlüsse vom 18.1.1974 - I ZB 3/73, GRUR 1974, 465 - Lomapect und vom 20.1.1983 - I ZB 4/82, GRUR 1983, 342 - BTR).Ohne Erfolg beruft sich die Rechtsbeschwerdeführerin insoweit auch auf den Beschluß des Senats vom 20.01.1983 (I ZB 4/82, GRUR 1983, 342 - BTR).
- BPatG, 07.03.2012 - 29 W (pat) 73/08
Anspruch gegen das Gericht auf Aussprechung der Wirkungslosigkeit der die …
Die Rücknahme der Markenanmeldung (§ 39 Abs. 1 MarkenG) kann auch nach der Zurückweisungsentscheidung des DPMA im Beschwerdeverfahren erklärt werden, solange die Zurückweisung noch nicht rechtskräftig ist (BGH GRUR 1983, 342, 343 - BTR). - BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 516/13
Markenbeschwerdeverfahren - "[studiomuc] (Wort-Bild-Marke)" - …
Rn. 14 Aufgrund der vorgenommenen Beschränkung hat sich die Beschwerde im Hinblick auf die übrigen Dienstleistungen erledigt und die angefochtenen Beschlüsse sind insoweit wirkungslos (BGH GRUR 1983, 342 (343) - BTR; vgl. zum Patenrecht: BGH GRUR 2011, 1052 (Ls) - Telefonsystem). - BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 37/17
Markenbeschwerdeverfahren - "Rock" - Einschränkung des Warenverzeichnisses im …
Aufgrund dieses, gemäß § 39 Absatz 1 MarkenG erklärten Verzichts auf die vorgenannten Waren entbehren die Zurückweisungsbeschlüsse der Markenstelle insoweit der verfahrensrechtlichen Grundlage, so dass sie in diesem Umfang wirkungslos sind (vgl. BGH GRUR 1983, 342, 343 - BTR; GRUR 2011, 1052, Nr. 2 - Telefonsystem;… Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 39 Rn. 1, 2). - BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 518/13
Markenbeschwerdeverfahren - "[studiomuc] (Wort-Bild-Marke)" - …
Rn. 14 Aufgrund der vorgenommenen Beschränkung hat sich die Beschwerde im Hinblick auf die übrigen Dienstleistungen erledigt und die angefochtenen Beschlüsse sind insoweit wirkungslos (BGH GRUR 1983, 342 (343) - BTR; vgl. zum Patenrecht: BGH GRUR 2011, 1052 (Ls) - Telefonsystem). - BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 517/13
Markenbeschwerdeverfahren - "[studiomuc] (Wort-Bild-Marke)" - …
Rn. 14 Aufgrund der vorgenommenen Beschränkung hat sich die Beschwerde im Hinblick auf die übrigen Dienstleistungen erledigt und die angefochtenen Beschlüsse sind insoweit wirkungslos (BGH GRUR 1983, 342 (343) - BTR; vgl. zum Patenrecht: BGH GRUR 2011, 1052 (Ls) - Telefonsystem). - BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 519/13
Markenbeschwerdeverfahren - "[studiomuc] (Wort-Bild-Marke)" - …
Rn. 14 Aufgrund der vorgenommenen Beschränkung hat sich die Beschwerde im Hinblick auf die übrigen Dienstleistungen erledigt und die angefochtenen Beschlüsse sind insoweit wirkungslos (BGH GRUR 1983, 342 (343) - BTR; vgl. zum Patenrecht: BGH GRUR 2011, 1052 (Ls) - Telefonsystem). - BPatG, 25.07.2012 - 29 W (pat) 46/12
Antrag auf Ausspruch der Wirkungslosigkeit von noch nicht rechtskräftigen …
Die Rücknahme der Markenanmeldung (§ 39 Abs. 1 MarkenG) kann auch nach der Zurückweisungsentscheidung des DPMA im Beschwerdeverfahren erklärt werden, solange die Zurückweisung noch nicht rechtskräftig ist (BGH GRUR 1983, 342, 343 - BTR). - BPatG, 25.07.2012 - 29 W (pat) 44/12
Prozessuale Rechtsfolgen einer Rücknahme der Markenanmeldung "ESD Energie Service …
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